Kryptowährung in Steuererklärung angeben: Der umfassende Leitfaden für Deutschland

Mann, der mit einem Laptop arbeitet und Kryptowährungscheine hält.

Die Welt der Kryptowährungen fasziniert immer mehr Anleger in Deutschland. Doch mit dem Potenzial für hohe Gewinne gehen auch steuerliche Pflichten einher, die oft für Verwirrung sorgen. Anders als bei traditionellen Anlageformen wie Aktien oder Investmentfonds müssen Sie sich bei Kryptowährungen eigenständig um die korrekte Deklaration und Versteuerung kümmern. Dieser Leitfaden beleuchtet detailliert, wie Sie Ihre Krypto-Assets in der Steuererklärung richtig angeben, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihr hart verdientes Geld zu schützen.

Kryptowährungen steuerlich betrachtet: Was Sie wissen müssen

In Deutschland werden Kryptowährungen rechtlich nicht als Fremdwährung oder klassische Kapitalanlage eingestuft. Stattdessen gelten sie als sonstige Wirtschaftsgüter, vergleichbar mit Kunstgegenständen oder anderen Wertpapieren. Diese Einordnung hat direkte steuerliche Konsequenzen für Privatanleger, die mit Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und anderen digitalen Währungen handeln.

Das bedeutet konkret: Gewinne, die Sie aus dem Handel mit Kryptowährungen erzielen, unterliegen der Einkommensteuer. Im Gegensatz zur Abgeltungssteuer, die auf viele Finanzanlagen erhoben wird und automatisch von Banken abgeführt wird, sind Sie als Krypto-Investor selbst dafür verantwortlich, Ihre Gewinne beim Finanzamt anzugeben und zu versteuern. Dabei sind zwei zentrale Punkte zu beachten:

  1. Persönlicher Einkommensteuersatz: Ihre Krypto-Gewinne werden mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz versteuert. Dieser variiert je nach Ihrer persönlichen Einkommenssituation.
  2. Eigenverantwortliche Deklaration: Sie müssen die erzielten Spekulationsgewinne proaktiv in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Aspekte abdecken, wird Ihnen dieser Artikel Schritt für Schritt aufzeigen, wie Sie Ihre Kryptowährungen in der Steuererklärung korrekt angeben.

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Die Spekulationsfrist: Wann greift die Steuerpflicht bei Kryptowährungen?

Ein entscheidender Faktor für die Besteuerung von Krypto-Gewinnen ist die sogenannte Spekulationsfrist. In Deutschland beträgt diese ein Jahr (365 Tage). Das bedeutet: Wenn Sie digitale Vermögenswerte länger als 365 Tage halten und sie erst danach verkaufen, bleiben eventuell erzielte Gewinne steuerfrei. Ebenso sind auch Verluste, die aus solchen Veräußerungen resultieren, nicht steuerlich absetzbar.

Verkaufen Sie jedoch Kryptowährungen wie Bitcoins, Ether oder andere Token innerhalb dieser Jahresfrist und erzielen dabei einen Gewinn, handelt es sich um Spekulationsgewinne. Diese Gewinne sind dann steuerpflichtig und werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz verrechnet.

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Wichtig zu wissen ist, dass das Finanzamt nicht zwischen verschiedenen Arten der Veräußerung unterscheidet. Ob Sie Ihre Kryptowährungen in eine reguläre Fiat-Währung (wie Euro oder US-Dollar) umtauschen, sie zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen verwenden oder gegen eine andere Kryptowährung tauschen – all diese Transaktionen können, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist erfolgen und einen Gewinn abwerfen, steuerpflichtig sein.

Die “First-in-first-out” (FIFO)-Methode zur Gewinnermittlung

Um die Einhaltung der Spekulationsfrist korrekt nachzuvollziehen und die steuerliche Belastung zu optimieren, ist die Dokumentation des Anschaffungszeitpunkts und des Anschaffungskurses unerlässlich. Bei mehreren Käufen und Verkäufen von Kryptowährungen kann dies jedoch komplex werden. Hier bietet die “First-in-first-out” (FIFO)-Methode eine praktische Vereinfachung. Nach dieser Annahme werden die zuerst gekauften Einheiten einer Kryptowährung als die ersten verkauften betrachtet.

Betrachten wir ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Bertha Müller kaufte im März 2019 zunächst 0,5 BTC zu einem Kurs von 6.000 €. Im Juli 2020 erwarb sie zusätzlich 1 BTC zum Preis von 9.000 €. Im April 2021 veräußerte sie dann insgesamt 1 BTC für 50.000 €.

