Die Verwaltung von Versicherungsverträgen kann komplex sein, und oft gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu senken, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen. Dieser Artikel beleuchtet verschiedene Strategien, wie Sie Ihre Versicherungsbeiträge reduzieren und das Beste aus Ihren Verträgen herausholen können. Von der Anpassung der Zahlungsweise bis hin zur Überprüfung von Zusatzversicherungen – hier finden Sie wertvolle Tipps zur Optimierung Ihrer Policen.
Optimierungsmöglichkeiten für Ihren Versicherungsvertrag
Es gibt mehrere Ansätze, um Ihre laufenden Versicherungsbeiträge zu reduzieren und somit Ihre finanzielle Belastung zu verringern.
Jährliche Zahlungsweise nutzen
Eine einfache Methode zur Kostensenkung ist die Umstellung auf eine jährliche Zahlungsweise. Wenn Sie beispielsweise bisher monatlich zahlen, entfallen bei einer jährlichen Zahlung die Zuschläge für die Ratenzahlung. Dies führt bei gleicher Leistung zu einem niedrigeren Gesamtbeitrag. Eine solche Änderung hat keine negativen steuerlichen Auswirkungen.
Dynamisierung überprüfen und anpassen
Die vereinbarte Dynamisierung sorgt dafür, dass sich sowohl der Beitrag als auch die Leistungen (Todesfall- oder Ablaufleistung) jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen. Allerdings geschieht dies nicht immer proportional. Um die Dynamik in einem Vertrag beizubehalten, ist es in der Regel erforderlich, die Erhöhung mindestens alle drei Jahre anzunehmen. Dabei wird das aktuelle Alter für die Risikoberechnung herangezogen, was sich auf den Risikobeitrag auswirken kann. Zudem fallen für jede dynamische Erhöhung Abschlusskosten an. Bei gut verzinsten Altverträgen kann es vorteilhaft sein, die Dynamisierung beizubehalten. Dennoch sollten Sie prüfen, ob eine Aussetzung oder ein vollständiges Stoppen der jährlichen Dynamikerhöhung für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist. Solche Anpassungen haben keine negativen steuerlichen Folgen.
Unnötige Zusatzversicherungen kündigen
Es empfiehlt sich, unwirtschaftliche und oft teure Zusatzversicherungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu kündigen. Ein Beispiel hierfür ist der Einschluss von Unfalltod, der im Falle eines unfallbedingten Todes eine erhöhte Leistung vorsieht, den Vertrag aber verteuert. Wenn keine anderen Personen abgesichert werden müssen und es primär um Ihre eigene Altersvorsorge geht, sollten Sie auch einen vereinbarten Hinterbliebenenschutz kritisch prüfen. Durch die Reduzierung von Zusatzversicherungen können Sie die Beiträge senken, ohne steuerliche Nachteile zu haben.
Stundung von Versicherungsbeiträgen
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten kann eine Stundung der Beiträge eine Lösung sein. Dabei wird die Zahlung für einen bestimmten Zeitraum, oft bis zu zwei Jahre, ausgesetzt, während der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Diese Option ist in der Regel zinspflichtig, das heißt, die ausgesetzten Beiträge plus Zinsen müssen nachträglich entrichtet werden. In bestimmten Fällen, wie bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit, bieten Versicherer manchmal auch zinslose Stundungen an. Die Möglichkeit einer Stundung kann bereits in den Versicherungsbedingungen vermerkt sein. Ein Angebot hierzu sollten Sie direkt beim Versicherer anfordern. Diese Variante sollten Sie jedoch nur nutzen, wenn Sie sicher sind, die Beiträge später wieder aufbringen zu können.
Vorübergehendes Ruhenstellen des Vertrages
Eine weitere Möglichkeit bei Zahlungsschwierigkeiten ist das vorübergehende Ruhenstellen des Vertrages. Diese Option ist jedoch nicht immer verfügbar. Während der Ruhephase bestehen keine vertraglichen Pflichten für beide Seiten, sodass Sie keine Beiträge zahlen müssen. Der Versicherungsschutz ist unterbrochen, aber der Vertrag bleibt bestehen und der Schutz lebt nach Ablauf der Vereinbarung wieder auf. Wichtig ist, dass auch eventuelle Zusatzversicherungen für diesen Zeitraum ruhen. Ein Nachteil ist, dass die ausgesetzten Beiträge nicht nachgezahlt werden, was zu einer geringeren Ablaufleistung führt.
