Kündigung von Versicherungen: Worauf Sie achten müssen

Betriebsrat und Chef geben sich die Hände

Die Kündigung einer Versicherung kann komplex sein und birgt einige Tücken, die Verbraucher kennen sollten. Oftmals werden Verträge mit zu langen Laufzeiten abgeschlossen, die sich später als nachteilig erweisen können, insbesondere bei veränderten Lebensumständen wie Familienplanung, Scheidung oder Arbeitslosigkeit. Selbst scheinbar gute Angebote von Versicherungsberatern, wie die Aussage, dass die Kündigung einer Lebensversicherung “kein Verlust” sei, sollten kritisch hinterfragt werden. Der folgende Artikel beleuchtet häufige Fallstricke und gibt wertvolle Tipps, um Ihre Versicherungen korrekt zu kündigen.

Häufige Fallstricke bei der Kündigung

Lebensversicherung und Rückkaufswert

Ein klassisches Beispiel ist Herr X, der seine Lebensversicherung nach rund sieben Jahren vorzeitig auflösen möchte, um an dringend benötigtes Geld zu gelangen. Er muss jedoch feststellen, dass der ausgezahlte Rückkaufswert geringer ist als die Summe der eingezahlten Prämien. Die Aussage des Versicherungsberaters, ein vorzeitiger Ausstieg sei jederzeit möglich und führe nur zu einer geringen Verzinsung, war irreführend. Ein kompetenter Berater hätte auf die Verlustmöglichkeit bei vorzeitiger Auflösung und auf mögliche Kündigungsfristen hinweisen müssen. Eine Alternative zum Rückkauf kann die Prämienfreistellung sein, bei der der Vertrag bis Laufzeitende bestehen bleibt, jedoch die Pflicht zur Prämienzahlung entfällt, was zu einer geringeren Auszahlungssumme führt. Bei nachweisbaren Beratungsfehlern besteht die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern, wenngleich die Beweisführung oft schwierig ist.

Haushaltsversicherung und Kündigungsfristen

Frau X schloss 2013 einen Haushaltsversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von neun Jahren ab. Nach über vier Jahren wollte sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Die Versicherung berief sich auf die neunjährige Bindungsfrist. Unwissentlich hätte sie jedoch die Möglichkeit gehabt, den Vertrag erstmals nach drei Jahren und danach jährlich zur Hauptfälligkeit unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zu kündigen. Solche halbwahren Informationen sollen Verbraucher oft von einem Vertragsausstieg abhalten. Frau X’s Vertrag war somit erstmals im Februar 2018 zur Hauptfälligkeit kündbar, unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von einem Monat, wobei das Kündigungsschreiben spätestens einen Monat vor Hauptfälligkeit beim Versicherer eingelangt sein musste.

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Umzug und Kündigung

Ein Umzug ist oft ein Anlass, die Haushaltsversicherung zu kündigen. Frau U. versuchte dies, doch ihre Kündigung wurde von der Versicherung zurückgewiesen, da sie zu spät erfolgt sei. Dieser Fehler unterläuft vielen Verbrauchern. Bei einem Umzug ist es entscheidend, dass die Kündigung zeitgerecht vor dem Umzugsbeginn bei der Versicherung eingelangt ist, um mit Wirkung auf den Umzugstag wirksam zu werden. Andernfalls läuft der Versicherungsschutz für den neuen Wohnort weiter. Frau U. hat jedoch die Möglichkeit, den Vertrag bei der nächsten Hauptfälligkeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist regulär zu beenden.

Kündigung durch den Versicherer

Herr Z. war überrascht, als seine Kfz-Kaskoversicherung ihm nach einem Schadensfall kündigte. Als Grund wurde eine zu hohe “Schadensquote” in den letzten Jahren angeführt. Herr Z. hatte drei Schäden mit Gesamtkosten von rund 7.000 Euro zu verzeichnen, während er seit Vertragsbeginn etwa 14.000 Euro an Prämien gezahlt hatte. Versicherer haben grundsätzlich ein Kündigungsrecht im Schadensfall, und es gibt keine exakten vertraglichen Regeln, die eine zu hohe Schadensquote definieren. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, erneut mit dem Versicherer zu verhandeln, um möglicherweise zu gleichen Konditionen im Vertrag zu verbleiben.

Wichtige Tipps zur Kündigung

  • Vertragslaufzeit bewusst wählen: Achten Sie auf Laufzeiten, die Ihren Lebensumständen entsprechen.
  • Kritische Prüfung von Aussagen: Hinterfragen Sie Aussagen von Versicherungsberatern, insbesondere wenn es um finanzielle Verluste geht.
  • Dauerrabatte prüfen: Langfristige Verträge mit Dauerrabatten können bei vorzeitiger Auflösung Nachteile bringen. Prüfen Sie die Klauseln genau.
  • Kündigungsrechte nachlesen: Informieren Sie sich über die spezifischen Kündigungsfristen und -gründe in Ihrem Vertrag.
  • Schriftliche Kündigung: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und beim Versicherer fristgerecht eingehen, nicht nur abgeschickt werden.
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