Gemäß der FIFO-Methode wird angenommen, dass zuerst die im März 2019 gekauften Bitcoins verkauft wurden. Dies bedeutet:

  • Die Veräußerung von 0,5 BTC aus dem Kauf von März 2019 (Anschaffungskosten: 3.000 €) liegt nach Ablauf der Spekulationsfrist. Der potenzielle Gewinn von 22.000 € (50.000 € Verkaufspreis – 3.000 € Kaufpreis) bleibt steuerfrei.
  • Von den verkauften 1 BTC sind 0,5 BTC dem Kauf von Juli 2020 zuzurechnen. Hierbei handelt es sich um einen Spekulationsgewinn, da der Verkauf innerhalb der Jahresfrist erfolgte. Der Gewinn aus diesen 0,5 BTC (berechnet aus 0,5 BTC 50.000 €/BTC – 0,5 BTC 9.000 €/BTC) beträgt 20.500 € und ist somit steuerpflichtig.
Kauf/VerkaufDatumAnzahl (Preis)KursSteuerliche Bewertung
Kauf13.03.20190,5 (3.000 Euro)6.000 EuroVeräußerung nach Ende der Spekulationsfrist!
Kauf20.07.20201 (9.000 Euro)9.000 EuroVeräußerung von 0,5 BTC innerhalb der Spekulationsfrist!
Verkauf15.04.20211 (50.000 Euro)50.000 EuroSpekulationsgewinne gesamt: – 42.500 Euro Davon zu versteuern: – 20.500 Euro

Es ist ratsam, eine separate Aufstellung für Ihre Krypto-Transaktionen zu führen, um jederzeit den Überblick über Anschaffungs- und Verkaufsdaten zu behalten. Dies erleichtert die korrekte Anwendung der FIFO-Methode und die Erstellung Ihrer Steuererklärung. Eventuell anfallende Verkaufswerbungskosten, wie z.B. Händlerprovisionen, können Sie zudem vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen.

Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte

Für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, wozu auch der Handel mit Kryptowährungen zählt, gibt es eine wichtige Freigrenze von 1.000 € pro Jahr. Bis zu dieser Grenze bleiben Ihre Gewinne aus Krypto-Transaktionen steuerfrei. Überschreitet die Summe aller Ihrer Veräußerungsgewinne innerhalb eines Kalenderjahres diesen Betrag, müssen jedoch die gesamten Gewinne versteuert werden – nicht nur der Betrag über der Freigrenze.

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Wichtiger Hinweis: Diese Freigrenze von 1.000 € bezieht sich nicht ausschließlich auf Kryptowährungen. Sie umfasst alle privaten Veräußerungsgeschäfte, die Sie innerhalb eines Jahres tätigen. Verkaufen Sie beispielsweise ein Sammlerstück mit einem Gewinn von 800 € und erzielen gleichzeitig Krypto-Gewinne, ist die Freigrenze bereits erreicht, und auch Ihre Krypto-Gewinne werden steuerpflichtig. Achten Sie daher auf eine umfassende Dokumentation aller privaten Veräußerungsgeschäfte.

Umgang mit Verlusten aus dem Krypto-Handel

Falls Sie durch den Handel mit Kryptowährungen Verluste erleiden, gibt es auch hier steuerliche Regelungen, die Sie nutzen können. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können grundsätzlich mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Steuerjahres verrechnet werden. Dies kann Ihre insgesamt zu zahlende Steuerlast reduzieren.

Sollten Sie in einem Jahr keine Gewinne erzielt haben, mit denen Sie Ihre Verluste verrechnen können, besteht die Möglichkeit, diese Verluste in die folgenden Jahre vorzutragen und somit zukünftige Gewinne zu mindern. Auch ein Rücktrag auf das Vorjahr ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Leider gilt dies nicht für alle Formen von Verlusten. Wenn beispielsweise Ihre Kryptowährungen gestohlen werden, wird dies steuerlich nicht als Veräußerungsgeschäft betrachtet. Folglich können Sie diesen Verlust nicht steuerlich geltend machen.

Wann wird der Handel mit Kryptos als gewerbliche Tätigkeit eingestuft?

Die Unterscheidung zwischen privatem Handel und gewerblicher Tätigkeit im Krypto-Bereich ist rechtlich oft strittig und kann komplexe Konsequenzen haben. Grundsätzlich kann ein übermäßiges Handelsvolumen, das den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung sprengt, dazu führen, dass das Finanzamt von einer gewerblichen Tätigkeit ausgeht.

