Die Kapitallebensversicherung ist ein Finanzprodukt, das sowohl Schutz im Todesfall als auch eine Form der Altersvorsorge bietet. Sie zahlt die vereinbarte Versicherungssumme entweder im Todesfall an die Hinterbliebenen oder bei Erreichen des Vertragsablaufs an den Versicherungsnehmer aus. Doch wie funktioniert sie genau, welche Risiken birgt sie und worauf sollten Sie beim Abschluss achten? Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet alle wichtigen Aspekte der Kapitallebensversicherung und hilft Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Was leistet eine Kapitallebensversicherung?
Eine Kapitallebensversicherung kombiniert im Wesentlichen zwei Funktionen: Sie bietet zum einen den Schutz einer Risikolebensversicherung im Todesfall. Zum anderen dient sie als langfristiger Sparvorgang, der am Ende der Vertragslaufzeit Kapital plus Zinsen auszahlt.
Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die Versicherungssumme an die benannte begünstigte Person ausgezahlt. Überlebt der Versicherte das Vertragsende, erhält er das angesammelte Kapital. Dieses wird in der Regel durch die eingezahlten Prämien, Zinsen und eine Beteiligung an den Gewinnen des Versicherers (Überschussbeteiligung) gebildet. Eine Ausnahme bilden fondsgebundene Lebensversicherungen, die oft nur im Todesfall garantierte Leistungen bieten.
Wichtige Punkte zur Leistung:
- Auszahlung im Todesfall: Die vereinbarte Versicherungssumme wird an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
- Auszahlung bei Vertragsablauf: Das angesammelte Kapital inklusive Überschüssen wird an den Versicherungsnehmer gezahlt.
- Beleihung: In bestimmten Fällen kann die Versicherung als Sicherheit für ein Darlehen dienen.
- Fremdes Leben versichern: Eine Versicherung auf das Leben einer anderen Person ist möglich, erfordert jedoch deren schriftliche Zustimmung, es sei denn, die Leistung übersteigt die Bestattungskosten oder es handelt sich um kollektive Verträge der betrieblichen Altersversorgung.
Welche Risiken bergen Kapitallebensversicherungen?
Obwohl die Kapitallebensversicherung sowohl Absicherung als auch Altersvorsorge ermöglicht, gibt es Risiken zu beachten:
- Niedrige Zinsen: Die seit Jahren niedrigen Zinsen schmälern die Rendite und die Überschussbeteiligung. Dies kann dazu führen, dass die Ziele Absicherung und Altersvorsorge getrennt durch spezifische Produkte (z. B. Risikolebensversicherung und separate Anlageprodukte) besser erreicht werden.
- Kapitalmarktrisiko bei fondsgebundenen Policen: Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen tragen Sie als Versicherungsnehmer das Risiko der Kapitalanlage. Entwickeln sich die Fonds schlecht, kann das angestrebte Absicherungsziel verfehlt werden.
Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer
Als Versicherungsnehmer haben Sie bestimmte Verpflichtungen, um Ihren Versicherungsschutz zu gewährleisten:
- Pünktliche Beitragszahlung: Die vereinbarten Prämien müssen fristgerecht geleistet werden.
- Wahrheitsgemäße Angaben: Alle Fragen zur Gesundheit im Antrag müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
- Weitere Pflichten: Zusätzliche Verpflichtungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters aufgeführt.
Wo können Sie eine Kapitallebensversicherung abschließen?
Kapitallebensversicherungen können Sie direkt bei Versicherungsgesellschaften, sowohl in deren Geschäftsstellen als auch online, abschließen. Auch Versicherungsmakler, Vertreter oder unabhängige Berater können Ihnen beim Abschluss helfen.
Kosten und Beitragsstruktur
Die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Beiträge, die Wertentwicklung der Anlagen und die anfallenden Kosten. Der Beitrag setzt sich typischerweise aus drei Teilen zusammen:
- Sparanteil: Dieser Teil wird verzinslich angesammelt und bildet das Deckungskapital.
- Risikoanteil: Dieser dient zur Deckung von Todesfällen während der Vertragslaufzeit.
- Kostenanteil: Dieser deckt Verwaltungs- und Abschlusskosten (z. B. Vermittlerprovisionen).
Der Risiko- und Kostenanteil werden verbraucht und stehen nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung. Achten Sie besonders auf die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Effektivkosten, die die Rendite mindern. Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen diese Kosten transparent darzulegen.
Sie können wählen, ob Sie Ihre Beiträge laufend zahlen oder die Gesamtsumme auf einmal einzahlen möchten. Lebensversicherungen unterliegen grundsätzlich einer steuerlichen Förderung, über die Sie sich bei Finanzämtern oder Steuerberatern informieren können.
Informationspflichten des Anbieters
Der Versicherer muss Ihnen vor Vertragsabschluss folgende Informationen zur Verfügung stellen:
- Basisinformationsblatt/Produktinformationsblatt: Kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Produktinformationen, einschließlich Kosten und Kündigungsfristen.
