Die ethische Dimension künstlicher Intelligenz (KI) rückt zunehmend in den Fokus globaler Diskussionen. Mit der UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz liegt nun ein umfassender internationaler Rahmen vor, der als Leitfaden für die verantwortungsvolle Entwicklung und Nutzung von KI dient. Diese Empfehlung, die auf grundlegenden Menschenrechten und Freiheiten basiert, bietet auch für Deutschland eine entscheidende Grundlage, um die digitale Transformation ethisch und nachhaltig zu gestalten. Die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der KI legt klare ethische Leitplanken fest und übersetzt diese in konkrete politische Gestaltungsaufgaben.
Die Empfehlung wurde über einen zweijährigen, intensiven Verhandlungsprozess unter Einbeziehung zahlreicher Mitgliedstaaten und weiterer Akteure erarbeitet. Das Ergebnis ist ein globaler Referenzrahmen, der für alle Staaten Handlungsleitend ist und eine KI-Nutzung fördert, die Menschenrechte und Grundfreiheiten achtet, verteidigt und stärkt. Diese weltumspannende Reichweite unterscheidet die UNESCO-Empfehlung von anderen Initiativen und macht sie zu einem einzigartigen Instrument.
Ein klarer Handlungsrahmen für Menschenrechte und Grundfreiheiten
Die UNESCO-Empfehlung verankert zentrale Werte und ethische Prinzipien wie Privatsphäre, Transparenz, Erklärbarkeit und Nicht-Diskriminierung. Diese Prinzipien müssen bei der Entwicklung und Anwendung von KI zwingend respektiert werden. Ziel ist es, die digitale Transformation so zu gestalten, dass sie die Menschenrechte fördert und zu den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen beiträgt. Der zweite Teil der Empfehlung definiert konkrete politische Gestaltungsaufgaben und Maßnahmen in elf Politikfeldern, darunter Umwelt, Bildung, Wissenschaft, Kommunikation, Gesundheit und Kultur.
Besonders hervorzuheben ist die Empfehlung zur Durchführung eines Ethical Impact Assessment für KI-Systeme. Dieses Instrument soll die Vorteile und Risiken von KI-Systemen für die Wahrung von Menschenrechten und Grundfreiheiten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg erfassen und bewerten. Darüber hinaus betont die Empfehlung explizit, dass Menschenrechte und Grundfreiheiten durch KI-Systeme nicht nur respektiert und geschützt, sondern auch aktiv gefördert werden sollen. Das Vorsorgeprinzip wird klar definiert: Besteht die begründete Möglichkeit negativer Konsequenzen, soll die Nutzung oder Entwicklung solcher KI-Systeme nicht weiterverfolgt werden. Dies hat beispielsweise direkte Auswirkungen auf den Einsatz von KI für Massenüberwachung und Social Scoring-Systeme, die somit klar abgelehnt werden.
Neue Handlungsfelder und die Förderung von Vielfalt
Die UNESCO-Empfehlung geht über bestehende Initiativen hinaus, indem sie neue Handlungsbedarfe identifiziert. Im Bereich der gesellschaftlichen Vielfalt fordert sie nicht nur Maßnahmen gegen Diskriminierung durch KI-Systeme, beispielsweise aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Sie fordert die Mitgliedstaaten auch auf, die Vielfalt innerhalb der Technologiebranche selbst zu fördern, in der Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert sind. Gleichzeitig sollen Stereotypisierungen in den Ergebnissen von KI-Systemen und -Daten offengelegt und bekämpft werden. Auch der Zusammenhang zwischen Umweltschutz und KI wird adressiert, wobei der nachhaltige und ressourcenschonende Einsatz von KI-Systemen im Fokus steht. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, KI-Systeme verantwortungsvoll zu entwickeln, um sowohl soziale als auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen.
Umsetzung der UNESCO-Empfehlung in Deutschland
Die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der KI bietet mit ihrer klaren und umsetzungsorientierten Sprache eine Blaupause für die Entwicklung nationaler KI-Maßnahmen. Deutschland kann diese Vorlage nutzen, um Prozesse aufzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, die eine ethische Nutzung und Entwicklung von KI sicherstellen. Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt aktiv die Umsetzung der UNESCO-Empfehlung in Deutschland. Sie informiert und berät deutsche Ministerien, Parlamente und zivilgesellschaftliche Organisationen zu den Umsetzungsmöglichkeiten. Durch Fachveranstaltungen, wissenschaftliche Gutachten und die Entwicklung konkreter Handlungsansätze, beispielsweise für mehr Geschlechtergerechtigkeit und gegen Diskriminierung oder für eine ethische KI-Nutzung in Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft, trägt sie maßgeblich dazu bei, die Empfehlung in die Praxis zu überführen. Diese Anstrengungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Deutschland eine Vorreiterrolle bei der ethischen Gestaltung der digitalen Zukunft einnimmt.
