Versicherungsverträge günstiger gestalten: Tipps und Strategien

Die Verwaltung von Versicherungsverträgen, insbesondere von Lebens- oder Rentenversicherungen, kann komplex sein. Doch es gibt verschiedene Wege, diese Verträge preiswerter zu gestalten oder ihre Konditionen zu optimieren, ohne dabei den Versicherungsschutz zu verlieren. Dieser Artikel beleuchtet, wie Sie durch gezielte Anpassungen Ihre finanzielle Situation verbessern können.

Optimierung von Beitragszahlungen und Dynamisierungen

Eine der einfachsten Methoden, die Kosten eines Versicherungsvertrags zu senken, ist die Umstellung der Zahlungsweise.

Jährliche Zahlungsweise nutzen

Wenn Sie Ihren Versicherungsbeitrag von einer monatlichen auf eine jährliche Zahlungsweise umstellen, entfallen die Zuschläge für die Ratenzahlung. Dies führt bei gleicher Leistung zu einem geringeren Gesamtbeitrag. Solche Änderungen haben keine negativen steuerlichen Auswirkungen.

Dynamisierung prüfen und anpassen

Eine vereinbarte Dynamisierung erhöht jährlich den Beitrag und entsprechend die Versicherungs- oder Ablaufleistung. Dabei ist zu beachten, dass die Beitragserhöhung nicht immer proportional zur Leistungserhöhung ist. Um die Vorteile einer Dynamik zu erhalten, muss diese in der Regel mindestens alle drei Jahre angenommen werden. Dabei wird das aktuelle Alter für die Risikoberechnung herangezogen und für jede dynamische Erhöhung können Abschlusskosten anfallen. Bei gut verzinsten Altverträgen kann es sich lohnen, die Dynamik beizubehalten. Je nach Ihrer persönlichen Situation können Sie jedoch auch die jährliche Dynamikerhöhung aussetzen oder ganz stoppen, ohne steuerliche Nachteile zu erleiden.

Sinnvolle Kündigung von Zusatzversicherungen

Manche Zusatzversicherungen können die Kosten des Hauptvertrags unnötig erhöhen.

Überprüfung von Zusatzleistungen

Es ist ratsam, wenig sinnvolle und oft teure Zusatzversicherungen, wie den Einschluss von Unfalltod, zu kündigen. Diese zahlen im Falle eines Unfalltodes eine erhöhte Leistung, verteuern aber den Vertrag. Wenn keine zusätzlichen Personen abgesichert werden müssen, sollten Sie auch einen vereinbarten Hinterbliebenenschutz kritisch prüfen. Das Kürzen von Zusatzversicherungen zur Beitragssenkung hat keinen Einfluss auf die Steuer.

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Stundung und Ruhendstellung von Versicherungsbeiträgen

Bei vorübergehenden finanziellen Engpässen bieten Versicherer verschiedene Optionen an, um die Beitragszahlung auszusetzen.

Stundung der Versicherungsbeiträge

Die Stundung ermöglicht es, die Zahlung von Beiträgen für einen bestimmten Zeitraum, oft bis zu zwei Jahre, auszusetzen, während der Versicherungsschutz bestehen bleibt. In der Regel ist die Stundung zinspflichtig, und die ausgesetzten Beiträge sowie Zinsen müssen nach Ende des Stundungszeitraums nachgezahlt werden. In Ausnahmefällen wie Arbeitslosigkeit oder Elternzeit kann der Versicherer eine zinslose Stundung anbieten. Das Angebot zur Stundung sollte direkt beim Versicherer angefordert werden. Diese Option sollte nur gewählt werden, wenn die spätere Rückzahlung der Beiträge und Zinsen gesichert ist.

Vorübergehende Ruhendstellung der Versicherung

Eine andere Möglichkeit ist, den Vertrag vorübergehend ruhend zu stellen. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Während der Ruhendstellung bestehen keine vertraglichen Pflichten, weder für den Versicherungsnehmer noch für den Versicherer. Die Beiträge müssen nicht entrichtet werden, der Versicherungsschutz ist jedoch unterbrochen. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit lebt der Schutz wieder auf. Ein Nachteil ist, dass die entgangenen Beiträge später nicht nachgezahlt werden, was zu einer geringeren Ablaufleistung führt.

Prämienreduzierung und Beitragsfreistellung

Es gibt Wege, die Prämien dauerhaft zu senken oder den Vertrag beitragsfrei zu stellen.

Reduzierung der Prämien

Sie können erwägen, Ihren bestehenden Vertrag in einen mit reduzierten Prämien umzuwandeln, falls dies in den Versicherungsbedingungen vorgesehen ist. Lehnt der Versicherer dies ab, kann er Ihrem Wunsch dennoch zustimmen oder ihn ablehnen. Eine Prämienreduzierung geht jedoch auch mit einer Senkung der Leistungen im Todesfall und der Ablaufleistung einher.