- Kundeninformation nach Versicherungsvertragsrecht: Details zum Versicherer, zur Leistung und zu rechtlichen Möglichkeiten.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen: Die detaillierten Vertragsbedingungen.
Was tun, wenn Sie die Versicherung nicht mehr wünschen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kapitallebensversicherung zu kündigen. Der Versicherer zahlt Ihnen dann den Rückkaufswert aus. Beachten Sie jedoch:
- Kündigungsfristen: Bei laufenden Prämien wird die Kündigung in der Regel erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.
- Nachteile: Eine vorzeitige Kündigung kann nachteilig sein, da der Rückkaufswert zu Beginn der Laufzeit gering ist und möglicherweise nicht die Summe der eingezahlten Beiträge erreicht.
- Alternativen: Prüfen Sie Alternativen wie die Beitragsherabsetzung oder die Beitragsfreistellung, bei der der Vertrag mit reduzierten Leistungen fortgeführt wird. Die Einzelheiten dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
- Zweitmarkt: Sie können Ihre Lebensversicherung auch auf dem Zweitmarkt verkaufen, was unter Umständen vorteilhafter als eine Kündigung sein kann.
Aufsicht und Verbraucherschutz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht inländische Versicherungsunternehmen, um die Interessen der Versicherten zu wahren. Bei Beschwerden können Sie sich an die BaFin wenden, diese kann jedoch keine individuellen Rechtsansprüche durchsetzen – dafür sind die Gerichte zuständig.
Weitere Informationsquellen
- Versicherungsunternehmen: Direkte Auskunft zum Vertragsinhalt.
- Verbraucherzentralen: Unabhängige Beratung und Informationen.
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV): Branchenverband mit Informationsmaterial.
- Fachmedien: Berichterstattung über Versicherungsprodukte.
Besonderheiten der fondsgebundenen Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherungen investieren Teile Ihrer Beiträge in Investmentfonds. Die Leistung bei Vertragsablauf oder Kündigung hängt von der Wertentwicklung dieser Fonds ab und ist nicht garantiert. Kosten wie Ausgabeaufschläge können die Rendite zusätzlich schmälern. Manche Policen bieten jedoch Mindestleistungen oder die Möglichkeit, die Fonds zu wechseln. Hier ist eine sorgfältige Prüfung der Produktbedingungen und der eigenen Risikobereitschaft unerlässlich.
Zusammensetzung des Beitrags
Der Beitrag gliedert sich in Sparanteil (bildet Deckungskapital), Risikoanteil (deckt Todesfallrisiko) und Kostenanteil (deckt Verwaltungs- und Abschlusskosten). Der Garantiezins sichert die Erlebensfall-Leistung ab, während Überschüsse aus Zins-, Risiko- und Kostenüberschüssen die Rendite verbessern können.
Informationspflichten zur Gesamtverzinsung und Bewertungsreserven
Lebensversicherer müssen regelmäßig über den Vertragsstand informieren, inklusive Rückkaufswert und möglicher Beitragsfreistellung. Achten Sie bei der Gesamtverzinsung darauf, ob und wie viel davon als Schlussüberschussanteil unter Vorbehalt steht. Versicherungsnehmer haben in der Regel Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven, die zur Hälfte bei Vertragsende ausgezahlt werden.
Verzugszinsen bei Zahlungsverzug
Überschreitet der Versicherer die Fälligkeitstermine ohne triftigen Grund, können Verzugszinsen anfallen. Diese richten sich nach dem gesetzlichen Zinssatz und setzen eine Mahnung (oder einen fixen Fälligkeitstermin) voraus. Weitergehender Schaden kann ebenfalls geltend gemacht werden, muss aber nachgewiesen werden.
Verkauf auf dem Zweitmarkt
Der Verkauf einer Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt kann eine Alternative zur Kündigung sein, um schneller an Geld zu kommen. Seien Sie jedoch vorsichtig bei Anbietern, die nicht von der BaFin beaufsichtigt werden, da hier höhere Risiken bestehen können.
“Run-Off” von Lebensversicherern
Wenn ein Versicherer sein Neugeschäft einstellt (Run-Off), bleiben Ihre Vertragsrechte und -pflichten bestehen. Die BaFin-Aufsicht und der gesetzliche Sicherungsfonds schützen Ihre Ansprüche.
Widerruf von Lebensversicherungsverträgen
Ein Widerruf ist grundsätzlich nur innerhalb der Frist in der Widerrufsbelehrung möglich. Wurden Sie nicht korrekt belehrt, kann ein späteres Widerrufsrecht bestehen. Hier ist oft Rechtsberatung ratsam.
Mit diesem Wissen können Sie die Kapitallebensversicherung besser einschätzen und entscheiden, ob sie zu Ihren persönlichen Finanzzielen passt.

