Säule 3a kündigen und wechseln: Ein Leitfaden

Wenn Sie ein Säule-3a-Konto besitzen, besteht die Möglichkeit, dass Sie derzeit nicht die besten Konditionen erhalten. Ein Anbieterwechsel könnte Ihnen jährlich mehrere Hundert Franken einsparen, abhängig von Ihrem Vorsorgeguthaben und den Zinsdifferenzen. Dieser Artikel beleuchtet, wann eine Kündigung der Säule 3a sinnvoll ist, wie ein Wechsel abläuft und worauf Sie dabei achten sollten.

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Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Die Säule 3a kann fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden.
  • Ein Vorbezug ist nur unter gesetzlich streng geregelten Bedingungen möglich.
  • Sie können jederzeit das Produkt und den Anbieter wechseln.
  • Es gibt teils erhebliche Unterschiede bei den Konditionen der Anbieter.
  • Bei Lebensversicherungspolicen lohnt sich eine vorzeitige Kündigung oder ein Wechsel meistens nicht.

Gründe für einen Wechsel oder eine Auflösung der Säule 3a

Die Säule 3a ergänzt die staatliche Vorsorge (Säule 1) und die berufliche Vorsorge (Säule 2) ideal. Für Selbstständige ist die steuerlich begünstigte gebundene Vorsorge oft lukrativer als der Einkauf in eine Pensionskasse. Doch was, wenn Sie vorzeitig auf das Kapital zugreifen möchten?

Es gibt verschiedene Gründe für einen Wechsel oder eine Auflösung der Säule 3a:

  • Ungünstige Konditionen im Vergleich zum Wettbewerb.
  • Unzufriedenheit mit den Rahmenbedingungen oder dem Anbieter.
  • Erreichen der Altersgrenze.
  • Vorbezug, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (steuerliche Auswirkungen beachten).
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Erfahren Sie hier mehr über das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz.

Wann eine Kündigung der Säule 3a sinnvoll ist – und wann nicht

Die Auflösung der Säule 3a macht das Vorsorgekapital verfügbar. Der Gesetzgeber hat hierfür klare Regelungen vorgesehen. Eine Kündigung sollte jedoch immer genau geprüft werden, da sie oft Nachteile mit sich bringt. Grundsätzlich muss zwischen einem Vorbezug und dem Erreichen der Altersgrenze unterschieden werden.

Vorbezug

Die Regeln für den Vorbezug ähneln denen der Säule 2. Säule-3a-Guthaben dürfen in folgenden Fällen vorzeitig ausgezahlt werden:

  • Begründung einer Selbstständigkeit.
  • Tilgung von Hypotheken.
  • Neubau oder Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum.
  • Nachweislich dauerhafter Wegzug aus der Schweiz.
  • Im Todesfall.
  • Beim Bezug einer vollständigen Invalidenrente.
  • Einkauf in eine Pensionskasse bei bestehender Vorsorgelücke.

Ein steuerlich neutraler Transfer des Kapitals von der Säule 3a in die Säule 2 ist möglich, sofern das Kapital unmittelbar übertragen wird.

Erreichen der Altersgrenze

Der ordentliche Bezug des Kapitals aus der Säule 3a ist frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Rentenalters möglich. Dies ist bei Frauen aktuell 64 und bei Männern 65 Jahre. Grundsätzlich muss das Vorsorgekapital eines 3a-Kontos komplett in einer Summe bezogen werden. Es sind jedoch bis zu fünf 3a-Konten möglich. Die Auszahlung unterliegt einer ermässigten Kapitalertragssteuer.

Sonderfall Lebensversicherungen

Die Kündigung einer Lebensversicherung vor dem regulären Vertragsende ist stets mit Kosten verbunden. In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert oft nahe null, da zunächst Abschlusskosten verrechnet werden. Auch später ist eine vorzeitige Kündigung meist nachteilig. Eine alternative Anlage müsste eine erhebliche Rendite abwerfen, was nur mit einem deutlich erhöhten Risiko möglich ist. Wer später einen neuen Versicherungsschutz beantragt, zahlt aufgrund des höheren Eintrittsalters höhere Prämien. Menschen mit gesundheitlichen Problemen erhalten möglicherweise keine Versicherung mehr.

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Säule 3a wechseln: Wie ist es möglich und wann ist es sinnvoll?

Sie können jederzeit den Anbieter Ihres Säule-3a-Kontos wechseln. Viele Anbieter unterstützen Sie dabei. Auch eine Umwandlung des Produkts ist möglich, solange das Geld im 3a-System verbleibt.

