Die Welt der Versicherungen kann komplex sein, besonders wenn es um steuerliche Absetzbarkeit geht. Dieser Artikel beleuchtet, welche Renten- und Lebensversicherungen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können und wie sich das Alterseinkünftegesetz darauf auswirkt. Insbesondere werfen wir einen Blick auf fondsgebundene Rentenversicherungen und deren spezifische steuerliche Behandlung.
Welche Renten- und Lebensversicherungen sind absetzbar?
Beiträge zu Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht sowie zu Kapitallebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren können als “andere Vorsorgeaufwendungen” steuerlich geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsbeginn und die erste Beitragszahlung vor dem 1. Januar 2005 erfolgten. Wichtig ist dabei, dass der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Rentner bzw. 2.800 Euro für Selbstständige durch Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft ist.
Das Kapitalwahlrecht verstehen
Ein Kapitalwahlrecht bei privaten Rentenversicherungen gibt dem Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit die Entscheidung, ob er die angesparten Erträge als monatliche Rente oder als einmalige Auszahlung erhalten möchte. Kapitallebensversicherungen bieten im Todesfall Schutz, ähnlich einer Risikolebensversicherung, fungieren aber zusätzlich als Sparvertrag. Dies unterscheidet sie von reinen Risikolebensversicherungen, bei denen eingezahlte Beiträge verfallen, wenn der Versicherte die vereinbarte Laufzeit überlebt.
Beiträge und Renten der Lebensversicherung steuerlich geltend machen
Beiträge zur Kapital-Lebensversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind steuerlich absetzbar, sofern es sich um einen “Altvertrag” handelt, der vor 2005 abgeschlossen wurde. Auch hier gilt die Einschränkung, dass der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nicht bereits durch Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sein darf. Seit 2004 sind die Beiträge zu einer Kapital- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht nur noch zu 88 Prozent absetzbar. Ist das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen, können die Beiträge zu 100 Prozent abgezogen werden. Die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen ist jedoch komplex und oft durch Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen begrenzt.
Das Alterseinkünftegesetz und seine Folgen für Lebensversicherungen
Seit dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 sind Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen grundsätzlich steuerpflichtig. Die frühere Steuerfreiheit wurde weitgehend abgeschafft. Eine reduzierte Besteuerung ist jedoch möglich, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr (früher 60. Lebensjahr) erfolgt. In diesem Fall ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig. Bei Rentenzahlungen wird nur der gesetzlich festgelegte Ertragsanteil besteuert, was oft zu einer geringeren Steuerlast führt als bei einer Einmalzahlung.
Weitere steuerlich relevante Versicherungsarten
Steuerlich als Lebensversicherungen gelten auch Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen, Berufsunfähigkeits- und Unfallzusatzversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückzahlung sowie Dread Disease Versicherungen. Beiträge zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Beginn vor 2005 sind weiterhin abziehbar. Ebenso können Beiträge zu Versorgungs-, Pensions-, Witwen-, Waisen- und Sterbekassen je nach Auszahlungsart abgezogen werden. Riester-Verträge müssen gesondert geltend gemacht werden, während fondsgebundene Lebensversicherungen nicht abzugsfähig sind. Wenn Sie sich über spezielle Absicherungsformen informieren möchten, könnte die Debeka fondsgebundene Rentenversicherung eine Option sein, deren Beiträge jedoch nicht steuerlich absetzbar sind. debeka fondsgebundene rentenversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherungen: Wo und wie absetzen?
Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen sind nur dann steuerbegünstigt, wenn sie vor 2005 abgeschlossen wurden. Beiträge hierzu sind grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Ein steuerlicher Abzug scheitert jedoch oft daran, dass der Höchstbetrag bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft ist. Die fondsgebundene Rentenversicherung selbst ist nicht steuerlich absetzbar.
Förderung durch Riester und Rürup
Fondsgebundene Lebensversicherungen können jedoch gefördert werden, wenn sie als zertifizierte Verträge für die Riester- oder Rürup-Rente abgeschlossen wurden. Die Beiträge müssen dann im Rahmen der Steuererklärung separat im Bereich der Riester-Rente bzw. der Basis-Rente (Rürup-Rente) angegeben werden. Im Rahmen einer Riester-Rente sind Beiträge bis zu einer Summe von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich als Sonderausgaben begünstigt. Auch die Debeka Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Option, deren steuerliche Behandlung jedoch von den individuellen Vertragsbedingungen abhängt. debeka kapitalbildende lebensversicherung
Die Entscheidung für die richtige Lebens- oder Rentenversicherung sollte sorgfältig abgewogen werden, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Aspekte und die eigene finanzielle Planung. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema, wie etwa der Frage nach dem Rückkaufswert und wann die Auszahlung erfolgt, kann zukünftige finanzielle Vorteile sichern. rückkaufswert wann auszahlung
Es ist ratsam, sich bei komplexen Fragen zur Lebensversicherung und deren steuerlicher Behandlung von einem Experten beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Steuerlast nutzen und Ihre Altersvorsorge optimal gestalten. Bei Unsicherheiten bezüglich des Kündigens einer Lebensversicherung ist ebenfalls professioneller Rat empfehlenswert. kündigen lebensversicherung
Die Beiträge zu Lebensversicherungen sind eine wichtige Säule der Altersvorsorge. Ob klassische Kapitallebensversicherung oder moderne fondsgebundene Variante, die steuerlichen Rahmenbedingungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung. Informieren Sie sich umfassend, um die für Sie passende Wahl zu treffen und Ihre finanzielle Zukunft bestmöglich zu gestalten.

