Die Einfuhr von Rohstoffen, Halbfertigwaren und Bauteilen, die in der Europäischen Union nicht oder nicht in ausreichender Qualität oder Menge verfügbar sind, kann unter bestimmten Umständen von Zöllen befreit werden. Dies geschieht durch sogenannte Zollaussetzungen oder Zollkontingente, die beim Bundesministerium für Finanzen beantragt werden können. Dieser Leitfaden erläutert die Voraussetzungen und das Antragsverfahren.
Wann ist eine Zollbefreiung möglich?
Eine Zollbefreiung für Rohstoffe und Vorprodukte ist grundsätzlich dann möglich, wenn diese in der EU nicht oder nicht in der benötigten Qualität oder Menge erhältlich sind und importiert werden müssen. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der durch die Zollbefreiung vermiedene Zollbetrag EU-weit mindestens 15.000 Euro pro Jahr ausmacht.
So stellen Sie einen Antrag auf Zollaussetzung oder Zollkontingent
Anträge auf Zollaussetzungen oder Zollkontingente müssen schriftlich beim Bundesministerium für Finanzen, Abteilung I/3, eingereicht werden. Das zuständige Bundesministerium leitet den Antrag anschließend an die Europäische Kommission in Brüssel weiter. Dort wird über die Gewährung der Zollbefreiung entschieden. Das Bundesministerium für Finanzen informiert Sie über den Fortgang des Verfahrens.
Die Europäische Kommission bearbeitet Anträge zweimal jährlich, jeweils zum 15. März und 15. September. Anträge, die bis zum 15. März eingereicht werden, können frühestens ab dem 1. Januar des Folgejahres zu einer Zollbefreiung führen. Für Anträge, die bis zum 15. September eingehen, ist der früheste Zeitpunkt für eine Zollbefreiung der 1. Juli des Folgejahres. Da eine interne Prüfung der Anträge in Österreich erforderlich ist, sollten diese mindestens zwei Monate vor den genannten Stichtagen bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Einspruch gegen bestehende Zollaussetzungen
Wenn Sie in der EU ein Produkt herstellen, das in direkter Konkurrenz zu einem Produkt steht, für das bereits eine Zollaussetzung oder ein autonomes Zollkontingent besteht, können Sie dagegen Einspruch einlegen. Dies kann formlos per Schreiben oder E-Mail an das Bundesministerium für Finanzen erfolgen. Ein erfolgreicher Einspruch kann dazu führen, dass der Zollsatz für das betreffende Produkt auf das international maximal zulässige Maß angehoben wird. Dies kann eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der heimischen Produktion sein und bietet Unternehmen, die in Deutschland produzieren, eine bessere Wettbewerbsposition im Vergleich zu importierten Waren.
Verlängerung von Zollaussetzungen
Zollaussetzungen müssen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls verlängert werden. Anträge auf Verlängerung müssen spätestens Ende Januar vor dem jeweiligen Enddatum der bestehenden Aussetzung beim Bundesministerium für Finanzen eingereicht werden. Auch hier gilt die Bedingung, dass der EU-weite Zollentgang mindestens 15.000 Euro pro Jahr betragen muss.
Sollten Ihre Importe zu einem geringeren Zollentgang führen, ist es ratsam, das Bundesministerium für Finanzen zu informieren. Gegebenenfalls können auf Basis aggregierter EU-weiter Importdaten doch noch Verlängerungen erwirkt werden, sofern die Gesamtzollentgänge die Schwelle von 15.000 Euro erreichen. Die Einhaltung dieser Fristen und Voraussetzungen ist entscheidend, um die Vorteile der Zollaussetzungen weiterhin nutzen zu können.
Aktuelle Zollaussetzungen und Zollkontingente
Aktuelle Informationen zu bestehenden Zollaussetzungen und Zollkontingenten sowie die entsprechenden Verordnungen finden Sie in der Regel auf den Webseiten des Bundesministeriums für Finanzen oder über spezialisierte Fachportale. Die genannten Verordnungen und Listen bieten einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen und sind für Unternehmen, die von diesen Regelungen betroffen sind, von großer Bedeutung.
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Fazit
Die Möglichkeit der Zollbefreiung für bestimmte Rohstoffe und Vormaterialien stellt eine wichtige Unterstützung für die produzierende Industrie in Deutschland und der EU dar. Eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen und eine fristgerechte Antragstellung sind unerlässlich, um von diesen Regelungen profitieren zu können. Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen und nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Import- und Produktionsprozesse.

