Förderung von Umweltschutzprojekten in Wien

Die Stadt Wien, insbesondere die MA 22 – Umweltschutz, spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Initiativen, die darauf abzielen, die Umwelt zu schützen und nachhaltige Praktiken in der Hauptstadt zu etablieren. Dieses Förderprogramm richtet sich an juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften, die innovative Projekte mit klarem Bezug zu Wien und zur Umwelt umsetzen möchten. Die Unterstützung erfolgt nicht nur finanziell, sondern auch durch die Anerkennung des öffentlichen Interesses, das solche Vorhaben für die Gemeinschaft darstellen. Es ist ein klares Bekenntnis Wiens zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit, das durch gezielte finanzielle Anreize und klare Richtlinien untermauert wird, um sicherzustellen, dass die geförderten Projekte einen echten und messbaren positiven Einfluss haben.

Voraussetzungen für Förderwerber

Um für die Förderung der Stadt Wien – Umweltschutz in Frage zu kommen, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört, dass das Projekt oder Vorhaben einen klaren Bezug zu Wien aufweist, sei es durch den Inhalt oder den Durchführungsort. Des Weiteren muss ein deutlicher Umweltbezug erkennbar sein, der das Kernstück des Vorhabens bildet. Ein wesentlicher Aspekt ist das öffentliche Interesse: Das Projekt muss dem Gemeinwohl dienen, das Ansehen der Stadt fördern oder maßgeblich zum Fortschritt im Umweltschutz beitragen. Darüber hinaus muss die finanzielle Tragfähigkeit des Vorhabens gewährleistet sein, wobei die Förderung als entscheidender Faktor für die Realisierung oder zumindest die teilweise Umsetzung betrachtet wird. Die Antragsteller müssen zudem wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachweisen können, ohne dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist.

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Die detaillierten Förderrichtlinien, die aufmerksam gelesen werden müssen, finden Sie als Förderrichtlinien (PDF). Mit der Einverständniserklärung im Online-Formular bestätigen die Antragsteller, diese Richtlinien gelesen und akzeptiert zu haben.

Einreichfristen und zuständige Stelle

Die Antragsfrist für die Förderung von Umweltschutzprojekten in Wien erstreckt sich über zwei Zeiträume im Jahr: vom 1. September bis zum 31. März, sowie vom 1. April bis zum 31. Juli. Diese gestaffelten Fristen ermöglichen es potenziellen Antragstellern, ihre Projekte entsprechend zu planen und einzureichen.

Die zuständige Stelle für alle Anfragen und Anträge ist die Stadt Wien – Umweltschutz (MA 22), ansässig in der Dresdner Straße 45. Sie erreichen die MA 22 telefonisch unter +43 1 4000-73440, per Fax unter +43 1 4000-99-73415 (international: +43 1 4000-7222) oder per E-Mail an foerderungen@ma22.wien.gv.at.

Verfahrensablauf und erforderliche Unterlagen

Bevor Sie einen Antrag einreichen, ist es ratsam, die Förderrichtlinien (PDF) sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben auch organisatorisch den Anforderungen entspricht. Nach Einreichung des Online-Antrags erhalten Förderwerber eine Eingangsbestätigung. Die Stadt Wien – Umweltschutz prüft den Antrag dann auf formale, inhaltliche und finanzielle Kriterien. Bei Genehmigung erhalten die Antragsteller eine schriftliche Mitteilung über die Förderhöhe und den Verwendungszweck, einen Fördervertrag sowie die dazugehörigen Richtlinien. Nach Rücksendung des unterzeichneten Vertrags erfolgt die Auszahlung der Fördermittel. Es ist wichtig zu betonen, dass generell kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.

Für den Antrag sind verschiedene Dokumente erforderlich, abhängig von der Rechtsform des Antragstellers:

  • Generell erforderlich: Finanzplan, detaillierte Projekt- und Tätigkeitsbeschreibung sowie eine Strafregisterbescheinigung der vertretungsbefugten Personen.
  • Zusätzlich für Vereine: Vereinsstatuten, Auszug aus dem Vereinsregister, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. Jahresabschluss.
  • Zusätzlich für GmbHs, Stiftungen, Fonds und Personengesellschaften: Gesellschaftsvertrag bzw. Stiftungserklärung, Firmenbuchabfrage und der aktuellste Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
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Fehlerhafte Beilagen können nachgereicht werden. Die Stadt Wien – Umweltschutz behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Zusätzliche Verpflichtungen und Hinweise

Fördernehmer verpflichten sich, bei allen Veröffentlichungen und Darstellungen des geförderten Vorhabens das offizielle Logo der Stadt Wien zu verwenden und auf die Förderung durch die Stadt Wien – Umweltschutz hinzuweisen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen sind die Kriterien für nachhaltige Veranstaltungen gemäß der ÖkoEvent-Checkliste einzuhalten. Für Projekte im Bereich Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung gilt die Verpflichtung, regionale, saisonale und ökologisch produzierte Speisen unter besonderer Berücksichtigung des Tierwohls anzubieten, gemäß den Kriterien von “Natürlich gut Essen” by OekoBusiness Wien (PDF).

Die Stadt Wien fördert aktiv das Bewusstsein für Umweltthemen und unterstützt Projekte, die zu einer lebenswerten und nachhaltigen Zukunft beitragen. Wenn Sie ein solches Projekt planen, prüfen Sie die Fördermöglichkeiten und reichen Sie Ihren Antrag fristgerecht ein.