Private Rentenversicherungen sind heute eine gängige Form der Altersvorsorge und ersetzen zunehmend klassische Kapitallebensversicherungen. Sie bieten eine Kombination aus Sparen und Absicherung, bergen jedoch auch Risiken und Kosten, die bedacht werden sollten.
Die klassische private Rentenversicherung: Ansparen und Absichern
Eine traditionelle private Rentenversicherung gliedert sich in zwei Phasen: die Ansparphase und die Rentenphase. Während der Ansparphase zahlen Versicherte regelmäßig Beiträge, von denen die Versicherung Kosten abzieht und den Rest verzinst anlegt. Dieses Modell nimmt dem Sparer die Verantwortung für die Geldanlage ab und garantiert eine positive Entwicklung des Kapitals, zumindest durch den Garantiezins.
Garantiezins und Überschüsse
Der Garantiezins bildet die Basis für die Wertentwicklung. Liegt die Anlagestrategie des Versicherers erfolgreich, können zusätzliche Überschüsse erzielt werden, die die Rendite weiter erhöhen. In der Rentenphase wird das angesparte Kapital entweder als Einmalbetrag ausgezahlt oder in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Schutz vor dem Langlebigkeitsrisiko
Ein entscheidender Vorteil der Rentenversicherung ist der Schutz vor dem Langlebigkeitsrisiko. Anders als bei eigenständiger Geldanlage, bei der das Risiko besteht, dass das Ersparte vorzeitig aufgebraucht ist, garantiert die Rentenversicherung eine lebenslange Auszahlung. Dies ermöglicht eine verlässliche Planung für das Alter. Allerdings ist es wichtig, dass der Versicherer fair agiert und die Rentenzahlungen, insbesondere bei hoher Lebenserwartung, die eingezahlten Beiträge übersteigen. Hohe Kosten können hier die Rendite schmälern.
Alternativen zur privaten Rentenversicherung
Es gibt attraktive Alternativen, die in Betracht gezogen werden sollten:
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
Für bestimmte Jahrgänge können freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vorteilhafter sein und höhere Auszahlungen im Alter bedeuten.
Betriebliche Altersvorsorge
Lebensversicherungen können auch als betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung) abgeschlossen werden, wobei der Arbeitgeber zur Altersvorsorge beiträgt.
Der Garantiezins im Wandel
Der Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und bezieht sich auf den Sparanteil des Beitrags – also auf den Teil, der nach Abzug von Kosten und Risikoanteilen für die Geldanlage zur Verfügung steht. In den letzten Jahren ist der Garantiezins kontinuierlich gesunken. Alte Verträge mit hohen Garantiezinsen sind daher heute besonders lukrativ, da vergleichbare sichere Anlagen kaum noch zu finden sind.
| Vertragsabschluss | Garantiezins |
|---|---|
| Vor Juli 1986 | 3,00 % |
| Ab Juli 1986 | 3,50 % |
| Ab Juli 1994 | 4,00 % |
| Ab Juli 2000 | 3,25 % |
| Ab Januar 2004 | 2,75 % |
| Ab Januar 2007 | 2,25 % |
| Ab Januar 2012 | 1,75 % |
| Ab Januar 2015 | 1,25 % |
| Ab Januar 2017 | 0,90 % |
| Seit Januar 2022 | 0,25 % |
Hinweis: Aufgrund niedriger Zinsen und hoher Kosten können viele Anbieter nicht mehr garantieren, dass am Vertragsende mindestens die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden.
Fondsgebundene Rentenversicherungen: Chance und Risiko
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen werden Teile der Beiträge in Fonds investiert. Die spätere Auszahlung hängt somit von der Wertentwicklung dieser Fonds ab. Kursgewinne erhöhen die Auszahlung, während Kursverluste sie mindern.
Fondsmanagement und Kostenkontrolle
Regelmäßige Überprüfung der Fondsperformance und gegebenenfalls ein Wechsel in günstigere und erfolgversprechendere Fonds sind ratsam. Hohe Kosten können die Rendite erheblich beeinträchtigen. Fondssparpläne können hier eine kostengünstigere Alternative darstellen.
