Kryptowährung und die Steuererklärung: Was Du wissen musst!

Kryptowährungen haben sich von einem Nischenphänomen zu einem beliebten Spekulationsobjekt entwickelt. Doch während die Anlagewelt immer digitaler wird, gibt es im deutschen Steuersystem einiges zu beachten. Im Gegensatz zu klassischen Anlageprodukten wie Aktien oder Fondsanteilen ist die Versteuerung von Krypto-Gewinnen eine Aufgabe, die Du als Anleger selbst in die Hand nehmen musst. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, damit Du den Überblick behältst und keine bösen Überraschungen erlebst. Erfahre mehr über das Kündigen Deiner Targobank Lebensversicherung hier.

Kryptowährungen aus steuerlicher Sicht für Privatanleger

In Deutschland werden virtuelle Währungen nicht als Fremdwährung oder klassische Kapitalanlage eingestuft. Stattdessen gelten sie rechtlich als sonstige Wirtschaftsgüter, ähnlich wie Kunstwerke oder andere Wertgegenstände. Für Privatpersonen, die mit Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) oder Ethereum handeln, hat dies weitreichende Konsequenzen: Gewinne aus diesen Handelsaktivitäten unterliegen der Einkommensteuer, nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, die für die meisten Finanzanlagen gilt. Das bedeutet konkret:

  1. Persönlicher Einkommensteuersatz: Du musst Deine Krypto-Gewinne mit Deinem individuellen Einkommensteuersatz versteuern.
  2. Selbstveranlagung: Im Gegensatz zur Abgeltungsteuer, die automatisch von Banken abgeführt wird, bist Du als Anleger dafür verantwortlich, Deine Spekulationsgewinne aus Kryptowährungen eigenständig in Deiner Steuererklärung anzugeben.

Die Spekulationsfrist: Ein entscheidender Faktor

Ein zentraler Aspekt bei der Besteuerung von Kryptowährungen ist die Spekulationsfrist von einem Jahr. Wenn Du Deine Kryptowährungs-Assets länger als 365 Tage hältst und sie erst danach verkaufst, bleiben eventuell erzielte Gewinne steuerfrei. Dies gilt im Übrigen auch für Verluste.

Was genau sind Spekulationsgewinne?

Spekulationsgewinne entstehen beim Verkauf von Vermögenswerten, wenn die jeweilige Spekulationsfrist nicht eingehalten wird. Dies trifft auch auf den Handel mit Kryptowährungen zu. Veräußerst Du Bitcoin, Ether oder andere digitale Währungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, handelt es sich um Spekulationsgewinne, die dem regulären Einkommensteuersatz unterliegen.

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Wichtig ist dabei: Das Finanzamt betrachtet nicht nur den Umtausch in klassische Währungen wie Euro oder US-Dollar als steuerpflichtiges Ereignis. Auch Gewinne, die durch das Einkaufen mit Kryptowährungen oder durch den Tausch in eine andere Kryptowährung entstehen, können steuerpflichtig sein.

FIFO-Methode zur Gewinnermittlung

Die Dokumentation von Anschaffungszeitpunkten und -kursen ist essenziell, um die Einhaltung der Spekulationsfrist nachweisen zu können. Wenn Du Kryptowährungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben hast, hilft die „First-in-first-out“ (FIFO)-Methode bei der Ermittlung. Dabei wird angenommen, dass die zuerst gekauften digitalen Coins auch als erste wieder verkauft werden.

Beispiel zur FIFO-Methode:

  • Bertha Müller kaufte im März 2019 erstmals 0,5 BTC zu einem Kurs von 6.000 €.
  • Im Juli 2020 erwarb sie weitere 1 BTC zu einem Kurs von 9.000 €.
  • Im April 2021 verkaufte sie 1 BTC für 50.000 €.

Nach der FIFO-Methode wird angenommen, dass die im März 2019 gekauften BTC zuerst verkauft wurden. Da dieser Verkauf jedoch nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist erfolgte, bleibt der daraus resultierende Gewinn steuerfrei. Bertha muss lediglich den Gewinn aus dem Verkauf der 0,5 BTC versteuern, die sie im Juli 2020 erworben hatte (Spekulationsgewinn: 20.500 €).

Kauf/VerkaufDatumAnzahl (Preis)KursAnmerkung
Kauf13. März 20190,5 (3.000 €)6.000 €Veräußerung nach Ende der Spekulationsfrist!
Kauf20. Juli 20201 (9.000 €)9.000 €Veräußerung von 0,5 BTC innerhalb der Spekulationsfrist!
Verkauf15. April 20211 (50.000 €)50.000 €Spekulationsgewinne gesamt: 42.500 €
Davon zu versteuern: 20.500 €

Tipp: Verkaufskosten wie Händlerprovisionen können vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden.

LIFO-Methode und die deutsche Rechtsprechung

Die „Last-in-first-out“ (LIFO)-Methode, bei der die zuletzt gekauften Token als erste verkauft gelten, findet in der deutschen Besteuerung keine Anwendung. Führende Anbieter von Krypto-Steuersoftware, wie Blockpit Cryptotax, bestätigen, dass die FIFO-Methode durch Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben ist und LIFO-Methoden von Finanzämtern oft nicht akzeptiert werden. Dies wurde auch im Entwurf des BMF-Schreibens zur Besteuerung von Kryptowährungen vom 17.06.2021 bestätigt.