Prämien reduzieren durch Umwandlung
Um Beiträge dauerhaft zu senken, können Sie eine Umwandlung Ihres bestehenden Vertrages in einen mit reduzierten Prämien in Betracht ziehen. Diese Möglichkeit ist möglicherweise bereits in den Vertragsbedingungen vorgesehen. Falls nicht, kann der Versicherer Ihrem Wunsch zustimmen oder ihn ablehnen. Beachten Sie jedoch, dass sich mit einer geringeren Prämie auch die Leistungen im Todesfall sowie die Ablaufleistung verringern.
Beitragsfreie Stellung des Vertrages
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz nicht verlieren, aber die Beiträge nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen. Dies wandelt den Vertrag in eine prämienfreie Versicherung um. Diese Option ist in § 165 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesetzlich verankert und kann jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode erfolgen, sofern eine Mindestversicherungsleistung vereinbart wurde. Die Versicherungsperiode beträgt in der Regel ein Jahr, aber oft sind auch monatliche Kündigungen möglich. Rechtlich gesehen ist die Beitragsfreistellung eine Teilkündigung, die sowohl den Versicherungsschutz als auch die Ablaufleistung mindert. Ansprüche aus der Überschussbeteiligung bleiben jedoch bestehen. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Versicherungsschutzes nach einer Beitragsfreistellung ist nur mit Zustimmung des Versicherers möglich und kann zu neuen Kosten sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung führen. Beachten Sie, dass Zusatzversicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel entfallen, wenn der Hauptvertrag beitragsfrei gestellt wird.
Wichtige Fristen und rechtliche Aspekte
Verjährungsfristen beachten
Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Lebens- oder Rentenversicherung sollten Sie sich über die Berechnung der ausgezahlten Summe oder der beitragsfreien Versicherungssumme im Klaren sein. Gegen die Berechnungen der Versicherung können Sie in der Regel nur drei Jahre vorgehen, beginnend ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Kündigung oder Beitragsfreistellung folgt. Eine frühzeitige Klärung mit unabhängiger Unterstützung, beispielsweise durch die Verbraucherzentralen, ist ratsam, um die Verjährung zu hemmen.
Policendarlehen als Option
Wer nur vorübergehend finanzielle Engpässe hat, kann seine Police auch beleihen. Sie erhalten als Versicherungsnehmer einen Teilbetrag als Darlehen, das Sie während der Restlaufzeit oder bei Fälligkeit tilgen können. Der Darlehensbetrag kann bis zu 100 Prozent des Rückkaufswertes betragen. Policendarlehen können zinsgünstiger sein als normale Ratenkredite, da die Police als Sicherheit dient und oft keine Schufa-Auskunft erforderlich ist. Vergleichen Sie Angebote Ihrer Versicherungsgesellschaft mit denen von Zweitmarkthändlern, um den günstigsten Zins zu ermitteln. Beachten Sie jedoch, dass ein Policendarlehen bei bestimmten Altverträgen steuerliche Konsequenzen haben kann, die Sie mit einem Steuerberater besprechen sollten.
Kündigung von Versicherungsverträgen
Ein Versicherungsvertrag kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode. Bei jährlicher Prämienzahlung gilt die Hauptfälligkeitsfrist, bei monatlicher Zahlung entsprechend monatliche Fristen. Mit der Kündigung erlischt der Versicherungsschutz, und Sie erhalten den Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser Wert ist jedoch in der Regel geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge, da Abschluss- und Vertriebskosten sowie ein Stornoabschlag abgezogen werden können. Bei Altverträgen (Abschluss vor dem 1. Januar 2005 mit mindestens 12 Jahren Laufzeit) bleibt die Auszahlung des Rückkaufswertes unter Umständen steuerfrei.
Berechnung des Rückkaufswertes
Für Verträge, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, gilt eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), die besagt, dass die Auszahlungen einen Mindestbetrag nicht unterschreiten dürfen. Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2008 können alle Kosten, einschließlich der Risikobeiträge, abgezogen werden, was zu etwas höheren Auszahlungen führen kann.
Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt
Ein neu abgeschlossener Lebensversicherungsvertrag kann innerhalb von 30 Tagen widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Zugang des Versicherungsscheins und der Vertragsunterlagen. Hat der Versicherer seine Informationspflichten nicht vollständig erfüllt, kann die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen, was einen Widerruf auch Jahre nach Abschluss ermöglichen kann. Dies gilt insbesondere für Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007. Bei fehlerhafter oder fehlender Belehrung über das Widerspruchsrecht kann unter Umständen ein zeitlich unbegrenztes Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht bestehen. Bevor Sie jedoch eine solche Erklärung abgeben, sollten Sie die wirtschaftlichen Konsequenzen, wie den Wegfall von Zusatzversicherungen und die steuerliche Situation von Altverträgen, sorgfältig abwägen und sich unabhängig beraten lassen.
Die Verbraucherzentralen bieten hierzu wertvolle Unterstützung und Beratung.