Es gibt jedoch eine Reihe von Gerichtsurteilen, die darauf hinweisen, dass eine gewerbliche Einstufung erst dann erfolgt, wenn der Händler auch wie ein gewerblicher Händler auftritt. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn auf fremde Rechnung gehandelt wird oder professionelle Strukturen wie Büroräume und Angestellte vorhanden sind.

Wird Ihre Krypto-Aktivität als gewerblich eingestuft, sind Sie verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Darüber hinaus fallen dann potenziell die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer an, sobald der jeweilige Freibetrag überschritten wird. Ihr Krypto-Vermögen würde dann steuerlich als Betriebsvermögen behandelt werden, was andere steuerliche Regelungen mit sich bringt. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass beim gewerblichen Handel keine Haltefrist mehr greift und somit keine steuerfreien Veräußerungen nach einem Jahr möglich sind.

Hinsichtlich der Umsatzsteuer herrschte lange Zeit Unsicherheit. Seit 2018 hat das Bundesfinanzministerium jedoch klargestellt, dass der Umtausch von und in Kryptowährungen von der Umsatzsteuer befreit ist.

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Das Mining von Kryptowährungen und die Steuer

Der Prozess des Minings bezeichnet das “Schürfen” von Kryptowährungen durch komplexe Rechenoperationen, die zur Legitimation von Transaktionen im Netzwerk dienen. Mining ist oft mit einem hohen Energieverbrauch und der Notwendigkeit spezialisierter IT-Infrastruktur verbunden.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) vertritt grundsätzlich die Ansicht, dass Mining als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Mining auch als nicht-gewerbliche Tätigkeit angesehen werden kann, insbesondere wenn die Gewinnerzielungsabsicht nicht im Vordergrund steht oder die Aktivität im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung erfolgt.

Letztendlich obliegt es dem Steuerzahler, nachzuweisen, dass es sich um eine nicht-gewerbliche Tätigkeit handelt. Angesichts der hohen Strom- und Hardwarekosten in Deutschland ist es für Privatpersonen oft schwierig, langfristig Gewinne durch Mining zu erzielen. In vielen Fällen lässt sich somit eine nicht-gewerbliche Behandlung begründen.

Ihre Kryptowährung in der Steuererklärung angeben: Die Unterstützung von Tools

Die Notwendigkeit, steuerpflichtige Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen zu deklarieren, kann zunächst entmutigend wirken. Doch Sie müssen kein Steuerrechtsexperte sein, um dies erfolgreich zu meistern. Spezielle Softwarelösungen können Ihnen dabei helfen, den Prozess erheblich zu vereinfachen.

Tools wie Blockpit berücksichtigen automatisch die korrekte steuerliche Behandlung aller Kryptoaktivitäten, wie Mining, Staking und Lending. Sie berechnen steuerfreie Tranchen und wenden die FIFO-Methode automatisiert an. Für bis zu 25 Transaktionen pro Jahr ist Blockpit sogar kostenlos nutzbar.

Nachdem Sie mit einer solchen Krypto-Steuersoftware alle relevanten Daten für den Bereich “Handel mit Kryptowährungen” aufbereitet haben, können Sie diese Informationen direkt in Ihre Einkommensteuererklärung übernehmen. Online-Steuerprogramme wie smartsteuer haben Kryptowährungen erfolgreich integriert. Sie werden mit einfachen Fragen durch den Prozess geführt und die gesammelten Daten werden automatisch an den passenden Stellen in Ihrer Steuererklärung eingetragen. So wird die Deklaration Ihrer Krypto-Assets auch für Steuerlaien verständlich und handhabbar.

Häufig gestellte Fragen zur Krypto-Besteuerung

Wann fallen bei Kryptowährungen Steuern an?

Die Steuerpflicht für Gewinne aus Krypto-Geschäften greift, wenn Sie diese innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr veräußern. Veräußern Sie Ihre Kryptowährungen nach Ablauf dieser Frist (länger als 365 Tage), bleiben potenzielle Gewinne steuerfrei.

Was gilt, wenn ich mit Kryptowährungen Verluste gemacht habe?

Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften des laufenden Steuerjahres verrechnet werden, was Ihre Steuerlast mindern kann. Falls keine Gewinne zur Verrechnung anstehen, können diese Verluste in zukünftige Jahre vorgetragen oder auf das Vorjahr zurückgetragen werden.