Lebensversicherung: Absicherung in der Ehe und Klärung bei Scheidung

Die Ehe ist nicht nur ein Versprechen der Liebe, sondern auch der gegenseitigen Fürsorge, die sich auch in der finanziellen Absicherung widerspiegelt. Eine Lebensversicherung kann hierbei eine zentrale Rolle spielen, um den Partner und die Kinder im Ernstfall abzusichern. Insbesondere für Familien, die stark vom Einkommen eines Hauptverdieners abhängig sind, ist dieser Schutz unerlässlich. Doch das Leben ist wandelbar, und manchmal führen neue Wege zur Trennung. Dieser Artikel beleuchtet, welche Aspekte bei einer Lebensversicherung während der Ehe und insbesondere im Falle einer Scheidung zu beachten sind.

1. Die Lebensversicherung: Sinnvolle Absicherung in der Ehe

Eine Lebensversicherung zählt seit Langem zu den bewährten Instrumenten der finanziellen Vorsorge für Familien. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie bietet finanzielle Sicherheit, kann mit Altersvorsorge kombiniert werden und dient als Kreditsicherung.

Verschiedene Formen der Lebensversicherung

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung.

Die Risikolebensversicherung: Reiner Hinterbliebenenschutz

Die Risikolebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung von Hinterbliebenen. Im Todesfall des Versicherten wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Dies ist besonders relevant, wenn die Familie maßgeblich vom Einkommen des Versicherten abhängig ist oder bestehende Kreditschulden (wie z.B. für eine Immobilie) getilgt werden müssen. Es gibt Tarife mit konstanter oder fallender Versicherungssumme, letztere passt sich der sinkenden Kredithöhe an. Diese Form ist ideal für Personen, die primär eine finanzielle Absicherung für ihre Angehörigen wünschen und keine zusätzliche Altersvorsorge benötigen. Sie kann auch zur Absicherung von Geschäftspartnern oder zur gegenseitigen Absicherung von nicht verheirateten Paaren dienen.

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Die Kapitallebensversicherung: Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge

Die Kapitallebensversicherung kombiniert den Hinterbliebenenschutz mit einer privaten Altersvorsorge. Ein Teil des Beitrags fließt in den Todesfallschutz, der andere Teil wird verzinst oder investiert. Die Auszahlung erfolgt entweder im Todesfall oder am Ende der Vertragslaufzeit. Sie eignet sich für jene, die sowohl ihre Liebsten absichern als auch für das Alter vorsorgen möchten.

Die verbundene Lebensversicherung: Selten empfehlenswert

Bei der verbundenen Lebensversicherung sind beide Ehepartner in einem Vertrag versichert. Stirbt eine Person, erlischt der Schutz für den überlebenden Partner, und im Todesfall beider Partner wird nur die vereinbarte Summe ausgezahlt. Aufgrund dieser Nachteile und der Schwierigkeiten bei einer Trennung wird diese Form meist nicht empfohlen.

Die Versicherungssumme individuell festlegen

Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich am individuellen Bedarf orientieren. Als Faustregel für Hauptverdiener gilt das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens. Bei Krediten orientiert sich die Summe an der Restschuld. Es ist ratsam, den persönlichen Bedarf durch einen Experten ermitteln zu lassen.

Lebenssituationen beeinflussen den Bedarf

Der Versicherungsbedarf kann sich im Laufe der Ehe ändern, beispielsweise durch den Erwerb einer Immobilie, die Geburt von Kindern oder veränderte Einkommensverhältnisse. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungssumme ist daher unerlässlich.

Die Wahl des Begünstigten (Bezugsrecht)

Das Bezugsrecht bestimmt, wer im Todesfall die Versicherungsleistung erhält. Man unterscheidet zwischen dem widerruflichen und dem unwiderruflichen Bezugsrecht. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer den Begünstigten jederzeit ändern, was bei einer Scheidung von Vorteil ist. Ist kein Bezugsrecht hinterlegt, fällt die Leistung in die Erbmasse. Auch mehrere Begünstigte können benannt werden, wobei eine individuelle Aufteilung der Leistung möglich ist.

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2. Die Lebensversicherung im Falle einer Scheidung

Bei einer Scheidung unterliegt die Kapitallebensversicherung, die eine Form der Altersvorsorge darstellt, dem Zugewinnausgleich. Die reine Risikolebensversicherung ist davon ausgenommen, da sie nur im Todesfall zur Auszahlung kommt.

Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich

Der Wert der Kapitallebensversicherung wird zum Zeitpunkt der Scheidung anhand des Rückkaufswerts ermittelt und in den Zugewinnausgleich einbezogen. Wurde die Versicherung bereits vor der Ehe abgeschlossen, wird nur der während der Ehe erworbene Wert angerechnet.

Einfluss auf den Versorgungsausgleich

Die Risikolebensversicherung und reine Kapitallebensversicherungen fallen nicht unter den Versorgungsausgleich. Dies gilt jedoch nicht für Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht, sofern dieses noch nicht ausgeübt wurde.

Lebensversicherung als Teil des Ehevertrags

Um Streitigkeiten zu vermeiden, kann im Rahmen eines Ehevertrags die Gütertrennung vereinbart werden. Dadurch bleibt die Lebensversicherung im Falle einer Scheidung unangetastet.

3. Die Lebensversicherung nach der Scheidung

Nach der Scheidung sind Anpassungen bei der Lebensversicherung vorzunehmen, insbesondere die Änderung des Bezugsrechts.

Änderung des Begünstigten nach der Scheidung

Bei einem widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer den Begünstigten einfach ändern. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht ist die Zustimmung des Ex-Partners erforderlich. Es ist wichtig, die Police genau zu prüfen, da „Ehegatte“ als Bezugsberechtigter auch nach der Scheidung noch Anspruch haben kann.

Steuerliche Aspekte nach der Scheidung

Nach der Scheidung sinkt der Freibetrag für die Erbschaftssteuer von 500.000 Euro für Ehepartner auf 20.000 Euro. Dies kann zu einer erheblichen Steuerlast führen, wenn der Ex-Partner weiterhin als Begünstigter eingetragen ist und die Versicherungssumme diesen Betrag übersteigt. Eine frühzeitige Anpassung des Bezugsrechts ist daher ratsam.

Fazit: Kluge Vorsorge für alle Lebenslagen

Eine Lebensversicherung ist ein wertvolles Instrument zur finanziellen Absicherung der Familie während der Ehe. Sie bietet Schutz für Hinterbliebene und kann mit einer Altersvorsorge kombiniert werden. Im Falle einer Scheidung sind jedoch rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten, insbesondere bei der Kapitallebensversicherung. Eine vorausschauende Planung, gegebenenfalls durch einen Ehevertrag, und die regelmäßige Überprüfung der Police sind entscheidend, um auch in veränderten Lebenssituationen optimal abgesichert zu sein. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihren individuellen Versicherungsbedarf zu ermitteln und Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Lebensversicherung zu unterstützen.

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