Haustierbestattung in Deutschland: Was ist erlaubt und welche Möglichkeiten gibt es?

Die Entscheidung, wie man sich von seinem geliebten Haustier verabschiedet, ist eine zutiefst persönliche und oft schmerzhafte Angelegenheit. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, einem verstorbenen Tier einen würdevollen Abschied zu bereiten, die sowohl gesetzliche Vorgaben als auch individuelle Wünsche berücksichtigen. Von der Beisetzung im eigenen Garten bis hin zu speziellen Tierfriedhöfen – dieser Artikel beleuchtet die Optionen und klärt über rechtliche Rahmenbedingungen auf.

Natürliche Bestattung im eigenen Garten

Eine der beliebtesten und emotionalsten Optionen für Tierhalter ist die Bestattung ihres verstorbenen Tieres im eigenen Garten. Die gesetzliche Regelung in Deutschland erlaubt dies ausdrücklich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries, die für TASSO tätig ist, erklärt, dass gemäß der Durchführungsverordnung im „Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit oder Seuche gestorben sein darf. Zudem darf das Grundstück weder in einem Wasserschutzgebiet noch in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen liegen. Eine ausreichende Erdschicht von mindestens 50 cm, gemessen vom Rand der Grube, ist vorgeschrieben, um die Umwelt und Gesundheit zu schützen. Die Grube sollte daher etwa einen Meter tief ausgehoben werden. Die Bestattung auf öffentlichen Grundstücken wie Feldern oder im Wald ist strengstens untersagt und kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Einäscherung: Die Urne als bleibende Erinnerung

Eine weitere weit verbreitete Methode ist die Einäscherung des Haustieres in einem Tierkrematorium. Die Kosten hierfür variieren je nach Größe und Gewicht des Tieres sowie danach, ob es einzeln oder gemeinsam mit anderen Tieren eingeäschert wird. Eine Einzelkremierung ist kostspieliger, ermöglicht es den Tierhaltern jedoch, die Asche ihres Tieres in einer Urne mit nach Hause zu nehmen und als Erinnerung zu behalten. Viele Tierarztpraxen arbeiten eng mit Tierkrematorien zusammen, sodass das Tier nach der Euthanasie dort belassen werden kann und von dort abgeholt wird. Alternativ können Tierhalter ihr verstorbenes Tier auch direkt zum Krematorium bringen.

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Tierfriedhöfe und alternative Ruhestätten

Für Tierhalter, die ihrem Liebling eine ganz besondere letzte Ruhestätte ermöglichen möchten, bieten Tierfriedhöfe eine würdevolle Alternative. Diese spezialisierten Friedhöfe finden sich mittlerweile in vielen Städten und bieten eine Auswahl an Grabplätzen. Neben den Kosten für die Beisetzung fallen in der Regel auch jährliche Mietgebühren für das Grab an. Einige Tierfriedhöfe gehen sogar noch einen Schritt weiter und ermöglichen die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier. Diese Option wird immer beliebter, da sie den Wunsch vieler Tierhalter erfüllt, auch nach dem Tod mit ihrem treuen Begleiter vereint zu sein.

Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier

Die Möglichkeit, gemeinsam mit seinem Haustier bestattet zu werden, ist in Deutschland noch nicht weit verbreitet, aber die Tendenz ist steigend. Rechtlich ist dies möglich, bedarf jedoch der Festlegung in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Städte, Gemeinden oder kirchlichen Träger. Hamburg hat hier Pionierarbeit geleistet und 2020 ein Gesetz erlassen, das die gemeinsame Beisetzung von Tier- und Menschenasche auf Friedhöfen der Hansestadt erlaubt.

Tierhalter, die eine solche Bestattungsform wünschen, sollten sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls Vorsorge treffen. Dies kann durch die Anpassung von Friedhofssatzungen oder die Einholung der Erlaubnis kirchlicher Träger geschehen. Die genauen Bestimmungen sollten idealerweise in einem Testament festgehalten werden, um sicherzustellen, dass die Wünsche der verstorbenen Person nach dem Tod umgesetzt werden können. Die Einäscherung von Mensch und Tier erfolgt streng getrennt. Stirbt das Tier zuerst, kann seine Asche in einer Urne aufbewahrt und später gemeinsam mit dem Halter beigesetzt werden. Umgekehrt kann ein Tier, das seinen Halter überlebt, ebenfalls in der gemeinsamen Grabstätte zur Ruhe gebettet werden.

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Der erste Schritt: Der Tierarzt

Wenn ein Haustier in einer Tierarztpraxis eingeschläfert wird, steht das Praxispersonal den Tierhaltern beratend zur Seite und informiert über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten. Viele Praxen kooperieren mit Tierkrematorien und organisieren die Abholung des Tieres. Soll keine Einäscherung erfolgen, wird das Tier von der kommunalen Tierkörperbeseitigung abgeholt.

Fazit: Vorsorge für den Abschied

Die Entscheidung über die Bestattung eines geliebten Haustieres ist eine emotionale, aber auch eine praktische Angelegenheit. Ob im eigenen Garten, im Tierkrematorium oder auf einem Tierfriedhof – Deutschland bietet vielfältige und würdevolle Möglichkeiten. Wichtig ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Optionen und gegebenenfalls eine entsprechende Vorsorge, um den letzten Wunsch nach einer gemeinsamen Bestattung mit dem tierischen Liebling zu erfüllen.