Lebensversicherungsverträge optimieren: So sparen Sie bares Geld

Die richtige Lebens- oder Rentenversicherung ist ein wichtiger Baustein der persönlichen Finanzplanung und Altersvorsorge. Doch auch bestehende Verträge lassen sich oft noch optimieren, um Kosten zu senken oder Leistungen anzupassen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen verschiedene Wege auf, wie Sie Ihre Versicherungspolice preiswerter gestalten oder an veränderte Lebensumstände anpassen können, ohne dabei unnötig an Wert zu verlieren.

Wege zur Kostenoptimierung und Anpassung Ihres Versicherungsvertrags

Die Entscheidung für eine Lebensversicherung ist oft eine langfristige. Im Laufe der Jahre können sich jedoch sowohl die eigenen finanziellen Möglichkeiten als auch die Bedürfnisse ändern. Glücklicherweise bieten viele Versicherungsverträge Flexibilität, um auf diese Veränderungen zu reagieren.

Jährliche Zahlungsweise als Sparfaktor

Eine der einfachsten Methoden, um die Kosten eines Versicherungsvertrags zu senken, ist die Umstellung auf eine jährliche Zahlungsweise. Wenn Sie von einer monatlichen oder vierteljährlichen Beitragszahlung auf eine jährliche wechseln, entfallen die Zuschläge, die für die Ratenzahlung anfallen. Dies führt direkt zu einer Reduzierung des zu zahlenden Beitrags bei gleichbleibender Leistung. Steuerlich hat diese Umstellung keine negativen Auswirkungen.

Dynamisierung klug nutzen oder reduzieren

Die vereinbarte Dynamisierung in einem Versicherungsvertrag sorgt dafür, dass sich sowohl die Beiträge als auch die Leistungen (z.B. die Todesfallsumme oder die Ablaufleistung) jährlich erhöhen. Dies geschieht, um die Inflation auszugleichen und die Versicherung an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen. Allerdings werden die Beiträge nicht immer proportional zu den Leistungen erhöht.

Um die Dynamik in einem Vertrag beizubehalten, ist es oft notwendig, die Erhöhung mindestens in jedem dritten Jahr anzunehmen. Dabei wird für die Risikoberechnung das aktuelle Alter des Versicherten zugrunde gelegt, was sich auf eventuelle Risikobeiträge auswirkt. Zudem fallen für jede dynamische Erhöhung Abschlusskosten an.

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Bei gut verzinsten Altverträgen kann es sich lohnen, die Dynamisierung beizubehalten. In anderen Fällen, abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können Sie jedoch die jährliche Dynamikerhöhung aussetzen oder ganz stoppen. Eine solche Anpassung hat keine steuerlichen Nachteile.

Unnötige Zusatzversicherungen kündigen

Viele Lebensversicherungen beinhalten optionale Zusatzversicherungen, die den Vertrag verteuern können. Dazu gehört beispielsweise der Einschluss einer erhöhten Todesfallleistung im Falle eines Unfalltodes. Wenn Sie primär für Ihre eigene Altersvorsorge planen und keine Hinterbliebenen absichern müssen, sollten Sie solche Zusatzversicherungen kritisch prüfen. Das Kündigen von wenig sinnvollen und teuren Zusatzversicherungen kann den Beitrag spürbar reduzieren, ohne steuerliche Auswirkungen zu haben. Denken Sie auch über einen vereinbarten Hinterbliebenenschutz nach, ob dieser noch aktuell notwendig ist.

Beitragsstundung als kurzfristige Lösung

Bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten kann eine Stundung der Versicherungsbeiträge eine Option sein. Dabei wird die Zahlung der Beiträge für einen bestimmten Zeitraum, oft bis zu zwei Jahre, ausgesetzt, während der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Die gestundeten Beiträge müssen jedoch zuzüglich Zinsen nach Ablauf des Stundungszeitraums nachgezahlt werden. In bestimmten Fällen, wie bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit, bieten einige Versicherer auch eine zinslose Stundung an. Die Möglichkeit zur Stundung ist oft in den Versicherungsbedingungen geregelt oder kann direkt beim Versicherer angefragt werden. Diese Variante sollten Sie jedoch nur wählen, wenn Sie sicher sind, die nachzuzahlenden Beiträge und Zinsen später auch begleichen zu können.

Versicherung vorübergehend ruhend stellen

Eine weitere Möglichkeit bei Zahlungsschwierigkeiten ist das Ruhendstellen des Vertrags. Diese Option ist nicht immer verfügbar. Während der vereinbarten Ruhezeit entfallen die Beitragspflichten für beide Seiten, der Versicherungsschutz ist jedoch unterbrochen. Der Vertrag selbst bleibt bestehen und der Schutz lebt nach Ablauf der Vereinbarung wieder auf. Ein Nachteil ist, dass die ausgesetzten Beiträge nicht nachgezahlt werden, was zu einer geringeren Ablaufleistung führt. Auch Zusatzversicherungen ruhen in diesem Zeitraum.

