Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen: Ein umfassender Leitfaden

Die Beantragung von Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßnahme kann auf den ersten Blick komplex erscheinen. Dieses Einkommensersatz dient dazu, Ihren finanziellen Lebensunterhalt zu sichern, wenn Sie aufgrund einer medizinischen Rehabilitation oder beruflicher Teilhabemaßnahmen vorübergehend nicht arbeiten können. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt sicher, dass Sie die notwendigen Formulare und Informationen erhalten, um diesen Anspruch geltend zu machen. Dieser Leitfaden erklärt die verschiedenen Szenarien und die dafür erforderlichen Schritte, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Wer hat Anspruch auf Übergangsgeld?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind und während der Rehabilitationsmaßnahme Ihr Entgelt ganz oder teilweise wegfällt. Dies betrifft verschiedene Personengruppen, je nach Ihrer aktuellen Beschäftigungssituation vor Beginn der Maßnahme.

Arbeitnehmende in der medizinischen Rehabilitation

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen während der gesamten Rehabilitationsmaßnahme das Entgelt weiterzahlt, sind keine weiteren Schritte erforderlich. Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse sind dann von zusätzlichen Formalitäten befreit. Sollte die Entgeltfortzahlung jedoch eingeschränkt oder gar nicht erfolgen, haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld.

In diesem Fall müssen Sie kurz vor Beginn der Maßnahme folgende Formulare an Ihren Arbeitgeber weiterleiten:

  • Formular G0513: Hinweise für den Arbeitgeber
  • Formular G0514: Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung für den Arbeitgeber
  • Formular G0515: Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld

Sollten Sie mehreren Beschäftigungsverhältnissen nachgehen, fordern Sie bitte zusätzliche Entgeltbescheinigungen bei der DRV an. Die DRV holt sich die für die Berechnung notwendigen Daten wie Vorerkrankungszeiten oder das Ende der Entgeltfortzahlung elektronisch von Ihrer Krankenkasse. Unabhängig von der Konstellation benötigen wir von Ihnen zudem das ausgefüllte Formular G0512: Erklärung der Versicherten/des Versicherten.

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Beziehende von Krankengeld vor der Rehabilitation

Wenn Sie unmittelbar vor Beginn Ihrer Rehabilitationsmaßnahme Krankengeld bezogen haben, benötigt die DRV ebenfalls das Formular G0512: Erklärung der Versicherten/des Versicherten. Die relevanten Daten für die Übergangsgeldberechnung werden anschließend elektronisch bei Ihrer Krankenkasse angefordert. Die Berechnungsgrundlage Ihres Übergangsgeldes bilden dabei die Entgeltdaten, die bereits für Ihre Krankengeldberechnung maßgeblich waren.

Beziehende von Arbeitslosengeld (Agentur für Arbeit)

Beziehen Sie Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit, sind ebenfalls zwei zentrale Punkte zu beachten:

  1. Reichen Sie das Formular G0512: Erklärung der Versicherten/des Versicherten kurz vor Maßnahmenbeginn bei der DRV ein.
  2. Informieren Sie umgehend die Agentur für Arbeit über den Beginn Ihrer Rehabilitationsmaßnahme. Sie erhalten dann einen Aufhebungsbescheid über die Einstellung des Arbeitslosengeldes, den Sie der DRV vorlegen müssen.

Die DRV zahlt dann Übergangsgeld in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes, sofern Ihrer Berechnung ein rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zugrunde lag.

Ausgesteuerte Beziehende von Arbeitslosengeld

Sind Sie von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) betroffen und beziehen Leistungen vom Jobcenter, wird das Arbeitslosengeld II für die Dauer Ihrer Rehabilitationsmaßnahme weiterhin vom Jobcenter gezahlt. Dies gilt auch, wenn Sie eigentlich Anspruch auf Übergangsgeld hätten. In diesem Fall erstattet die DRV die Kosten an das Jobcenter. Sie müssen lediglich Beginn und Ende der Reha-Leistung dem Jobcenter mitteilen.

Übergangsgeld bei Teilhabeleistungen (z.B. Umschulungen)

Auch für Teilnehmende an Leistungen zur Teilhabe, wie beispielsweise Umschulungsmaßnahmen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Übergangsgeld.

Die Berechnungsgrundlage hierfür sind in der Regel Ihr zuletzt abgerechnetes Brutto- und Nettoarbeitsentgelt, sofern Ihre letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Sollte Ihre letzte relevante Beschäftigung bereits über drei Jahre zurückliegen, berechnet sich das Übergangsgeld aus 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts, das Ihrer höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation entspricht.

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Für die Berechnung und Auszahlung des Übergangsgeldes benötigt die DRV von Ihnen das vollständig ausgefüllte Formular G0532: Erklärung der Versicherten/des Versicherten. Zusätzlich müssen Sie die Formulare G0533 (Hinweise für den Arbeitgeber), G0534 (Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung für den Arbeitgeber) und G035 (Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld) schnellstmöglich an Ihren letzten Arbeitgeber weiterleiten.

Beziehen Sie währenddessen Krankengeld, fordert die DRV die notwendigen Daten elektronisch bei Ihrer Krankenkasse an. Sind Sie Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, informieren Sie bitte die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter über den Beginn Ihrer Teilhabemaßnahme.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre höchste erworbene berufliche Qualifikation (z.B. Gesellenbrief, Meistertitel, Studienabschluss) in geeigneter Form nachweisen.

Digitale Kommunikation für einen reibungslosen Prozess

Um den Prozess zu beschleunigen und den Schriftverkehr zu vereinfachen, können Sie der DRV Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen. Der gesamte Schriftwechsel kann dann online über das elektronische Postfach in den Online-Diensten oder per De-Mail abgewickelt werden. Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung und spart Ihnen Zeit und Aufwand.