Kapitalabfindung oder Rente: Was Sie bei der bAV wissen müssen

Grafik zur Gegenüberstellung von Kapitalabfindung und Rente in der bAV

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Eckpfeiler der Altersabsicherung in Deutschland und bietet Arbeitnehmern über die Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberzuschüsse die Chance, fürs Alter vorzusorgen. Doch am Ende der Ansparphase steht eine entscheidende Frage: Soll das angesparte Kapital als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden oder als laufende Rente? Die Wahl zwischen Kapitalabfindung und Rente in der bAV hat weitreichende Konsequenzen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Eine vorausschauende Planung ist hier unerlässlich, um die optimale Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.

Die bAV ist zweifellos eine hervorragende Möglichkeit, gemeinsam mit dem Arbeitgeber für den Ruhestand vorzusorgen. Steuervorteile und Einsparungen bei Sozialversicherungsbeiträgen in der Ansparphase senken den Nettoaufwand und sorgen für einen gewissen Hebeleffekt. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die späteren Leistungen nicht steuer- oder sozialabgabenfrei sind. Je attraktiver die gewählte Kapitalanlage während der Laufzeit war, desto höher können diese Abgaben später ausfallen. Daher ist eine sorgfältige und vorausschauende Planung von größter Bedeutung.

Niemand kann in die Zukunft blicken. Jeder wünscht sich ein langes Leben bei bester Gesundheit. Doch nicht jedem ist dieses Privileg vergönnt. Insofern kann die Entscheidung zwischen einer Kapitalabfindung oder Rente auch unabhängig von potenziellen Abgaben getroffen werden. Es geht darum, möglichst flexibel zu bleiben und die Wahl treffen zu können, wenn der Tag gekommen ist. Während dieser entscheidenden Phase ist eine professionelle Begleitung durch kompetente Ansprechpartner essenziell, um alle Optionen detailliert zu beleuchten und eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.

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Kapitalabfindung in der bAV: Steuern und Sozialbeiträge im Überblick

Wenn das angesparte Kapital aus der betrieblichen Altersvorsorge auf einmal ausgezahlt wird, spricht man von einer Kapitalabfindung. Diese Option bietet den Vorteil, dass der volle Betrag sofort zur freien Verfügung steht, bringt jedoch spezifische steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen mit sich.

Steuerliche Behandlung der Kapitalabfindung

Kapitalabfindungen aus der bAV sind grundsätzlich steuerpflichtig. Sie werden als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandelt und unterliegen der vollen Versteuerung. Das bedeutet, dass der ausgezahlte Betrag dem individuellen Einkommensteuersatz des Empfängers unterliegt. Häufig kommt hierbei die sogenannte Fünftelregelung zum Tragen, die eine steuerliche Entlastung bei einmaligen außerordentlichen Einkünften bewirken kann. Diese Regelung verteilt die Steuerlast rechnerisch auf fünf Jahre, auch wenn die Auszahlung in einem einzigen Jahr erfolgt, um eine übermäßige Progression zu vermeiden.

Sozialversicherungsbeiträge bei der Kapitalabfindung

Bei der Auszahlung als Kapitalabfindung müssen Pflichtversicherte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer Kapitalabfindung die Sozialversicherungsbeiträge nicht einmalig in voller Höhe abgezogen werden. Stattdessen wird die Abfindung für die Ermittlung der Beitragshöhe fiktiv “verrentet”.

Jedes Jahr wird dafür mittels der Bezugsgröße ein Freibetrag festgelegt. Dieser lag beispielsweise 2023 bei 169,75 Euro und kann in 25 Jahren auf knapp 300 Euro ansteigen. Auf Basis der Höhe der Kapitalabfindung wird der Krankenkassensatz errechnet. Dazu wird von der Kapitalabfindung der mit 120 (Berechnungszeitraum 10 Jahre = 120 Monate) multiplizierte Freibetrag abgezogen. Anschließend werden circa 20 Prozent (Beitragssatz KV/PV) dieser Differenz wieder durch 120 (Monate) geteilt, um den monatlich zu zahlenden Beitragsanteil für Kranken- und Pflegeversicherung zu erhalten, der dann dauerhaft jeden Monat fällig wird.