Es ist irrelevant, ob das Guthaben zu einer anderen Bank oder innerhalb verschiedener Vorsorgelösungen (Zinskonto, Lebensversicherung, Wertschriftendepot) transferiert wird. Sie können beispielsweise von einem 3a-Zinskonto in ein 3a-Wertschriftendepot wechseln oder umgekehrt. Dabei sind die Kündigungsfristen des jeweiligen Anbieters zu berücksichtigen.

Besonderheiten bei Lebensversicherungen

Ein Wechsel von einer Versicherungspolice in ein anderes Säule-3a-Produkt ist zwar möglich, aber im Normalfall mit erheblichen Nachteilen verbunden, aus denselben Gründen wie bei der Kündigung.

Besonderheiten beim Wertschriftendepot

Beim Anbieterwechsel verkauft die bisherige Bank die Wertschriften zum aktuellen Tageskurs. Der neue Anbieter kauft mit dem Erlös neue Wertschriften. Ein direkter Transfer der Wertschriften ist bisher nicht möglich, was bedeutet, dass Ihr Vorsorgekapital einige Tage nicht investiert ist.

Säule 3a Wechsel: Oft sinnvoll

Die Unterschiede in den Konditionen zwischen den Banken können enorm sein. Es empfiehlt sich daher, diese regelmässig zu vergleichen. Die Zinssätze für 3a-Zinskonten bewegen sich (Stand Oktober 2022) zwischen 0.05 und 0.25 Prozent, wobei hier deutliche Unterschiede bestehen. Bei einem Anlagehorizont von mehr als zehn Jahren sollten Sie eine 3a-Wertschriftenlösung in Betracht ziehen. Dies birgt kurzfristig ein erhöhtes Risiko, erzielt aber erfahrungsgemäss langfristig meist eine höhere Rendite.

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Konto Säule 3a kündigen oder wechseln: Benötigte Angaben

Anbieter stellen oft eigene Formulare für die Kündigung zur Verfügung. Der Kündigungsgrund ist dabei besonders wichtig, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:

  • Die Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen (Anbieter informieren auf ihrer Website und stellen Formulare bereit).
  • Geben Sie Ihre 3a-Kontonummer an.
  • Beim Wechsel von Wertschriften ist der Hinweis sinnvoll, dass diese noch verkauft werden müssen.
  • Beim Anbieterwechsel sind Name, Anschrift und die neue Kontonummer anzugeben.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Kündigungsfristen Ihres Anbieters.
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Anbieter Säule 3a Konto wechseln: Ablauf

Beachten Sie, dass Sie immer nur das komplette Kontoguthaben eines 3a-Kontos kündigen oder wechseln können. Es ist daher sinnvoll, die Einzahlungen auf mehrere 3a-Konten zu verteilen.

Der Wechsel erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Eröffnung des neuen 3a-Kontos beim neuen Anbieter.
  2. Bestätigung der Eröffnung vom neuen Anbieter abwarten.
  3. Beim aktuellen Anbieter das 3a-Konto kündigen und die Übertragung des Vorsorgeguthabens auf das neue Konto beauftragen.
  4. Bisheriger Anbieter sendet Kündigungsbestätigung.
  5. Bei einem Wertschriftendepot werden die Anteile zum tagesaktuellen Kurs verkauft.
  6. Vorsorgeguthaben wird auf das neue 3a-Konto übertragen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie erklären sich die Konditionsunterschiede bei den Anbietern von Konten der Säule 3a?

Die meisten Banken bieten ein gebührenfreies 3a-Konto an. Bei 3a-Wertschriftendepots muss jedoch mit Gebühren zwischen 0.4 und 1.2 Prozent gerechnet werden. Die Unterschiede in den Konditionen basieren auf den unterschiedlichen Geschäftsmodellen der Banken. Durch die fortschreitende Digitalisierung sind neue, kostengünstige Angebote entstanden.

Fallen beim Wechsel des Anbieters von 3a-Konten Kosten an?

Beim regulären Bezug zur Pensionierung fallen in der Regel keine Kosten an. Da Anbieter ihre Kunden möglichst lange binden wollen, erheben jedoch viele Anbieter Gebühren beim Vorbezug oder beim Anbieterwechsel. Diese können nach aktuellen Erfahrungen bis zu 120 Franken betragen.

Gibt es besondere Angebote bei neuen Anbietern?

Einige Anbieter locken beim Wechsel eines Wertschriftendepots mit der Übernahme aller Transferkosten.