Der Übergang in den Ruhestand markiert einen bedeutenden Lebensabschnitt, der auch Veränderungen in der Kranken- und Pflegeversicherung mit sich bringt. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Möglichkeiten, wie Rentner in Deutschland krankenversichert bleiben können, welche Beiträge anfallen und welche Alternativen es gibt. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick zu geben, damit jeder Rentner die für ihn passende Absicherung wählen kann.
Krankenversicherung im Alter: Die wichtigsten Regelungen
Grundsätzlich gilt für Rentner die Regel: “Im Ruhestand sind Sie kranken- und pflegeversichert wie im bisherigen Erwerbsleben.” Das bedeutet, dass die Art der Krankenversicherung, die während des Erwerbslebens bestand, in der Regel auch im Rentenalter fortgeführt wird. Dies betrifft die meisten Leistungen, mit Ausnahme des Krankengeldes. Rentner zahlen weiterhin Beiträge an ihre Krankenkasse, um diesen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) funktioniert nach dem Solidarprinzip. Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte zahlen einkommensabhängige Beiträge und erhalten im Krankheitsfall die notwendigen Leistungen. Privat Krankenversicherte hingegen zahlen einkommensunabhängige Prämien, die sich nach den versicherten Risiken richten. Der Staat beteiligt sich an den Krankenversicherungsaufwendungen für Rentner, indem er Beitragszuschüsse zahlt, sowohl für Pflichtversicherte in der GKV als auch für freiwillig oder privat Versicherte.
Der Weg zur Pflegeversicherung als Rentner
Die Pflegeversicherung ist eng an die Krankenversicherung gekoppelt. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert. Diese ist in der Regel bei derselben Krankenkasse angesiedelt. Für privat Krankenversicherte Rentner ist der Abschluss eines separaten Versicherungsvertrags für Pflegeleistungen erforderlich.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Rentner, die eigentlich krankenversicherungspflichtig wären, von dieser Pflicht befreien lassen. Ein entsprechender Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Rentenantragstellung bei der Krankenkasse gestellt werden. Diese Befreiung gilt dann für den gesamten Rentenbezug und ist unwiderruflich. Eine Beratung durch die Krankenkasse ist hier ratsam.
Wann besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner?
Die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) tritt ein, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Rentenbezug: Sie müssen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder beantragt haben.
- Vorversicherungszeit: In der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens müssen Sie mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. Hierbei zählen pflichtversicherte, freiwillig versicherte oder familienversicherte Zeiten. Für jedes Kind werden pauschal drei Jahre angerechnet.
- Prüfung durch die Krankenkasse: Ihre Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung erfüllt sind. Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet hier eng mit den Krankenkassen zusammen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, müssen Sie sich eigeninitiativ versichern, entweder freiwillig in der GKV, über eine Familienversicherung (bei geringem Einkommen) oder durch eine private Krankenversicherung. Bei Fragen zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
Beitragshöhe zur Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner
Pflichtversicherte Rentner zahlen Beiträge aus ihrer Rente. Sofern weitere Einkünfte vorhanden sind, können auch hierfür Beiträge anfallen.
Beiträge zur Krankenversicherung
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner liegt bei 14,6 Prozent. Dieser Satz wird je zur Hälfte von Ihnen und der Rentenversicherung getragen. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird ebenfalls zur Hälfte geteilt.
Beiträge zur Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent. Anders als bei Arbeitnehmern tragen Rentner diesen Beitrag in voller Höhe selbst. Für Kinderlose, die nach 1939 geboren und über 23 Jahre alt sind, erhöht sich der Satz um 0,6 Prozent auf 4,2 Prozent. Bei Kindern (leiblich, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder) entfällt dieser Zuschlag.
Beispielrechnung für Walter:
Walter erhält eine Bruttorente von 1.000 Euro.
- Krankenversicherung:
- Beitragssatz: 14,6 % von 1.000 € = 146 €
- Anteil Walter: 146 € / 2 = 73 €
- Zusatzbeitrag (angenommen 2,5 %): 2,5 % von 1.000 € = 25 €
- Walters Anteil Zusatzbeitrag: 25 € / 2 = 12,50 €
- Walters Gesamtbeitrag KV: 73 € + 12,50 € = 85,50 €
- Pflegeversicherung:
- Beitragssatz: 3,6 % von 1.000 € = 36 €
- Da Walter Vater ist, zahlt er den vollen Satz ohne Zuschlag.
- Walters Gesamtbeitrag PV: 36 €
Es ist wichtig, Nachweise über Kinder (z.B. Geburtsurkunden) bei der Rentenversicherung einzureichen, da dies den Zuschlag zur Pflegeversicherung beeinflusst.
Alternativen zur Pflichtversicherung
Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig in der GKV versichern. Dabei werden alle Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen. Bei geringen Einkünften kann ein Mindestbeitrag anfallen. Rentner können einen Beitragszuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung beantragen, der zusammen mit der Rente ausgezahlt wird. Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des Beitrags, der auf die Rente entfallen würde, sowie die Hälfte des Zusatzbeitrags. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen hier vollständig selbst getragen werden.
Private Krankenversicherung
Als Alternative zur Pflichtversicherung können Rentner auch eine private Krankenversicherung abschließen. Die Prämien richten sich nach Eintrittsalter, Gesundheitsrisiken und gewählten Zusatzleistungen, nicht nach dem Einkommen. Auch hier kann ein Beitragszuschuss von der Rentenversicherung beantragt werden, sofern der private Versicherer deutschen Aufsichtsregeln unterliegt. Die Höhe des Zuschusses ist auf die Hälfte der tatsächlichen Beitragsaufwendungen begrenzt. Das Pflegerisiko muss separat privat versichert werden, wobei die Beiträge ebenfalls selbst zu tragen sind.
Familienversicherung
Unter bestimmten Bedingungen können Rentner familienversichert bleiben. Dies ist der Fall, wenn die Vorversicherungszeit für die eigene Pflichtversicherung nicht erfüllt ist und das persönliche Einkommen (inklusive Rente) bestimmte Grenzen nicht überschreitet (derzeit 535 Euro monatlich, bei Minijob 556 Euro). Zeiten der Kindererziehung in der Rente werden hierbei nicht angerechnet. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, sind eine freiwillige GKV oder eine private Krankenversicherung die Folge.
Zusammenarbeit und Krankenkassenwahl
Die enge Kooperation zwischen Renten- und Krankenversicherung sorgt für einen reibungslosen Übergang. Bereits im Rentenantrag werden Daten zur Prüfung der KVdR-Voraussetzungen erhoben. Die Krankenversicherungspflicht beginnt in der Regel mit dem Rentenantragstellungstag, um Versicherungsschutz auch in der Entscheidungsphase zu gewährleisten.
Bei der Krankenkassenwahl gilt: Ist man bereits Mitglied, bleibt es meist so, es sei denn, man möchte wechseln. Ein Wechsel ist nach einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich und die gewählte Kasse darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen. Besondere Regelungen gelten für die Krankenversicherung der Landwirte. Informationen rund um die Pflegeversicherung und mögliche Zuschüsse finden Sie auch in den FAQs der Deutschen Rentenversicherung. Fragen und Antworten zur Pflegeversicherung

