Weiterbildungsstipendium: Ihr Sprungbrett für beruflichen Erfolg

Das Weiterbildungsstipendium ist eine fantastische Möglichkeit für junge, engagierte Fachkräfte in Deutschland, ihre berufliche Laufbahn entscheidend voranzubringen. Es richtet sich an Absolventen beruflicher Ausbildungen, die sich weiterqualifizieren möchten, aber noch keinen Hochschulabschluss besitzen. Wenn Sie Ihre Karriere auf das nächste Level heben wollen, bietet dieses Stipendium eine finanzielle Unterstützung und eine Chance, anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren. Das Ziel ist es, begabte und motivierte junge Menschen zu fördern und ihnen den Weg zu höheren beruflichen Qualifikationen zu ebnen, sei es durch Fachkurse, Vorbereitung auf Meisterprüfungen oder sogar berufsbegleitende Studiengänge.

Wer kann vom Weiterbildungsstipendium profitieren?

Um sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich ist die Kammer zuständig, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war – dies können Sie Ihrem Ausbildungsvertrag oder Prüfungszeugnis entnehmen. Entscheidend sind folgende Kriterien:

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung: Sie müssen eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich beendet haben.
  • Hervorragende Prüfungsergebnisse: Die Abschlussprüfung muss mit mindestens 87 Punkten oder einer Durchschnittsnote von 1,9 bestanden worden sein.
  • Altersgrenze: Zum Zeitpunkt der Aufnahme ins Stipendium dürfen Sie nicht älter als 25 Jahre sein.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Erfüllung dieser Kriterien keine automatische Aufnahme garantiert. Da die Nachfrage oft das Angebot übersteigt, findet ein Auswahlverfahren statt, bei dem die am besten geeigneten Kandidaten ausgewählt werden. Der Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober eines jeden Jahres. Anträge, die nach diesem Datum bei der zuständigen Kammer eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Stipendium ist speziell für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulabschluss konzipiert. Personen mit Hochschulabschluss sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

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Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt eine breite Palette an anspruchsvollen Weiterbildungsmaßnahmen, die darauf abzielen, Ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen zu erweitern. Dazu gehören unter anderem:

  • Der Erwerb spezifischer beruflicher Qualifikationen, die für Ihren aktuellen oder zukünftigen Beruf relevant sind.
  • Die gezielte Vorbereitung auf Prüfungen höherer beruflicher Bildungsabschlüsse, wie beispielsweise die Meisterprüfung, eine Weiterbildung zum Techniker, Betriebswirt, Fachwirt oder Fachkaufmann.
  • Der Erwerb von überfachlichen und allgemeinen Kompetenzen, wie Fremdsprachenkenntnisse, fortgeschrittene EDV-Fähigkeiten, kommunikative Fertigkeiten oder Kenntnisse im Projekt- und Konfliktmanagement.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden, was eine akademische Weiterqualifizierung ermöglicht.

Sie haben die Freiheit, Ihre Weiterbildungsmaßnahme selbst auszuwählen. Die zuständige IHK prüft und entscheidet über die Förderfähigkeit der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahme. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, gezielt die Weiterbildungen zu verfolgen, die am besten zu Ihren Karrierezielen passen. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) stellt die Mittel für dieses Programm zur Verfügung, und die regionale Industrie- und Handelskammer (IHK) kümmert sich um die Betreuung und Auswahl der Stipendiaten. Sie ist auch dafür verantwortlich, die förderfähigen Kosten zu ermitteln und die Auszahlungen vorzunehmen.

Förderumfang und Dauer

Die finanzielle Unterstützung durch das Weiterbildungsstipendium kann bis zu 9.135 Euro betragen und erstreckt sich über einen maximalen Zeitraum von drei Jahren. Ein wichtiger Aspekt ist der Eigenanteil: Die Stipendiaten müssen zehn Prozent der förderfähigen Kosten selbst tragen. Dies unterstreicht die Eigeninitiative und das Engagement der Geförderten. Es ist unerlässlich, jede Weiterbildungsmaßnahme vor ihrem Beginn offiziell zu beantragen, um die Förderung zu erhalten. Die Mittel für das Programm stammen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und werden durch die SBB verwaltet. Die IHK Nord Westfalen spielt eine zentrale Rolle im Prozess, indem sie die Stipendiaten auswählt und über die Förderfähigkeit der Maßnahmen entscheidet. Die genauen Richtlinien für die Begabtenförderung beruflicher Bildung sind ausführlich auf der Webseite des BMBF dokumentiert.

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So bewerben Sie sich für das Stipendium

Der Prozess zur Bewerbung für das Weiterbildungsstipendium ist klar strukturiert und kann bequem online durchgeführt werden. Nutzen Sie das bereitgestellte Online-Bewerbungsformular, um Ihre Unterlagen einzureichen. Denken Sie daran, den verbindlichen Bewerbungsschluss am 31. Oktober einzuhalten, um Ihre Chance auf Förderung nicht zu verpassen. Ausführliche Informationen bezüglich der Informationspflichten gegenüber Bewerbern und Stipendiaten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier.

Ansprechpartnerin für Ihre Fragen

Bei Fragen zum Weiterbildungsstipendium steht Ihnen Nadine Nunes Batista als persönliche Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie ist montags bis freitags von 09:00 bis 14:00 Uhr erreichbar.

Kontakt:
Nadine Nunes Batista
Telefon: 02871 9903-619
E-Mail: nadine.nunesbatista@ihk-nordwestfalen.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 09:00 bis 14:00 Uhr