Oberösterreich setzt mit einem attraktiven Förderprogramm einen wichtigen Impuls für die berufliche Weiterentwicklung seiner Bürgerinnen und Bürger. Ziel ist es, die Arbeitsplatzsicherung zu fördern und Menschen den Einstieg in neue berufliche Wege zu erleichtern. Dieses Programm richtet sich an eine breite Zielgruppe und unterstützt gezielt Weiterbildungsmaßnahmen sowie berufliche Neuorientierungen. Informationen zur beruflichen Weiterbildung sind entscheidend für die Anpassungsfähigkeit in der modernen Arbeitswelt.
Wer profitiert von der Förderung?
Das Förderprogramm richtet sich an eine vielfältige Gruppe von Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden in Oberösterreich. Dazu zählen Personen, die sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden, sowie jene, die aufgrund der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld oder Kinderbetreuungsgeld haben und ihr Arbeitsverhältnis für mindestens sechs Monate unterbrechen. Auch Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine AMS-Leistungen beziehen, können von dieser Förderung profitieren.
Geringfügig Beschäftigte, Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebeziehende sowie freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sind ebenfalls berechtigt. Personen mit akademischem Abschluss können gefördert werden, sofern ihr monatliches Bruttoeinkommen 3.000 Euro nicht übersteigt. Auch Ein-Personen-Unternehmer und Kleinunternehmer mit bis zu fünf Vollzeitäquivalenten Beschäftigten sind eingeschlossen. Bei Unternehmern mit akademischem Abschluss gilt die Einkommensgrenze von 3.000 Euro brutto pro Monat.
Wer bzw. was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Bestimmte Personengruppen und Bildungsmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Dazu gehören Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind, aber noch nie im Arbeitsverhältnis standen, sowie Bezieher einer Alterspension. Ebenso sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur temporär in Oberösterreich angemeldet haben (z.B. für Studienzwecke oder als Au-pair), nicht förderberechtigt.
Umfassende akademische Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und ähnlichen Institutionen, die zu einem akademischen Grad führen (Bachelor, Master, Promotion etc.), sind ausgeschlossen. Ebenso werden energetische Aus- und Weiterbildungen, der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen (außer für die Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung) nicht gefördert. Esoterische Weiterbildungen und nicht-berufsspezifische Sprachkurse (mit Ausnahme von Deutsch-Integrationskursen) sind ebenfalls ausgenommen.
Zusätzlich sind Kosten für Anreise, Nächtigung, Verpflegung, Literatur und Prüfungsgebühren sowie Kurskosten unter 150 Euro nicht förderfähig.
Was wird gefördert?
Gefördert werden spezifisch berufsbezogene Weiterbildungen und Maßnahmen zur beruflichen Neuorientierung, die der Sicherung des Arbeitsplatzes dienen. Ausgenommen sind Umschulungen im Sinne des AMS. Bei einer beruflichen Neuorientierung muss der Nachweis der beruflichen Anwendung innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Kurses erbracht werden. Anträge müssen spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme oder dem Abschluss der Prüfung samt erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird auf Basis der Kurskosten berechnet. Grundsätzlich werden 30 % der Kurskosten übernommen, wobei eine maximale Gesamtförderung von 2.200 Euro pro Person für den Zeitraum 2023 bis 2028 gilt. Für berufsbezogene Sprachkurse und Deutsch-Integrationskurse beträgt die Förderung ebenfalls 30 % der Kurskosten, jedoch maximal 1.000 Euro.
Ein erhöhter Fördersatz von 40 % bis zu einer maximalen Gesamtförderung von 2.400 Euro gilt für bestimmte Maßnahmen im Rahmen des OÖ. Bonus, wie Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen. Nochmals höhere Sätze von 60 % der Kurskosten bis zu 2.700 Euro werden für Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik sowie Grundausbildungen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen gewährt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine zentrale Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Oberösterreich zum Zeitpunkt des Kursbeginns. Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über ein entsprechendes Qualitätssiegel verfügt (z.B. Oö. Erwachsenenbildung, Ö-Cert) oder staatlich anerkannt ist. Des Weiteren ist der Nachweis einer Anwesenheit von mindestens 75 % an der Bildungsmaßnahme durch eine Teilnahmebestätigung erforderlich.
Antragsstellung und Abwicklung
Der Förderantrag muss fristgerecht mittels Formular an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz gesendet werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird der Antragsteller über die genehmigte Fördersumme informiert und der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen. Beratung und Vorsprache sind von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr möglich. Das entsprechende Formular steht zur Verfügung, um den Prozess zu erleichtern und die Bildung und Personalentwicklung zu unterstützen.
Die Förderung von Bildung ist ein Schlüsselfaktor für persönliche Entwicklung und wirtschaftliche Stabilität. Mit diesem umfassenden Programm leistet Oberösterreich einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung seiner Bürgerinnen und Bürger. Nutzen Sie die Chance, Ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen!