Die “Neue Klassik”: Garantien auf dem Rückzug
Neuere Produkte, als “Neue Klassik” bezeichnet, bieten oft nur noch eine Beitragsgarantie, d.h. die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, anstatt einer Kapitalvermehrung. Dies bedeutet real eine Kaufkraftminderung durch Inflation. Manche Anbieter reduzieren die Garantie sogar auf 60-90% der Beiträge.
Überschüsse als Ausgleich?
Als Ausgleich für gesunkene Garantien versprechen Versicherer höhere Überschüsse. Diese Extras fallen jedoch oft gering aus und die Verrentung der Überschüsse wird häufig erst zum Rentenbeginn festgelegt, was die Planbarkeit erschwert. Reine Sparprodukte ohne Verrentung können hier eine Option sein.
Überschüsse der Lebensversicherung: Wie sie entstehen
Überschüsse speisen sich aus verschiedenen Quellen:
- Kapitalmarktrenditen: Wenn die erzielten Erträge die zugesagten Zinsen übersteigen.
- Kostengewinne: Wenn die einkalkulierten Verwaltungskosten unterschritten werden.
- Risikogewinne: Wenn weniger Versicherte sterben als kalkuliert.
Ein Teil der Überschüsse wird laufend ausgezahlt, ein anderer Teil zum Vertragsende als Schlussüberschuss.
Kündigung einer Lebensversicherung: Oft mit Verlusten verbunden
Eine Kündigung führt in der Regel zum Rückkaufswert, der nach Abzug der Kosten oft niedriger ist als die eingezahlten Beiträge, insbesondere in den ersten Jahren. Ein Ende mit Schrecken kann jedoch sinnvoller sein als ein Schrecken ohne Ende, wenn der Vertrag sehr teuer ist und schlecht läuft. Kurz vor Vertragsende ist Durchhalten meist ratsamer, um vom Schlussüberschuss zu profitieren.
Steuerliche Vorteile alter Lebensversicherungen
Alte Verträge (vor 2005) bieten oft steuerliche Vorteile: Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, und die Erträge bei Auszahlung sind steuerfrei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Mindestlaufzeit, Beitragszahlungsdauer, Mindest-Todesfallsumme).
Verträge nach 2005: Steuerpflicht für Erträge
Bei Verträgen ab 2005 sind die Erträge steuerpflichtig (25% Abgeltungsteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer), abzüglich des Sparerpauschbetrags. Eine ermäßigte Besteuerung (nur 50% der Erträge steuerpflichtig zum individuellen Steuersatz) ist möglich bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und Auszahlung nach dem 60. (bzw. 62. für Verträge ab 2012) Lebensjahr.
Rente aus Lebensversicherung: Der Ertragsanteil
Wird das Kapital als Rente ausgezahlt, unterliegt nur der sogenannte Ertragsanteil der Besteuerung. Dieser richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn.
| Rentenbeginn mit dem … Lebensjahr | Ertragsanteil (Prozent) |
|---|---|
| 59 | 23 % |
| 60/61 | 22 % |
| 62 | 21 % |
| 63 | 20 % |
| 64 | 19 % |
| 65 / 66 | 18 % |
| 67 | 17 % |
| 68 | 16 % |
Weitere Optionen: Verkauf, Beleihung und Policendarlehen
- Verkauf der Lebensversicherung: Käufer zahlen oft mehr als den Rückkaufswert, da sie den Vertrag weiterführen und von zukünftigen Gewinnen profitieren. Vorsicht vor unseriösen Anbietern ist geboten.
- Beleihung der Lebensversicherung: Ein Policendarlehen kann kurzfristigen Geldbedarf decken, lohnt sich aber meist nur bei kurzer Laufzeit aufgrund höherer Zinsen. Konditionen sollten verglichen werden.
Private Rentenversicherungen können ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge sein, doch ein kritischer Vergleich der Kosten, Garantien und Alternativen ist unerlässlich, um die beste Entscheidung für die eigene finanzielle Zukunft zu treffen.

