Die Einstufung von Zinkprodukten: Eine Stellungnahme der Gemeinsamen Expertenkommission

Zink ist ein essenzieller Mineralstoff, der in allen Lebensformen vorkommt und eine zentrale Rolle in zahlreichen Körperfunktionen spielt. Von der DNA-Replikation über Wachstums- und Regenerationsprozesse bis hin zur Gesundheit von Haut, Haaren und Nägeln – Zink ist unverzichtbar. Doch während eine ausreichende Zufuhr über die Ernährung wichtig ist, birgt eine übermäßige Aufnahme auch Risiken. Angesichts der Tatsache, dass Zink sowohl in Lebensmitteln als auch in Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und Arzneimitteln enthalten ist, hat die Gemeinsame Expertenkommission eine wichtige Stellungnahme zur rechtlichen Einstufung von zinkhaltigen Produkten veröffentlicht. Diese Klärung ist entscheidend für Verbraucher, um die Sicherheit und Zweckbestimmung der verschiedenen Produkte zu verstehen.

Die Bedeutung von Zink im menschlichen Körper

Zink ist an über 300 enzymatischen Reaktionen beteiligt und fungiert als Cofaktor oder integraler Bestandteil zahlreicher Enzyme. Seine Fähigkeit, Proteinstrukturen zu stabilisieren und antioxidative Eigenschaften zu besitzen, unterstreicht seine vielfältige Bedeutung für die menschliche Gesundheit. Die primären Quellen für Zink in der menschlichen Ernährung sind proteinreiche Lebensmittel wie Fleisch, Milchprodukte, Käse, Eier und Fisch. Aber auch Gemüse und Getreide tragen zur Zinkaufnahme bei.

Unterschiedliche Produktkategorien und ihre Zwecke

Zinkhaltige Produkte werden in verschiedenen Kategorien vermarktet, jede mit einer spezifischen Zweckbestimmung:

  • Arzneimittel: Diese werden zur Behandlung eines nachgewiesenen Zinkmangels eingesetzt, der diätetisch nicht behoben werden kann, sowie bei anderen spezifischen Erkrankungen. Hochdosierte zinkhaltige Arzneimittel sind apothekenpflichtig und teilweise verschreibungspflichtig.
  • Nahrungsergänzungsmittel (NEM): NEM sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen.
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (LBMZ): Diese Produkte, auch als bilanzierte Diäten bekannt, dienen dem Diätmanagement bei Patienten mit einem medizinisch bedingten, erhöhten Nährstoffbedarf.
  • Angereicherte Lebensmittel: Diese Produkte enthalten zugesetztes Zink zur allgemeinen Anreicherung.
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Zinkversorgung in Deutschland und Empfehlungen

Nach Schätzungen der Gemeinsamen Expertenkommission nehmen Männer in Deutschland durchschnittlich etwa 12 mg Zink pro Tag und Frauen ca. 9 mg pro Tag auf. Diese Werte liegen im Einklang mit den Empfehlungen von Fachgesellschaften für Ernährung in Deutschland, Österreich und der Schweiz (11–16 mg pro Tag). Folglich ist die Zinkversorgung der meisten Bevölkerungsgruppen in Deutschland über die normale Ernährung als gut zu bewerten.

Die Expertenkommission hebt hervor, dass der Spielraum zwischen einer ernährungsphysiologisch sinnvollen und einer potenziell bedenklichen Aufnahmemenge relativ gering ist. Im Hinblick auf NEM teilt die Kommission die Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), dass Zink primär in NEM und nicht in angereicherten Lebensmitteln zugesetzt werden sollte. Dies erleichtert Verbrauchern die Nachvollziehbarkeit der Zufuhr. Das BfR empfiehlt eine Höchstmenge von 6,5 mg Zink pro Tag in NEM, um die Versorgungsgruppe mit dem geringsten Zinkkonsum zu verbessern und gleichzeitig die Zufuhrempfehlungen zu erfüllen. Bei NEM, die eine Tagesdosis von 3,5 mg Zink oder mehr liefern, wird ein zusätzlicher Hinweis empfohlen, keine weiteren zinkhaltigen NEM zu konsumieren.

Sicherheitsbewertung und rechtliche Abgrenzung

Für die Beurteilung der Sicherheit zinkhaltiger Lebensmittel zieht die Gemeinsame Expertenkommission den von der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) abgeleiteten tolerierbaren oberen Aufnahmegrenzwert (UL) von 25 mg pro Tag heran. Die Kommission schätzt ein, dass dieser Wert bereits durch die allgemeine Ernährung überschritten werden kann, was potenziell den toxikologisch relevanten Bereich erreichen könnte. Dies veranlasst die Kommission, bei hoch dosierten zinkhaltigen NEM eine Einstufung als unsicheres Lebensmittel in Betracht zu ziehen.

Die Tagesdosierungen von zinkhaltigen NEM und Arzneimitteln können sich überschneiden. Zur Abgrenzung dieser Produkte wurde in der Rechtsprechung das Konzept der „Erheblichkeitsschwelle“ entwickelt. Aufgrund der bereits hohen Zinkaufnahme über die allgemeine Ernährung würde diese Schwelle jedoch erst bei Werten oberhalb des UL liegen. Daher wird die Verkehrsfähigkeit von NEM, deren Sicherheit ohnehin fraglich ist, bereits durch Sicherheitsbedenken eingeschränkt. Eine Einstufung als Funktionsarzneimittel unterhalb von Zinkdosierungen, die durch normale Lebensmittel aufgenommen werden können, ist nicht möglich.

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Die Gemeinsame Expertenkommission betont die Wichtigkeit einer genauen Einstufung, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten und eine klare Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln zu schaffen.

Ausgabejahr: 2023
Datum: 03.07.2023

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