Beispielrechnung für eine Kapitalabfindung:
Für eine Kapitalabfindung in 2023 von 100.000 Euro ergäbe sich folgender Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung:
100.000 Euro abzüglich 120 x 169,75 Euro = 79.630 Euro
20 Prozent (Beitragssatz KV/PV) von 79.630 Euro sind 15.926 Euro
15.926 Euro geteilt durch 120 (Monate = 10 Jahre) = 132,72 Euro Beitragshöhe für Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat.

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Rente aus der bAV: Laufende Zahlungen und ihre Abgaben

Die Rentenzahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge stellt die Alternative zur Kapitalabfindung dar. Hierbei erhalten Sie regelmäßige, meist monatliche Auszahlungen, die ebenfalls steuer- und sozialversicherungsrechtlich relevant sind.

Steuerliche Behandlung der Rentenzahlungen

Rentenzahlungen aus der bAV unterliegen ebenfalls der Einkommensteuer. Seit 2005 gilt das sogenannte Alterseinkünftegesetz, wonach Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge nachgelagert besteuert werden. Der zu versteuernde Anteil hängt maßgeblich vom Rentenbeginn ab. Für Renten, die 2040 und später beginnen, werden 100 Prozent der Rente besteuert. Für Renten, die vor 2040 beginnen, gibt es eine stufenweise Anhebung des steuerpflichtigen Anteils. Dies bedeutet, dass mit jedem späteren Renteneintrittsjahr ein höherer Prozentsatz der Rente steuerpflichtig wird, bis schließlich die volle Besteuerung erreicht ist.

Sozialversicherungsbeiträge bei Rentenzahlungen

Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge können sozialversicherungspflichtig sein. Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dies betrifft sowohl freiwillig als auch pflichtversicherte Rentner in der GKV. Allerdings werden die Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Die Berechnung der Beitragssätze erfolgt analog zur Berechnung der Beiträge bei der Kapitalabfindung, wobei hier der monatliche Rentenbetrag als Berechnungsgrundlage dient.

Beispielrechnung für eine monatliche Rente:
Bei einer monatlichen Rente aus der bAV von beispielsweise 500 Euro ergäbe sich folgende Berechnung:
500 Euro Rente abzüglich Freibetrag (in 2023 169,75 Euro, in 2052 ca. 350 Euro) = in 2052: 150 Euro
Mit einem Beitragssatz für KV/PV von 20 Prozent ergäbe sich ein Beitrag von 30 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Nettorente läge dann bei 470 Euro.

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Grafik zur Gegenüberstellung von Kapitalabfindung und Rente in der bAVGrafik zur Gegenüberstellung von Kapitalabfindung und Rente in der bAV

Mischformen bei der Auszahlung der bAV

Die moderne bAV bietet oft auch flexible Mischformen an, die es ermöglichen, die Vorteile beider Auszahlungsarten zu kombinieren. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, sich 30 Prozent des Vertragsguthabens als einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu lassen und die verbliebenen 70 Prozent des Vertragsguthabens als lebenslange Rente zu erhalten. Solche hybriden Modelle können eine attraktive Lösung sein, um einen Teil des Kapitals sofort verfügbar zu haben und gleichzeitig eine regelmäßige Einkommensquelle im Ruhestand zu sichern.

Bei diesen Mischformen sind die steuerliche Behandlung und die Ermittlung der Sozialbeiträge analog für die entsprechenden Auszahlungsarten (Abfindung/Rente) anzuwenden. Das bedeutet, der abfindungspflichtige Teil wird wie eine Kapitalabfindung behandelt, während der rentenbezogene Teil den Regeln der Rentenbesteuerung und -verbeitragung unterliegt. Eine genaue Kalkulation und Beratung sind hier besonders wichtig, um die optimale Aufteilung für Ihre individuelle Situation zu finden und alle steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Aspekte korrekt zu berücksichtigen.

Fazit – Planung bis ins Detail ist entscheidend

Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge hängt stark von der Art der Auszahlung und dem Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Die Frage nach einer Kapitalabfindung oder Rente in der bAV ist eine sehr relevante, denn bei der bAV kann man zwar in der Beitragsphase Steuern und Sozialversicherung sparen, später müssen auf die Auszahlungen jedoch Steuern und gegebenenfalls Sozialbeiträge gezahlt werden. Damit unter dem Strich die Belastungen durch Steuern und Sozialbeiträge möglichst gering ausfallen, ist eine detaillierte Analyse aller Optionen, die gegenwärtig und zukünftig von Relevanz sein können, unerlässlich. Lassen Sie sich professionell beraten, um die beste Entscheidung für Ihre Altersvorsorge zu treffen.