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Prämienreduzierung durch Vertragsänderung

Um die Beiträge dauerhaft zu senken, können Sie prüfen, ob eine Umwandlung Ihres bestehenden Vertrags in einen mit reduzierten Prämien möglich ist. Ist diese Option in den Vertragsbedingungen vorgesehen, kann der Versicherer Ihrem Wunsch zustimmen oder ihn ablehnen. Beachten Sie jedoch, dass mit einer Prämienreduzierung in der Regel auch die Leistungen im Todesfall und die Ablaufleistung sinken.

Beitragsfreie Stellung des Vertrags

Wenn Sie den Versicherungsschutz nicht verlieren, aber die Beiträge nicht mehr aufbringen können, besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen. Die Beitragsfreistellung wandelt den Vertrag in eine prämienfreie Versicherung um und ist gesetzlich verankert (§ 165 Versicherungsvertragsgesetz – VVG). Sie ist jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich, sofern eine Mindestversicherungsleistung vereinbart wurde. Bei der Beitragsfreistellung wird der Versicherungsschutz reduziert und die Ablaufleistung gemindert, die Ansprüche aus der Überschussbeteiligung bleiben jedoch bestehen. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Versicherungsschutzes ist nur mit Zustimmung des Versicherers möglich und kann mit neuen Kosten verbunden sein. Seien Sie vorsichtig, wenn der Vertrag mit Zusatzversicherungen wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbunden ist, da diese in der Regel mit entfallen.

Verjährungsfristen beachten

Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Lebens- oder Rentenversicherung sollten Sie die Verjährungsfristen für mögliche Ansprüche gegen die Berechnungen der Versicherung kennen. Diese betragen im Regelfall drei Jahre, beginnend ab dem 1. Januar des Folgejahres nach der Kündigung oder Beitragsfreistellung. Es ist ratsam, sich rechtzeitig unabhängig beraten zu lassen, um die Verjährung gegebenenfalls zu hemmen.

Policendarlehen als Überbrückung

Eine kurzfristige finanzielle Schwäche lässt sich auch durch die Beleihung der eigenen Police überbrücken. Hierbei erhalten Sie als Versicherungsnehmer einen Teilbetrag als Darlehen, das Sie während der Restlaufzeit oder bei Fälligkeit tilgen können. Der Darlehensbetrag kann bis zu 100 Prozent des Rückkaufswertes betragen. Policendarlehen sind oft zinsgünstiger als herkömmliche Ratenkredite, da die Police als Sicherheit dient und keine Schufa-Auskunft erforderlich ist. Vergleichen Sie die Angebote Ihrer Versicherungsgesellschaft mit denen von Zweitmarkthändlern. Beachten Sie jedoch mögliche steuerliche Auswirkungen bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden und eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben.

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Kündigung von Versicherungsverträgen: Ein Schritt mit Bedacht

Eine Kündigung des Versicherungsvertrags ist grundsätzlich ohne Angabe von Gründen möglich. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode wirksam. Bei einer Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt, der sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich Abschluss-, Vertriebskosten und einem möglichen Stornoabschlag zusammensetzt.

Vorsicht beim Rückkaufswert: Durch eine Kündigung verlieren Sie in der Regel erheblich Geld. Insbesondere bei Altverträgen mit hohen garantierten Zinsen (vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen und mindestens 12 Jahre Laufzeit) kann die Auszahlung steuerfrei sein, was eine Kündigung unattraktiv macht.

Berechnung des Rückkaufswertes: Für Verträge bis Ende 2007 galt eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die einen Mindestbetrag vorschrieb, bei dessen Berechnung keine Abschluss- und Vertriebskosten berücksichtigt werden durften. Für Neuverträge ab 2008 gelten andere Berechnungsgrundlagen, die tendenziell höhere Auszahlungen ermöglichen.

Widerruf oder Rücktritt erklären

Gerade erst abgeschlossene Lebensversicherungsverträge können innerhalb einer Frist von 30 Tagen widerrufen werden. Diese Frist beginnt einen Tag nach Zugang aller Vertragsunterlagen. In bestimmten Fällen, insbesondere wenn der Versicherer seine Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hat, kann ein Widerruf oder Rücktritt auch noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich sein. Dies betrifft insbesondere Verträge, die vor 2008 geschlossen wurden. Bevor Sie einen solchen Schritt wagen, sollten Sie jedoch wirtschaftliche und steuerliche Überlegungen anstellen und sich unabhängig beraten lassen.

Die Optimierung Ihres Lebensversicherungsvertrags erfordert sorgfältige Prüfung und Abwägung. Nutzen Sie die verschiedenen Optionen, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern und Ihre Altersvorsorge an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Bei Unsicherheiten ist professionelle Beratung durch Verbraucherzentralen oder unabhängige Finanzberater unerlässlich.