Sammelaktion: Lebensversicherung – Ihre Ansprüche prüfen

Sind Sie im Besitz einer Lebens- oder Rentenversicherung und haben Bedenken bezüglich der verrechneten Kosten? Der Verbraucherzentrale (VKI) hat eine Sammelaktion ins Leben gerufen, um die Ansprüche von Versicherten zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf unzulässige Kostenabzüge bei fondsgebundenen Lebensversicherungen. Diese Aktion richtet sich an alle, die wissen möchten, ob ihnen möglicherweise eine Entschädigung zusteht. Wir beleuchten die Teilnahmebedingungen und klären die häufigsten Fragen rund um diese wichtige Initiative für Konsumenten.

Wer kann an der Aktion teilnehmen?

Grundsätzlich sind Personen mit bestimmten Arten von Lebens- und Rentenversicherungen zur Teilnahme berechtigt. Wichtig ist, dass die Versicherungspolizze nach dem 31.12.2006 abgeschlossen wurde, da sich die Versicherungsbedingungen seitdem geändert haben und die rechtliche Lage komplexer ist.

Fondsgebundene Lebensversicherungen

Besitzer einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge können an der Aktion teilnehmen. Diese wird als fondsgebundene Lebensversicherung mit staatlicher Förderung eingestuft.

Klassische Lebensversicherungen

Auch Inhaber einer laufenden klassischen Lebensversicherung sind zur Teilnahme eingeladen. Hierbei ist zu beachten, dass sich ein möglicher Schaden oder eine Benachteiligung wahrscheinlich erst bei einem vorzeitigen Rückkauf der Versicherung realisiert. Der VKI rät jedoch dringend von einem vorzeitigen Rückkauf nur zu diesem Zweck ab, da dies erhebliche finanzielle Verluste mit sich bringen kann.

Rentenversicherungen

Personen mit einer Rentenversicherung können grundsätzlich teilnehmen, es gibt jedoch Ausnahmen. Nicht teilnahmeberechtigt sind Rentenversicherungen, die sich bereits in der Verrentungsphase befinden oder bei denen bei Vertragsabschluss eine betraglich garantierte Rente mit sofort beginnender Rentenzahlung vereinbart wurde.

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Ausschluss von reinen Ablebensversicherungen

Reine Ablebensversicherungen sind von dieser Aktion ausgeschlossen. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Leistung im Todesfall bereits bei Vertragsabschluss fixiert ist und die verrechneten Kosten keinen Einfluss auf die Auszahlungssumme haben.

Was ist, wenn ich die Unterlagen nicht mehr finde?

Sollten Sie nicht mehr alle Unterlagen zu Ihrer Lebensversicherung besitzen, ist eine Teilnahme dennoch möglich. Sie benötigen jedoch in jedem Fall die Versicherungspolizze, auch wenn es sich um eine Änderungspolizze handelt. Bei bereits gekündigten oder zurückgekauften Lebensversicherungen ist zusätzlich die Rückkaufsbestätigung des Versicherungsunternehmens vorzulegen.

Wie hoch ist der mögliche Schaden?

Eine genaue Berechnung Ihres individuellen Anspruchsbetrages kann durch den VKI nicht vorgenommen werden. Groben Schätzungen zufolge wurden bei fondsgebundenen Lebensversicherungen zwischen 7 und 13 Prozent der eingezahlten Prämiensumme als unzulässige Kostenabzüge einbehalten. Dies kann für Konsumenten einen Schaden von mehreren tausend Euro bedeuten.

Kosten und Vertretung

Die Teilnahme an dieser Sammelaktion ist für Sie kostenlos. Es fallen keine Gebühren an den VKI an.

Erben als Anspruchsberechtigte

Sollte der oder die Versicherungsnehmer:in verstorben sein, können berechtigte Erben Ansprüche aus dem Erbe geltend machen. Hierfür ist eine Anmeldung unter dem eigenen Namen und die Vorlage des Einantwortungsbeschlusses erforderlich.

Namensänderung des Versicherungsunternehmens

Auch wenn sich der Name Ihres Versicherungsunternehmens seit Vertragsbeginn geändert hat, können Sie unter bestimmten Umständen teilnehmen. Dies ist möglich, wenn der aktuelle Firmenname mit den vom VKI gelisteten Unternehmen übereinstimmt. Beispiele für frühere Bezeichnungen und deren heutige Träger sind:

  • Skandia Lebensversicherungs AG (jetzt FWU)
  • Drei Banken Versicherungs-AG, Interunfall Versicherung AG (beide Generali)
  • Austria-Collegialität, Österreichische Versicherung AG
  • Finance Life Lebensversicherung AG
  • Bundesländer Versicherung
  • Raiffeisen Versicherung AG (jetzt Uniqa)
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Ein konkretes Beispiel ist die Nürnberger Versicherung AG, die im Frühjahr 2022 von der Merkur Versicherung AG übernommen wurde. Wenn Ihre Lebensversicherung ursprünglich bei der Nürnberger abgeschlossen wurde, sind Sie teilnahmeberechtigt.

Weitere Fragen und Unterstützung

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Lebensversicherung haben, die nicht direkt die Kostenabzüge betreffen, oder wünschen Sie eine allgemeine Rechtsberatung, bietet der VKI Unterstützung an. Sie können Ihr Anliegen jederzeit über das Kontaktformular des VKI einreichen. Die Experten des VKI stehen bereit, um Ihnen weiterzuhelfen und Ihre Fragen zu beantworten, damit Sie Ihre Rechte als Verbraucher bestmöglich wahrnehmen können.

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