Lebensversicherung in der Privatinsolvenz: Was der Insolvenzverwalter darf

Symbolbild einer Lebensversicherungspolice

Die Privatinsolvenz bietet Schuldnern die Chance auf einen Neuanfang ohne Schulden. Doch während des Verfahrens müssen Betroffene oft auf Teile ihres Vermögens verzichten. Eine häufige Frage betrifft die Lebensversicherung: Was passiert damit im Falle einer Privatinsolvenz und darf der Insolvenzverwalter sie kündigen? Grundsätzlich gehört eine Lebensversicherung zum pfändbaren Vermögen, doch es gibt unter bestimmten Umständen Wege, diese zu schützen. [Mehr über die kapitallebensversicherung rendite erfahren Sie hier.]

Darf der Insolvenzverwalter auf die Lebensversicherung zugreifen?

Symbolbild einer LebensversicherungspoliceSymbolbild einer Lebensversicherungspolice

Das Ziel der Privatinsolvenz ist die Entschuldung von Privatpersonen, die mit der Restschuldbefreiung am Ende eines langen und entbehrungsreichen Weges schuldenfrei werden. Um dies zu ermöglichen, wird während des Insolvenzverfahrens das gesamte Vermögen des Schuldners, die sogenannte Insolvenzmasse, verwertet. Der Erlös wird anschließend an die Gläubiger verteilt.

Eine private Lebensversicherung zählt dabei grundsätzlich zum Vermögen des Schuldners und fällt somit in die Insolvenzmasse. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verfügungsgewalt über dieses Vermögen auf den Insolvenzverwalter über, wie es § 80 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) besagt. Dies bedeutet konkret: Der Insolvenzverwalter hat das Recht, die Lebensversicherung zu kündigen. Daraufhin wird der Rückkaufswert ausgezahlt und fließt in die Insolvenzmasse.

Möglichkeiten, die Lebensversicherung insolvenzsicher zu machen

Eine Hand schützt eine LebensversicherungspoliceEine Hand schützt eine Lebensversicherungspolice

Viele Versicherungsnehmer haben über Jahre hinweg Beiträge in ihre Lebensversicherung eingezahlt, oft als Form der Altersvorsorge. Der Gedanke, dass dieses mühsam angesparte Geld nun im Rahmen der Insolvenz verloren geht, ist verständlicherweise beunruhigend. Glücklicherweise gibt es jedoch Möglichkeiten, die Lebensversicherung vor der Verwertung durch den Insolvenzverwalter zu schützen. Eine erste, kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Optionen können Sie auf schuldenanalyse-kostenlos.de erhalten.

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Verwertungsausschluss nach § 851c ZPO

Eine Option besteht darin, die Lebensversicherung durch einen vertraglich festgelegten Verwertungsausschluss insolvenzsicher zu machen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 851c der Zivilprozessordnung (ZPO). Damit eine Lebensversicherung in der Insolvenz nicht verwertet werden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die über die Pfändungsfreigrenzen hinausgehen. Diese umfassen:

  • Die Auszahlung der Versicherung erfolgt lebenslang in regelmäßigen Abständen (Rentenform).
  • Die Auszahlung beginnt erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres, es sei denn, es tritt Berufsunfähigkeit ein.
  • Über Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag darf nicht verfügt werden.
  • Eine Kapitalleistung ist nur im Todesfall vorgesehen.
  • Als Bezugsberechtigte dürfen ausschließlich Hinterbliebene eingesetzt werden.

Festlegung eines unwiderruflich bezugsberechtigten Dritten

Eine weitere Möglichkeit, die Verwertung der Lebensversicherung zu verhindern, ist die Benennung eines Dritten als unwiderruflich bezugsberechtigte Person. In diesem Fall gehen die Leistungsansprüche aus dem Vertrag auf diese Person über. Die Ansprüche gehören somit nicht mehr zum Vermögen des Schuldners und können nicht in die Insolvenzmasse einfließen. Auch bei Themen wie der beitragsbemessungsgrenze 2022 rv oder der beitragsbemessungsgrenze rentenversicherung 2022 gibt es spezifische Regelungen.

Riester-Rente als Sonderfall

Besondere Regelungen gelten für die Riester-Rente. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom November 2017 darf die Riester-Rente im Rahmen der Privatinsolvenz nicht verwertet werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die eingezahlten Beiträge staatlich gefördert werden und die Höchstbeiträge nicht überschritten werden. Informieren Sie sich auch über Produkte wie die viac lebensversicherung oder eine generali risikoversicherung.

Fazit

Die Privatinsolvenz bringt Einschränkungen mit sich, doch die Lebensversicherung muss nicht zwangsläufig verloren gehen. Durch vertragliche Regelungen wie einen Verwertungsausschluss oder die Benennung eines unwiderruflich bezugsberechtigten Dritten können Schuldner ihre angesparten Mittel schützen. Es empfiehlt sich stets, sich professionell beraten zu lassen, um die besten Strategien für die individuelle Situation zu finden und den Weg in die Schuldenfreiheit optimal zu gestalten.

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