Beitragsfreie Stellung des Vertrags

Wenn Sie den Versicherungsschutz nicht verlieren, aber die Beiträge nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. Diese Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung ist gesetzlich verankert (§ 165 Versicherungsvertragsgesetz – VVG) und jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich, sofern eine Mindestversicherungsleistung vereinbart wurde. Die Versicherungsperiode beträgt in der Regel ein Jahr, oft sind jedoch auch monatliche Anpassungen möglich. Rechtlich gesehen ist dies eine Teilkündigung, die den Versicherungsschutz und die Ablaufleistung mindert, während Ansprüche aus der Überschussbeteiligung bestehen bleiben. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Versicherungsschutzes nach Beitragsfreistellung ist nur mit Zustimmung des Versicherers möglich und stellt quasi einen Neuabschluss dar, der neue Kosten und eventuell eine erneute Gesundheitsprüfung nach sich ziehen kann. Wird ein Mindestrückkaufswert unterschritten, kann ein Antrag auf Beitragsfreistellung als Kündigung gewertet werden. Zusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, entfallen in der Regel bei einer Umstellung auf eine prämienfreie Versicherung.

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Verjährungsfristen und Unterstützung

Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung ist es wichtig, die Verjährungsfristen zu beachten. Ansprüche aus diesen Vorgängen können in der Regel nur drei Jahre ab dem 1. Januar des Folgejahres geltend gemacht werden. Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung im Jahr 2024 müssen also bis Ende 2027 Fristen gehemmt werden. Unabhängige Beratung, beispielsweise durch die Verbraucherzentralen, ist ratsam, um die sinnvollen Schritte zu klären.

Policendarlehen als Option

Wer vorübergehend finanzielle Engpässe hat, kann seine Police beleihen.

Nutzung von Versicherungsdarlehen

Sie können als Versicherungsnehmer einen Teilbetrag als Darlehen erhalten, der während der Restlaufzeit oder erst bei Fälligkeit getilgt werden kann. Dieser Betrag kann bis zu 100 Prozent des Rückkaufswertes betragen. Die Beleihung ist bei der Versicherungsgesellschaft, einer Bank oder Anbietern am deutschen Policen-Zweitmarkt möglich. Policendarlehen können zinsgünstiger sein als normale Ratenkredite und erfordern oft keine Schufa-Auskunft, da die Police als Sicherheit dient. Ein Vergleich der Angebote ist ratsam. Es ist jedoch zu beachten, dass Policendarlehen bei bestimmten Altverträgen steuerliche Nachteile haben können.

Kündigung von Versicherungsverträgen und Rückkaufswert

Die Kündigung eines Versicherungsvertrags ist jederzeit möglich, birgt jedoch finanzielle Risiken.

Vorgehensweise bei Kündigung

Eine Kündigung kann formlos erfolgen, sollte aber idealerweise per Einwurfeinschreiben versendet werden. Bei jährlicher Beitragszahlung gilt die Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode, bei monatlicher Zahlung gelten monatliche Fristen. Mit der Kündigung erlischt der Versicherungsschutz, und der Rückkaufswert wird ausgezahlt. Dieser setzt sich aus dem Rückkaufswert, Ansprüchen aus der Überschussbeteiligung und anteiligen Schlussüberschüssen zusammen.

Vorsicht beim Rückkaufswert

Durch eine Kündigung gehen in der Regel erhebliche Geldbeträge verloren, da Versicherer Abschluss- und Vertriebskosten sowie Stornoabschläge abziehen können. Bei steuerfreien Altverträgen (Abschluss vor dem 1. Januar 2005 mit mindestens zwölfjähriger Laufzeit) bleibt die Auszahlung des Rückkaufswertes steuerfrei. Für später abgeschlossene Verträge sollten die steuerlichen Belange mit einem Steuerberater geklärt werden. Die garantierten Zinsen alter Verträge können einen höheren Wert darstellen als eine Kündigung.

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Berechnung des Rückkaufswertes

Für Verträge, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, gilt eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), die eine Mindestauszahlung festlegt und den Abzug von Abschluss- und Vertriebskosten untersagt. Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2008 können Versicherer neben den Risikokosten auch Stornoabschläge abziehen, was zu etwas höheren Auszahlungen führt als bei Altverträgen nach BGH-Urteilen.

Widerruf von Lebensversicherungsverträgen

Ein gerade abgeschlossener Lebensversicherungsvertrag kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen widerrufen werden.

Das Recht auf Widerruf

Diese Frist beginnt einen Tag nach Zugang des Versicherungsscheins und der Vertragsunterlagen. Wenn der Versicherer seine Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hat, kann die Frist nicht zu laufen beginnen, und ein Widerruf ist auch Jahre nach Abschluss noch möglich. Dies gilt insbesondere für Verträge, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell geschlossen wurden, sowie für Verträge nach dem Antragsmodell, bei denen die Belehrung unzureichend war. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben hierzu wegweisende Urteile gefällt, die unter bestimmten Umständen ein zeitlich unbegrenztes Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrecht gewähren. DerEuropäische Gerichtshof hat jedoch auch Grenzen für ein “ewiges Widerspruchsrecht” gesetzt, wenn die Fehler bei der Belehrung nicht gravierend waren. Vor einem Widerruf sollten die wirtschaftlichen Konsequenzen, wie der Wegfall von Zusatzversicherungen und die steuerliche Situation von Altverträgen, sorgfältig geprüft werden. Unabhängige Beratung ist hier essenziell.

Ein Vergleich der verschiedenen Optionen – von der Optimierung der Beitragszahlungen bis hin zum Widerruf – kann Ihnen helfen, Ihre Versicherungsverträge finanziell vorteilhafter zu gestalten.