Der Bildungsurlaub, auch bekannt als Bildungsfreistellung, ist ein wertvolles Recht für Arbeitnehmer*innen in den meisten deutschen Bundesländern. Er ermöglicht es, sich für eine bestimmte Zeit von der beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen, um gezielt Weiterbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Diese Regelung unterstreicht die Bedeutung des lebenslangen Lernens und fördert sowohl die persönliche als auch die berufliche Entwicklung der Beschäftigten. Die Website Finanztip.de bietet umfassende Informationen zu diesem Thema, während der DGB auf seinem Portal informative Details zu den Bildungsurlaubsregelungen in den einzelnen Bundesländern bereitstellt.
Bitte beachten Sie, dass Bayern und Sachsen derzeit keine spezifischen Regelungen für Bildungsurlaub anbieten.
Bildungszeit und Bildungsurlaub in den Bundesländern
Die nachfolgende Übersicht fasst die wichtigsten Aspekte des Bildungsurlaubs in den Bundesländern zusammen, die eine entsprechende Gesetzgebung implementiert haben. Sie enthält Kurzbeschreibungen sowie Hinweise auf weiterführende Informationsquellen und Anerkennungsstellen für Bildungsanbieter.
Baden-Württemberg: Bildungszeitgesetz
In Baden-Württemberg haben Beschäftigte Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für Weiterbildungszwecke, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens 12 Monate besteht. Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg bildet die rechtliche Grundlage hierfür. Detaillierte Informationen zur Gesetzgebung und Anerkennung von Veranstaltungen finden sich auf Infos zum Bildungszeitgesetz. Die landesweite Weiterbildungsdatenbank bietet zudem eine Suchmöglichkeit für anerkannte Kurse.
Berlin: Anspruch auf Bildungszeit
Alle Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden in Berlin genießen einen Rechtsanspruch auf Bildungszeit. Dieser kann erstmalig nach sechsmonatiger Beschäftigungsdauer in Anspruch genommen werden und umfasst fünf Tage pro Kalenderjahr. Die relevante Gesetzgebung ist das Berliner Bildungszeitgesetz. Auf Infos zur Bildungszeit und über die dort verlinkte Veranstaltungssuche können Interessierte weitere Details und anerkannte Kurse finden.
Brandenburg: Bildungszeit für Weiterbildung
Das Brandenburgische Erwachsenenbildungsgesetz regelt den Anspruch auf Bildungszeit in Brandenburg. Beschäftigte haben hiernach Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit innerhalb von zwei Jahren für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung, die unter Fortzahlung des Lohns während der Arbeitszeit stattfindet. Das Ministerium fördert lebenslanges Lernen und stellt auf seiner Webseite Infos zur Bildungszeit bereit, inklusive einer Suchfunktion für anerkannte Veranstaltungen.
Bremen: Zehn Tage Bildungszeit alle zwei Jahre
In Bremen haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf zehn Tage bezahlte Bildungszeit innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Das Bremische Bildungszeitgesetz (BremBZG) ist hierfür maßgeblich. Informationen und eine Übersicht über anerkannte Einrichtungen finden sich auf Antworten auf die häufigsten Fragen zur Bildungszeit.
Hamburg: Bildungsurlaub für Weiterbildung
Beschäftigte in Hamburg haben Anspruch auf zehn Tage bezahlten Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG HA) regelt diesen Anspruch. Der Bildungsurlaubsserver Hamburg (bildungsurlaub-hamburg.de) bietet umfangreiche Informationen und eine Suchmöglichkeit für anerkannte Kursangebote.
Hessen: Fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr
Das Hessische Bildungsurlaubsgesetz gewährt Arbeitnehmer*innen einen Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr zur Teilnahme an politischer oder beruflicher Weiterbildung. Auszubildende können an Veranstaltungen zur politischen Bildung teilnehmen. Die Allgemeinen Informationen zum Bildungsurlaub sowie die Hessische Weiterbildungsdatenbank sind zentrale Anlaufstellen.
Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsfreistellung
Im Nordosten Deutschlands ermöglicht das Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-Vz) Beschäftigten, zehn Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren für berufliche und politische Weiterbildung zu beanspruchen. Auf Infos zur Bildungsfreistellung und der dort integrierten Weiterbildungsdatenbank finden sich weitere Details.
Niedersachsen: Bildungsurlaub nach NBildUG
Das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) sieht für Arbeitnehmer*innen in Niedersachsen grundsätzlich einen Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr vor. Eine Kumulierung ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Informationen und Kursangebote sind auf Infos zum Bildungsurlaub und dem Bildungsurlaubsserver Niedersachsen verfügbar.
Nordrhein-Westfalen: Fünf Tage Arbeitnehmerweiterbildung
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in Nordrhein-Westfalen sichert Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu, der innerhalb von zwei Jahren kumuliert werden kann. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der Vergütung. Das Weiterbildungsportal Nordrhein-Westfalen informiert über die Details.
Rheinland-Pfalz: Zehn Tage Bildungsfreistellung alle zwei Jahre
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz einen Anspruch auf zehn Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren. Diese Freistellung wird unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gewährt. Auf Infos zur Bildungsfreistellung sowie der anerkannten Kursdatenbank AWV RLP finden sich weiterführende Informationen.
Saarland: Sechs Tage Bildungsfreistellung
Das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz sieht bis zu sechs Tage Bildungsfreistellung pro Jahr vor, wobei ab dem dritten Tag eine eigene Einbringung von arbeitsfreier Zeit erforderlich sein kann. Informationen und die Weiterbildungsdatenbank Saar sind auf Fragen und Antworten zur Bildungsfreistellung zu finden.
Sachsen-Anhalt: Fünf Tage Bildungsfreistellung
Seit 1998 haben Arbeitnehmer*innen in Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr, die innerhalb von zwei Jahren kumuliert werden können. Das Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung bildet die Rechtsgrundlage. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LVwA) stellt Informationen und eine Liste der anerkannten Veranstalter auf seiner Webseite bereit.
Schleswig-Holstein: Bildungsfreistellung nach WBG
Das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) garantiert Beschäftigten fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr, die auf das Folgejahr übertragen werden können. Informationen und die Datenbank anerkannter Veranstaltungen finden sich auf Infos zur Bildungsfreistellung.
Thüringen: Fünf Tage Bildungsfreistellung
In Thüringen beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung grundsätzlich auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr, wobei die Anzahl der Wochenarbeitstage relevant für die anteilige Berechnung ist. Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) regelt dies. Informationen und eine Liste anerkannter Veranstaltungen sind unter Infos zur Bildungsfreistellung verfügbar.
Der Bildungsurlaub ist eine hervorragende Möglichkeit, sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln. Nutzen Sie dieses Recht und entdecken Sie die Vielfalt an Bildungsmöglichkeiten in Deutschland!

