Autoverkauf ins Ausland: Ein Leitfaden für den Export von Fahrzeugen aus Deutschland

Der Export eines Autos aus Deutschland kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein – sei es beim Umzug ins Ausland oder beim Verkauf eines Fahrzeugs in einem anderen Land. Dieser Leitfaden beleuchtet den Prozess und wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie ein Auto aus Deutschland exportieren möchten.

Der Prozess des Autoexports aus Deutschland

Der Ablauf des Exports eines Fahrzeugs aus Deutschland hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Zielregion: Exportieren Sie das Fahrzeug in ein EU-Land oder in ein Nicht-EU-Land?
  • Zulassungsstatus: Ist das Fahrzeug in Deutschland zugelassen oder nicht?
  • Transportart: Überführen Sie das Auto selbst (durch Fahren) oder beauftragen Sie ein Transportunternehmen (Verschiffung, Spedition)?

Spezialisierte Exportdienste

Der Export von Autos ist ein bedeutender Geschäftszweig in Deutschland, weshalb zahlreiche Unternehmen auf die Unterstützung bei der Ausfuhr von Fahrzeugen spezialisiert sind. Auch viele Relocation-Services bieten diesen Dienst an. Der Hauptvorteil der Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmen liegt darin, dass diese sich um sämtliche Formalitäten und die notwendige Bürokratie kümmern können.

Eigenständiger Export eines Fahrzeugs

Wenn Sie den Transport des Fahrzeugs selbst übernehmen und es aus Deutschland fahren möchten, müssen einige Formalitäten beachtet werden.

Export eines Autos innerhalb der Europäischen Union

Für den Export eines Fahrzeugs in ein anderes EU-Land gelten vereinfachte Verfahren. Fahrzeuge können zollfrei und ohne weitere aufwändige Formalitäten überführt werden. Beim Verkauf des Autos im Ausland kann jedoch in Deutschland Mehrwertsteuer anfallen.

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Für die Überführung Ihres Autos müssen Sie es zunächst bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Diese Stelle kann Ihnen dann temporäre Kurzzeitkennzeichen für Ihr Fahrzeug ausstellen. Diese sind in der Regel fünf Tage gültig und erlauben die Fahrt mit dem abgemeldeten Auto aus Deutschland. Es ist ratsam, eine spezielle Versicherung für Fahrzeugtransfers abzuschließen.

An der deutschen Grenze müssen Sie das Fahrzeug beim Zoll als Ausfuhr deklarieren, um die notwendigen Papiere für die Zulassung als Import in Ihrem Zielland zu erhalten.

Export eines Fahrzeugs aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land

Wenn Sie ein Fahrzeug in Deutschland gekauft haben und es für den privaten Gebrauch in ein Nicht-EU-Land exportieren möchten, ist der Prozess etwas komplizierter.

Ausfuhrabfertigung Ihres Fahrzeugs

Zuerst müssen Sie eine Zollanmeldung vornehmen. Wenn Sie das Fahrzeug selbst überführen (also aus Deutschland fahren), können Sie die Zollanmeldung an der EU-Ausreisegrenze vornehmen. Bei einem Fahrzeugwert unter 1.000 Euro und einem Gewicht von maximal 1.000 Kilogramm kann die Anmeldung mündlich erfolgen.

Andernfalls müssen Sie zunächst eine Ausfuhranmeldung über das elektronische ATLAS-Ausfuhrverfahren (ATLAS-Ausfuhr) einreichen. Dies geschieht normalerweise beim zuständigen Zollamt in Ihrer Region oder an der Grenze, an der das Fahrzeug das Land verlässt. Bevor das Fahrzeug die EU verlässt, muss es dem Ausfuhrzollamt physisch vorgeführt werden. Nach Genehmigung wird es zur Ausfuhr freigegeben und erhält ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD).

Erhalt von Ausfuhrkennzeichen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug in ein Nicht-EU-Land fahren, empfiehlt es sich, dies mit Ausfuhrkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) zu tun. Ein Ausfuhrkennzeichen ist weiß mit schwarzer Schrift und verfügt über einen roten Balken auf der rechten Seite, der das Ablaufdatum angibt.

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Um Ausfuhrkennzeichen zu erhalten, müssen Sie zu Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle gehen und folgende Dokumente vorlegen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis einer speziellen Haftpflichtversicherung für Autoexporte (oft bei der Zulassungsstelle erhältlich)
  • Beide Teile Ihrer Fahrzeugzulassungsbescheinigung (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
  • Nachweis einer gültigen technischen Hauptuntersuchung (HU) – fehlt diese, muss das Auto für den Transport ins Ausland angemeldet und ggf. abgeschleppt werden.
  • Nachweis über die Entrichtung der Kfz-Steuer
  • Ihre alten Kennzeichen (falls vorhanden)

Bei diesem Termin meldet die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug ab und zieht die Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Sie können eine neue, temporäre internationale Zulassungserklärung erhalten, die Sie möglicherweise für die Überführung Ihres Autos in ein Nicht-EU-Land benötigen. Beachten Sie, dass Sie das Fahrzeug möglicherweise zu diesem Termin mitbringen müssen.

Zulassung Ihres Autos im Zielland

Beachten Sie, dass Ihr Zielland eigene Verfahren für die Prüfung und Zulassung von importierten Autos hat. Möglicherweise müssen Sie auch Einfuhrzölle entrichten. Erkundigen Sie sich bei der Zulassungsbehörde in Ihrem Heimatland, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Vorschriften einhalten.