Kindererziehungszeiten nachträglich beantragen: So sichern Sie sich zusätzliche Rentenpunkte

Viele Eltern, insbesondere Mütter, haben während der Erziehungszeit ihrer Kinder nicht oder nur eingeschränkt in die Rentenversicherung eingezahlt. Dies kann sich später in einer niedrigeren Rente bemerkbar machen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet jedoch die Möglichkeit, diese Zeiten nachträglich anzurechnen. Mit dem Formular V0800 können Sie Kindererziehungszeiten für Ihre Rente geltend machen und so Ihre monatlichen Bezüge aufbessern. Auch wenn Sie bereits im Berufsleben stehen oder Kinder außerhalb der klassischen Elternschaft großgezogen haben, kann dieser Antrag für Sie relevant sein. Die gute Nachricht: Es gibt keine starren Fristen, und die nachträgliche Beantragung kann sich finanziell auszahlen.

Wer kann von Kindererziehungszeiten profitieren?

Das Konzept der “Mütterrente”, das 2014 eingeführt wurde, umfasst die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Es richtet sich gleichermaßen an Mütter und Väter. Auch Pflege-, Stief- und Adoptiveltern sowie Verwandte, die ein Kind dauerhaft betreuen, können diese Zeiten beanspruchen.

Die Dauer der anrechenbaren Zeiten hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab:

  • Für vor 1992 geborene Kinder können bis zu zwei Jahre und sechs Monate angerechnet werden.
  • Für nach 1992 geborene Kinder sind es bis zu drei Jahre.

Selbst wenn Sie während der Kindererziehungszeit nebenbei gearbeitet haben, ist eine Anrechnung möglich, solange die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird. Im Jahr 2024 liegt diese bei 7.450 Euro brutto monatlich in den neuen Bundesländern und 7.550 Euro in den alten Bundesländern.

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Der V0800-Antrag: Ein lohnender Schritt für Ihre Rente

Ein Jahr Kindererziehung entspricht laut der Deutschen Rentenversicherung nahezu einem Entgeltpunkt. Dieser Punkt ist aktuell rund 39,32 Euro wert, was sich auf die monatliche Rente niederschlägt. Wenn man den angenommenen Durchschnittsverdienst aller Versicherten zugrunde legt, kann ein Elternteil durch die Anrechnung von drei Jahren Kindererziehung – bei einem nach 1992 geborenen Kind – monatlich über 117 Euro zusätzlich erhalten. Bei mehreren Kindern können sich diese Beträge entsprechend erhöhen. Dieser Zuschlag wird auf Ihr Rentenkonto übertragen und erhöht Ihre Rentenzahlung.

Antragsstellung: Formular V0800 und wichtige Fristen

Sie können die Kindererziehungszeiten ab der Geburt Ihres Kindes beantragen. Auch wenn Ihr Kind bereits älter ist, besteht die Möglichkeit, die sogenannte Mütterrente nachträglich zu beantragen. Zwar gibt es keine absolute Frist, die DRV empfiehlt jedoch, den Antrag bis zum zehnten Geburtstag des Kindes zu stellen. Sollten Sie die Anrechnung erst im Rentenalter vornehmen, erfolgt keine rückwirkende Zahlung der Zuschläge.

Eine alternative Möglichkeit zur Erfassung von Rentenzeiten ist die Rentenkontenklärung mittels des Formulars V0100. Daneben gibt es noch die sogenannten Berücksichtigungszeiten, die zwar nicht direkt die Rentenhöhe beeinflussen, aber für die Erfüllung von Mindestversicherungszeiten relevant sind. Diese beginnen mit der Geburt und enden mit dem zehnten Geburtstag des Kindes.

So beantragen Sie Kindererziehungszeiten nachträglich

Für die Beantragung der Kindererziehungszeiten benötigen Sie das Formular V0800, das auf der Website der Deutschen Rentenversicherung verfügbar ist. Sie können es online ausfüllen oder als Muster herunterladen und per Post einreichen. Bei Unklarheiten bietet das Formular V0810 Erläuterungen.