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Die Freigrenze von 1.000 Euro

Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt eine Freigrenze von 1.000 €. Liegen Deine gesamten Veräußerungsgewinne innerhalb eines Jahres unterhalb dieses Betrags, bleiben sie steuerfrei. Überschreitet die Summe der Gewinne diese Grenze, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Beachte, dass diese Grenze nicht nur für Kryptowährungen gilt, sondern für alle privaten Veräußerungsgeschäfte.

Umgang mit Verlusten aus Krypto-Geschäften

Wenn Du durch den Handel mit Kryptowährungen Verluste erleidest, können diese mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Steuerjahres verrechnet werden. Dies kann Deine Steuerlast erheblich mindern. Solltest Du in einem Jahr keine Gewinne erzielt haben, können die Verluste in zukünftige Jahre vorgetragen oder in das Vorjahr zurückgetragen werden. Ein Diebstahl von Kryptowährungen zählt steuerlich jedoch nicht als Veräußerungsgeschäft, sodass der Verlust in diesem Fall nicht steuerlich geltend gemacht werden kann.

Wann wird Krypto-Handel zur gewerblichen Tätigkeit?

Die Einordnung von Krypto-Geschäften kann komplex sein und zu Einkünften aus Gewerbe, sonstigen Leistungen oder privaten Veräußerungsgeschäften führen. Wann genau der Handel als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, ist rechtlich nicht immer eindeutig.

Das Finanzamt kann eine gewerbliche Tätigkeit annehmen, wenn Du Kryptowährungen so häufig kaufst und verkaufst, dass dies den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung sprengt. Entscheidend sind oft Urteile des Bundesfinanzhofs, die darauf hindeuten, dass nur Anleger als gewerbliche Händler gelten, die auch wie solche auftreten – beispielsweise durch Handel auf fremde Rechnung oder durch Unterhalt von Büroräumen und Angestellten.

Wird eine gewerbliche Tätigkeit festgestellt, musst Du ein Gewerbe anmelden. Zusätzlich fallen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an, sobald der Freibetrag von 24.500 € überschritten wird. Dein Krypto-Vermögen wird dann als Betriebsvermögen eingestuft und entsprechend besteuert. Eine Spekulationsfrist gibt es bei gewerblichem Handel nicht.

Hinsichtlich der Umsatzsteuer herrschte lange Unsicherheit. Seit 2018 hat das Bundesfinanzministerium jedoch mitgeteilt, dass der Umtausch von und in Kryptowährungen von der Umsatzsteuer befreit ist.

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Mining von Kryptowährungen und Steuern

Das „Mining“ von Kryptowährungen, also das Erschürfen durch komplexe Rechenoperationen zur Legitimierung von Transaktionen, stellt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit dar. Dies liegt insbesondere am hohen Energieverbrauch und der erforderlichen IT-Infrastruktur. Das Bundesfinanzministerium (BMF) vertritt diese Ansicht. Eine nicht gewerbliche Tätigkeit ist jedoch nicht ausgeschlossen, wenn beispielsweise keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder der Vorgang im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung geschieht.

Letztendlich liegt es am Steuerzahler, eine nicht gewerbliche Tätigkeit nachzuweisen. In der Praxis ist es für Privatpersonen in Deutschland aufgrund der hohen Strom- und Hardwarekosten oft schwierig, dauerhaft Gewinne zu erwirtschaften, was eine nicht gewerbliche Behandlung in vielen Fällen begründbar machen könnte.

Steuererklärung für Kryptowährungen mit smartsteuer

Die Angabe von steuerpflichtigen Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen ist notwendig, erfordert aber kein abgeschlossenes Steuerrechtstudium. Tools wie Blockpit können automatisiert die steuerliche Behandlung von Kryptoaktivitäten berechnen, steuerfreie Tranchen identifizieren und das FIFO-Verfahren anwenden. Blockpit ist für bis zu 25 Transaktionen pro Jahr kostenlos.

Mit der Online-Steuererklärungslösung smartsteuer kannst Du Deine Steuererklärung einfach und verständlich selbst erstellen, auch als Laie. smartsteuer ist der erste Anbieter von Online-Steuererklärungen, der Kryptowährungen integriert hat. Du wirst durch den Bereich „Handel mit Kryptowährungen“ geführt und Deine Eingaben werden automatisch an den richtigen Stellen in der Steuererklärung übernommen. Eine Kombination mit Blockpit liefert Dir die relevanten Steuerangaben für den Kryptobereich im Steuerreport.

Häufige Fragen

Wann fallen bei Kryptowährungen Steuern an?

Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind steuerpflichtig, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erzielt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind die Gewinne steuerfrei.

Was gilt, wenn ich mit Kryptowährungen Verluste gemacht habe?

Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Steuerjahr verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können vor- oder zurückgetragen werden.

Wie erfährt das Finanzamt von meinen Krypto-Gewinnen?

Das Finanzamt führt Datenabgleiche mit Kryptobörsen durch, erhält Informationen von Banken und überprüft öffentliche Blockchain-Daten, um Krypto-Gewinne zu ermitteln.