Umweltgerechte Entsorgung von Batterien, Akkus und Elektrogeräten in Deutschland

In Deutschland ist die umweltgerechte Entsorgung von Batterien, Akkus und Elektrogeräten ein wichtiger Bestandteil des Recyclings und Ressourcenschutzes. Jeder Verbraucher ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Altprodukte fachgerecht zu entsorgen, anstatt sie einfach im Hausmüll zu entsorgen. Dies stellt sicher, dass wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und schädliche Substanzen sicher gehandhabt werden.

Batterien und Akkus: Eine Verpflichtung zur Rückgabe

Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten sowohl wertvolle Ressourcen als auch potenziell schädliche Stoffe. Aus diesem Grund ist ihre Entsorgung im Hausmüll untersagt. Auf schadstoffhaltigen Batterien finden sich oft chemische Symbole wie “Cd” für Cadmium, “Hg” für Quecksilber und “Pb” für Blei. Das durchgestrichene Mülltonnensymbol auf Batterien und Akkus weist unmissverständlich darauf hin, dass sie nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Glücklicherweise ist die Rückgabe von Haushaltsbatterien und -akkus denkbar einfach. Sie können in jedem OTTO-Shop sowie überall dort, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos zurückgegeben werden – unabhängig von Marke, Typ oder Kaufort. Bei Hochleistungsbatterien, wie denen in Handys oder Laptops, ist es ratsam, die Pole vor der Abgabe abzukleben, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Defekte Batterien gehören zur Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff- oder Recyclinghofs. Weitere Informationen zur Sammlung und zum Recycling von Altbatterien finden Sie unter www.batterie-zurueck.de.

Elektrogeräte: Wertstoffe und Schadstoffe fachgerecht behandeln

Ähnlich wie bei Batterien sind auch Elektrogeräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Diese Geräte enthalten eine Vielzahl wertvoller Ressourcen, aber auch Schadstoffe, deren unsachgemäße Entsorgung die Umwelt belasten würde. Daher sind Verbraucher gesetzlich verpflichtet, ausgediente Elektrogeräte bei zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestellen, wie lokalen Wertstoff- oder Recyclinghöfen, abzugeben. Dort werden sie kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.

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Zusätzlich zu kommunalen Sammelstellen bieten Initiativen wie “take-e-back” (www.take-e-back.de) ein flächendeckendes Rücknahmesystem. Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm werden dort unabhängig von der Anzahl kostenlos angenommen. Für größere Geräte ist die Rückgabe bei den Sammelstellen von take-e-back oft an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft, was durch einen Kaufbeleg nachgewiesen werden muss. Sollte keine Sammelstelle in der Nähe gefunden werden, steht die Kundenberatung von take-e-back zur Verfügung.

Kostenlose Abholung bei Neukauf

Für bestimmte Neugeräte-Kategorien, wie Wärmeüberträger (Kühl- und Gefriergeräte), Bildschirme mit einer bestimmten Oberflächengröße oder Großgeräte, die eine Kantenlänge von über 50 cm aufweisen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Abholung eines gleichartigen Altgeräts bei Lieferung des Neugeräts. Dieser Service wird in der Regel direkt im Bestellprozess abgefragt. Sollte der Service nicht angeboten werden, sind möglicherweise die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt oder das Neugerät gehört nicht zu den genannten Kategorien.

Der Weg zur fachgerechten Verwertung

Warum ist die Abgabe bei Sammelstellen so wichtig? Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe prüfen zunächst, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Altgeräte möglich ist. Im Idealfall werden alte Produkte repariert und erhalten ein zweites Leben. Ist eine Wiederverwendung nicht möglich, werden die Geräte fachgerecht behandelt: Schadstoffe werden sicher entfernt und wertvolle Ressourcen dem Recycling zugeführt. Dieser Prozess schont nicht nur die Umwelt, sondern sichert auch die Verfügbarkeit knapper werdender Rohstoffe.

Abfallvermeidung als oberstes Gebot

Gemäß EU-Vorschriften hat die Abfallvermeidung stets Vorrang vor der Abfallbewirtschaftung. Im Falle von Elektro- und Elektronikgeräten bedeutet dies, dass die Verlängerung der Lebensdauer durch Reparatur und der Verkauf funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle der Entsorgung bevorzugt werden sollten.

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Wichtige Hinweise zur Entsorgung

  • Batterien und Akkus entfernen: Nicht fest im Elektrogerät verbaute Batterien und Akkus sollten vor der Abgabe entnommen und separat gemäß den oben genannten Richtlinien entsorgt werden.
  • Leuchtmittel entfernen: Lampen und Leuchtmittel, die sich zerstörungsfrei aus dem Gerät entnehmen lassen, sind ebenfalls vor der Abgabe zu entfernen und gesondert zu entsorgen.
  • Flüssige Betriebsstoffe: Bei benzinbetriebenen Geräten ist eine vollständige Entleerung des Tanks vor der Rücksendung oder Mitnahme zwingend erforderlich.
  • Datenlöschung: Jeder Verbraucher ist selbst für das Löschen personenbezogener Daten von Elektro- und Elektronikgeräten verantwortlich.

Leuchtmittel, Lampen und Leuchten: Eine gesonderte Betrachtung

Die meisten Lampen und Leuchtmittel, darunter Energiesparlampen, Entladungslampen und LEDs, enthalten Schadstoffe und wertvolle Ressourcen. Sie müssen daher ebenfalls an zugelassenen Sammelstellen abgegeben werden. Lokale Wertstoff- und Recyclinghöfe sowie Sammelstellen von take-e-back nehmen diese kostenlos entgegen.

Besondere Vorsicht ist bei Lampen geboten, die geringe Mengen Quecksilber enthalten, wie Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen. Bei beschädigten Lampen sollte Hautkontakt vermieden werden. Bruchstücke sind vorsichtig aufzunehmen, luftdicht zu verpacken und bei der Schadstoffsammlung abzugeben. Das Zimmer sollte nach einem Bruch für etwa 30 Minuten gelüftet werden; das Aufsaugen mit einem Staubsauger ist zu vermeiden.

Glühlampen und einfache Halogenlampen dürfen hingegen in den Hausmüll gegeben werden. Im Zweifel ist die Abgabe an einer geeigneten Sammelstelle immer die sicherste Option.