Millionen von Deutschen besitzen eine Lebens- oder Rentenversicherung, die möglicherweise wertlos ist. Der Grund: Viele dieser Verträge, insbesondere solche, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Dies gibt Verbrauchern die Chance, ihre Police auch Jahre später noch zu widerrufen und oft deutlich mehr Geld zurückzuerhalten, als bei einer Kündigung. Doch wie funktioniert das und welche Verträge sind betroffen?
1 Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Millionen Versicherte betroffen: Der Hintergrund
Das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte von Verbrauchern im Versicherungsbereich, einschließlich des Widerrufsrechts. Grundsätzlich gilt: Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, gibt es keine zeitliche Begrenzung für die Ausübung des Widerrufs. Der Gesetzgeber versuchte, dies mit einer Regelung im § 5a VVG zu ändern, die besagte, dass das Widerrufsrecht auch bei fehlerhafter Belehrung spätestens nach einem Jahr erlischt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte diese Regelung jedoch für nichtig, da sie dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 BGB widersprach. Der Bundesgerichtshof (BGH) folgte dieser Entscheidung und gab einer Verbraucherin Recht, deren Lebensversicherung auch Jahre nach Ablauf der ursprünglichen Frist noch widerrufen werden konnte, da die Widerrufsbelehrung unwirksam war (Urteil vom 07. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11). Viele Versicherungsgesellschaften nutzten zwischen 1994 und 2007 dieselbe Widerrufsbelehrung. Aufgrund der Grundsatzwirkung des BGH-Urteils sind die Chancen gut, auch gegen diese Lebensversicherungen vorzugehen.
2 Das Deutlichkeitsgebot: Wann verstößt eine Versicherungsgesellschaft dagegen?
Gemäß § 355 Abs. 2 BGB müssen Verbraucher klar und verständlich über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot liegen beispielsweise vor, wenn:
- Die Widerrufsbelehrung im Fließtext versteckt ist und sich nicht deutlich von den übrigen Vertragsbedingungen abhebt.
- Der Beginn und das Ende der Widerrufsfrist nicht klar benannt sind.
- Die Belehrung rechtlich falsch ist, beispielsweise wenn die Frist bereits mit Erhalt der ersten Vertragsunterlagen beginnen soll, anstatt erst nach Aushändigung aller vollständigen Police-Teile.
3 Unrentable Lebensversicherungen: Hohe finanzielle Einbußen
Steigende Abschluss- und Verwaltungskosten sowie sinkende Garantiezinsen machen viele Lebensversicherungen zunehmend unrentabel. Hinzu kommt die Inflation, die die Kaufkraft der Ersparnisse schmälert. Oft erhalten Versicherte am Ende weniger ausgezahlt, als sie eingezahlt haben. Beim Versuch, die Lebensversicherung zu kündigen, kann zusätzlich ein Stornoaufschlag vom Rückkaufswert abgezogen werden, sofern dieser vertraglich vereinbart wurde (§ 169 Abs. 5 VVG).
4 BGH-Urteil ermöglicht Widerruf von Renten- und Lebensversicherungen
Die Rechtsprechung hat sich seit dem grundlegenden BGH-Urteil in vielen Fällen als sehr verbraucherfreundlich erwiesen. Beispiele hierfür sind:
- Eine nicht deutlich hervorgehobene Widerrufsbelehrung ist unwirksam (BGH vom 17. Dezember 2017, Az. IV ZR 260/11).
- Wird die Belehrung als „Rücktrittsbelehrung“ bezeichnet, wird der Kunde nicht ausdrücklich über sein Widerrufsrecht informiert, was die Belehrung unwirksam macht (LG Chemnitz vom 07. April 2014, Az. 1 O 77/12).
- Fehlt die Widerrufsbelehrung gänzlich, ist sie ebenfalls unwirksam (OLG Karlsruhe vom 03.03.2020, Az. 12 U 53/19).
Diese Chance sollten Sie nutzen, um sich von teuren und unwirtschaftlichen Verträgen zu trennen!
Verträge zwischen 1994 und 2007 sind betroffen
Gerade im Zeitraum von 1994 bis 2007 wurden viele Lebensversicherungen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abgeschlossen. Da die Versicherer die Mängel aufgrund der damaligen Rechtslage oft nicht bemerkten oder behoben, können nun alle Lebens- und Rentenversicherungen, unabhängig davon, ob sie fondsgebunden sind oder nicht, widerrufen werden. Theoretisch ist auch ein Widerruf von Rürup-Rentenverträgen und Risikolebensversicherungen möglich, praktisch jedoch weniger zielführend, da hier kein Rückkaufswert existiert.
Widerrufen statt kündigen: Mehr als nur den Rückkaufswert erhalten!
Bei einer Kündigung erhalten Sie lediglich den Rückkaufswert, der sich aus eingezahlten Beiträgen plus Rendite abzüglich hoher Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Stornoabschlägen berechnet. Dies führt oft zu erheblichen Verlusten, insbesondere in den ersten Vertragsjahren.
Beim Widerruf gelten andere Regeln: Der Versicherer muss alle eingezahlten Beiträge und die erzielte Rendite zurückzahlen. Abgezogen werden dürfen lediglich die laufenden Verwaltungskosten. Abschlussgebühren und Stornopauschalen entfallen. Das Ergebnis ist in der Regel eine deutlich höhere Auszahlung als bei einer Kündigung. Unsere Kooperationsanwälte prüfen kostenfrei Ihre Ansprüche und unterstützen Sie bei der Durchsetzung.
5 Wie widerrufe ich meinen Lebensversicherungsvertrag?
Der Widerruf einer Lebensversicherung erfolgt formlos schriftlich, idealerweise per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können. Angesichts der Komplexität des Themas und der Erfahrung, dass Versicherer über eigene Rechtsabteilungen verfügen, ist es für Privatpersonen ratsam, sich professionelle Unterstützung zu holen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Sie die maximal mögliche Summe aus Ihrem Vertrag erhalten. Mit einem kostenfreien Online-Rechner können Sie vorab eine Einschätzung über die mögliche Auszahlungssumme erhalten. Sollten unsere Partneranwälte erfolgreich sein, fällt nur auf den erzielten Mehrwert ein Honorar an. Gelingt dies nicht, entstehen für Sie keine Kosten. Nutzen Sie die Möglichkeit und lassen Sie Ihren Vertrag prüfen.