Zusätzlich zum V0800-Formular sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie der Geburtsurkunde(n) Ihres Kindes/Ihrer Kinder.
  • Ihre Sozialversicherungsnummer.
  • Gegebenenfalls eine übereinstimmende Erklärung beider Elternteile, falls der Vater die Zeiten angerechnet bekommen soll.
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Die Kindererziehungszeiten werden standardmäßig der Mutter zugeschrieben. Möchten Sie die Zeiten dem Vater anrechnen lassen, ist eine entsprechende Erklärung notwendig. Diese Erklärung wirkt in der Regel nur für die Zukunft und maximal zwei Monate rückwirkend.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für das V0800-Formular

  1. Versicherungsnummer: Geben Sie Ihre persönliche Rentenversicherungsnummer an.
  2. Persönliche Daten: Tragen Sie Ihren vollständigen Namen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort sowie Ihre Adresse ein.
  3. Angaben zum Kind: Füllen Sie Name, Geburtsdatum und -ort des Kindes aus und geben Sie dessen Rechtsstellung an (leiblich, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkind).
  4. Weitere Angaben: Beantworten Sie Fragen zu Ihrem Wohnsitz während der Kindererziehung, Ihrer Tätigkeit als Selbstständige, eventueller Erziehung im Ausland, Ihrem ausländerrechtlichen Status, Vertriebenen-/Spätaussiedler-Status, Tätigkeit bei überstaatlichen Organisationen, Mitgliedschaft in zivilen Gefolgen, Zugehörigkeit zum Personal ausländischer Vertretungen, beruflicher Entsendung ins Ausland oder Ausnahmen von der Pflichtbeitragszahlung.
  5. Gemeinsame Erziehung: Geben Sie an, ob Sie das Kind allein oder gemeinsam mit einem anderen Elternteil erzogen haben.
  6. Kommunikation: Bestätigen Sie, ob Sie einen E-Mail-Anbieter nutzen oder auf besondere Formate bei Sehbehinderung angewiesen sind.
  7. Bestätigung: Laden Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes als PDF hoch und bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Bestätigung der angerechneten Kindererziehungszeiten.

Wichtiger Tipp: Finanzielle Unterstützung während und nach der Schwangerschaft

Neben Elterngeld und Kindergeld gibt es für Bedürftige weitere finanzielle Hilfen, wie beispielsweise eine Erstausstattung vom Jobcenter. Informieren Sie sich über alle Antragsmöglichkeiten während und nach der Schwangerschaft. Bei Fragen zur Geldanlage und zum Vermögensaufbau lohnt sich ein Blick in spezialisierte Finanz-Communities.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum V0800-Antrag

Kann man Kindererziehungszeiten nachträglich beantragen?

Ja, eine nachträgliche Beantragung ist bis ins Rentenalter möglich. Es ist jedoch ratsam, dies frühzeitig, idealerweise bis zum zehnten Geburtstag des Kindes, zu tun.

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Werden Kindererziehungszeiten rückwirkend gezahlt?

Die Zeiten werden auf Ihr Rentenkonto angerechnet. Eine direkte rückwirkende Zahlung im klassischen Sinne gibt es nicht. Der Antrag V0800 kann aber für zurückliegende Zeiträume gestellt werden.

Bis wann kann man den V0800-Antrag stellen?

Obwohl es keine starren Fristen gibt, empfiehlt die DRV die Antragstellung bis zum zehnten Geburtstag des Kindes. Eine frühe Einreichung beschleunigt die Bearbeitung.

Wer hat ein Recht auf V0800 (Mütterrente)?

Anspruch auf die Anrechnung von Kindererziehungszeiten hat zu jedem Zeitpunkt nur ein Elternteil. Die Entscheidung, wem die Zeiten angerechnet werden, treffen die Eltern gemeinsam. Meist sind es die Mütter, aber auch Väter können die Zeiten beanspruchen.

Wohin soll ich den Antrag schicken?

Der Antrag ist bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen. Fügen Sie Kopien der Geburtsurkunden und Ihre Versicherungsnummer bei. Die Online-Einreichung über die DRV-Website ist am einfachsten.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Finanzberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr.