Jedes Jahr fassen viele den guten Vorsatz, mehr Sport zu treiben, und schließen motiviert einen Fitnessstudio-Vertrag ab. Doch oft lässt die anfängliche Begeisterung nach, und regelmäßiges Training fällt schwer. Die monatlichen Kosten laufen indes weiter. Wenn auch du zu jenen gehörst, die ihre FIT/ONE Mitgliedschaft überdenken, ist eine Kündigung oft die sinnvollste Lösung. Dieser Artikel bietet dir eine detaillierte Anleitung und alle wichtigen Informationen zur Kündigung deines FIT/ONE Vertrags und zur Nutzung des FIT/ONE Mitgliederportal.
Frau nutzt Smartphone im Fitnessstudio zur Vertragsverwaltung
FIT/ONE: Leistungen und Mitgliedschaftsmodelle im Überblick
FIT/ONE betreibt aktuell 30 Studios in Deutschland sowie weitere Niederlassungen in Österreich und Polen. Alle Studios werben mit einem umfangreichen Trainingsangebot, ausgestattet mit modernsten Geräten und betreut von qualifizierten Trainern. FIT/ONE bietet verschiedene Mitgliedschaften an:
- Basic Mitgliedschaft: Für 20 Euro monatlich bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Alternativ als monatlich kündbarer Light Vertrag für 30 Euro monatlich.
- VIP Mitgliedschaft: Für 30 Euro monatlich bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Als monatlich kündbarer Light Vertrag für 40 Euro monatlich verfügbar.
- VIP Gold Mitgliedschaft: Ab 40 Euro monatlich, oder im Startpaket für 44 Euro in den ersten drei Monaten.
Unabhängig vom gewählten Mitgliedschaftsmodell fällt bei Vertragsabschluss eine einmalige Anmeldegebühr von 29 Euro an. Es ist ratsam, alle Details dieser Verträge, einschließlich möglicher Gebühren und Leistungen, im FIT/ONE Mitgliederportal zu überprüfen.
Das Wichtigste zu Kündigungsfristen und Laufzeiten deines FIT/ONE Vertrags
Bevor du deine FIT/ONE Mitgliedschaft kündigst, ist es unerlässlich, die für deinen Vertrag geltenden Laufzeiten und Kündigungsbedingungen genau zu kennen. Diese Informationen findest du detailliert in deinen Vertragsunterlagen oder bequem in deinem Online-Account im FIT/ONE Mitgliederportal.
Die reguläre Kündigungsfrist für Verträge mit einer Laufzeit von sechs oder 12 Monaten beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der Mindestlaufzeit. Solltest du diese Frist versäumen, verlängert sich dein FIT/ONE Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit von sechs oder 12 Monaten. Eine rechtzeitige Kündigung ist daher entscheidend.
Für die Basic oder VIP Mitgliedschaft bietet FIT/ONE auch sogenannte Light Verträge mit einer Laufzeit von einem Monat an. Diese können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, verlängert sich der Light Vertrag um einen weiteren Monat. Auch hier gilt: Das FIT/ONE Mitgliederportal ist die erste Anlaufstelle für die Überprüfung deiner individuellen Fristen und Konditionen.
FIT/ONE Vertrag kündigen: Dein Weg über das Mitgliederportal und andere Optionen
Die Kündigung deines FIT/ONE Vertrags wird ausschließlich in Textform akzeptiert. Das bedeutet, du kannst per Post, Fax oder E-Mail kündigen. Eine bequeme und oft bevorzugte Methode ist die Kündigung direkt über das FIT/ONE Mitgliederportal.
Kündigung über das FIT/ONE Mitgliederportal
Der einfachste Weg, deine FIT/ONE Mitgliedschaft zu kündigen, führt oft direkt über das FIT/ONE Mitgliederportal. Nach dem Login mit deinen Zugangsdaten findest du dort in der Regel einen Bereich zur Vertragsverwaltung. Folge den angezeigten Anweisungen, um deine Kündigung rechtskräftig einzureichen. Dies bietet den Vorteil, dass du den Status deiner Kündigung oft direkt einsehen und eine Bestätigung erhalten kannst. Stelle sicher, dass du alle notwendigen Felder ausfüllst und deine Kundennummer bereithältst, die du auf deiner Mitgliedskarte findest.
Kündigung per Textform (Post, E-Mail, Fax)
Alternativ zur Kündigung über das FIT/ONE Mitgliederportal kannst du auch schriftlich kündigen. Lade dir hierfür eine kostenlose und rechtssichere Kündigungsvorlage herunter und ergänze sie mit deinen persönlichen Daten. Achte darauf, dass deine FIT/ONE Kundennummer – zu finden auf deiner Mitgliedskarte – sowie deine vollständige Anschrift und der gewünschte Kündigungszeitpunkt auf dem Schreiben vermerkt sind. Es ist nicht notwendig, einen Grund für deine Kündigung anzugeben.
Schicke deine postalische Kündigung am besten per Einschreiben an folgende Adresse:
FIT/ONE Mitgliederverwaltung
Röntgenstraße 15
97295 Waldbrunn
Wenn du dein Kündigungsschreiben an FIT/ONE lieber per E-Mail verschicken möchtest, sende die ausgefüllte Vorlage an:
info@fit-one.de
Per Fax kannst du deine Kündigung an folgende Faxnummer senden:
09306 – 909154
Unabhängig vom gewählten Versandweg solltest du stets eine schriftliche Bestätigung der Kündigung anfordern. Im Falle eines Faxversands kannst du zusätzlich ein Sendeprotokoll zum Nachweis des Versanddatums ausdrucken.
Sonderfälle bei der FIT/ONE Kündigung: Umzug, Krankheit und wichtige Gründe
Manchmal erfordern Lebensumstände eine Anpassung der Mitgliedschaft oder eine außerordentliche Kündigung. FIT/ONE berücksichtigt bestimmte Situationen.
Kündigung wegen Umzug
Wenn du umziehst und dein neuer Wohnort mehr als 30 Kilometer von jedem FIT/ONE Studio entfernt ist, hast du die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate zum Monatsende. Als Nachweis musst du deiner Kündigung eine Anmeldebestätigung deines neuen Wohnortes beifügen. Gibt es hingegen ein FIT/ONE Studio im Umkreis von 30 Kilometern, kannst du einfach in ein anderes Studio wechseln, ohne deinen Vertrag zu kündigen. Beachte, dass FIT/ONE für die Bearbeitung einer außerordentlichen Kündigung aufgrund eines Umzugs eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro verlangen kann.
Vertrag pausieren bei Krankheit oder Abwesenheit
Im Falle einer chronischen Krankheit, Schwangerschaft oder einer längeren Abwesenheit, beispielsweise aus beruflichen Gründen, kannst du deinen FIT/ONE Vertrag für einen vorab definierten Zeitraum aussetzen. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, wie ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung deines Arbeitgebers. Während dieser Pause fallen keine Mitgliedsgebühren an, da du die Leistungen des Studios nicht in Anspruch nehmen kannst. Sowohl deine Vertragslaufzeit als auch die Kündigungsfrist verlängern sich um die Dauer der Unterbrechung. Informationen hierzu findest du ebenfalls im FIT/ONE Mitgliederportal.
Sonderkündigungsrecht bei schwerwiegenden Gründen
Unter bestimmten Umständen besteht ein Sonderkündigungsrecht, das dir eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ermöglicht. Dies ist der Fall, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt. Beispiele hierfür sind, wenn FIT/ONE die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt oder kontinuierlich Mängel auftreten, wie etwa fehlende oder defekte Geräte. Auch eine schwere Erkrankung, die das Training unmöglich macht, oder der Tod des Mitglieds können Gründe für eine außerordentliche Kündigung sein. Ein Nachweis des wichtigen Grundes ist hierbei zwingend erforderlich.
Fazit: Gut informiert zur erfolgreichen Kündigung
Die Kündigung deiner FIT/ONE Mitgliedschaft muss kein komplizierter Prozess sein, wenn du gut informiert vorgehst. Der Schlüssel liegt darin, deine Vertragsdetails genau zu kennen und die relevanten Fristen zu beachten. Nutze das FIT/ONE Mitgliederportal als zentrale Anlaufstelle, um deine Daten, Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten zu überprüfen. Ob per Portal, Post, E-Mail oder Fax – wähle den Weg, der dir am sichersten erscheint, und fordere stets eine Kündigungsbestätigung an. So stellst du sicher, dass deine Kündigung reibungslos verläuft und du keine unerwarteten Kosten tragen musst. Handle proaktiv und behalte die Kontrolle über deine Mitgliedschaft.
