Die Europäische Kommission hat ein wegweisendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der EU-Agenda für nachhaltige Finanzierungen vorgestellt. Ziel ist es, den Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bis 2050 zu beschleunigen und Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen. Dieses Paket baut auf bestehenden Erfolgen auf und adressiert gleichzeitig die Herausforderungen, denen sich Unternehmen bei der Einhaltung neuer Offenlegungs- und Meldepflichten stellen.
Ausbau der EU-Taxonomie und Transparenz bei ESG-Ratings
Ein zentraler Bestandteil des neuen Pakets ist die Erweiterung der EU-Taxonomie um zusätzliche Wirtschaftstätigkeiten. Diese Klassifizierung ist ein entscheidendes Instrument, um Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen zu schaffen und Direktinvestitionen in umweltfreundliche Sektoren zu fördern.
Neue Kriterien für Umweltziele
Die Kommission hat neue Kriterien für eine Reihe von Wirtschaftstätigkeiten genehmigt, die wesentlich zu folgenden Umweltzielen beitragen:
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen.
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme.
Zusätzlich wurden gezielte Änderungen an den bestehenden Klimataxonomie-Regelungen vorgenommen, um das Spektrum der förderfähigen Wirtschaftstätigkeiten, insbesondere in den Bereichen verarbeitendes Gewerbe und Verkehr, zu erweitern. Dies ermöglicht eine breitere Einbeziehung von Unternehmen und steigert das Potenzial für nachhaltige Investitionen. Die neuen Kriterien orientieren sich maßgeblich an den Empfehlungen der Plattform für nachhaltige Finanzierungen. Die ausführliche Pressemitteilung bietet weitere Details zu diesen Anpassungen.
Regulierung von ESG-Ratinganbietern
Um die Zuverlässigkeit und Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Finanzierungen zu erhöhen, schlägt die Kommission eine neue Verordnung für Anbieter von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) vor. Diese Ratings sind für Investoren und Finanzinstitute von großer Bedeutung, um Anlageentscheidungen zu treffen und Risiken zu managen.
Der Vorschlag sieht die Einführung neuer organisatorischer Grundsätze und klarer Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor, um die Integrität der Tätigkeiten von ESG-Ratinganbietern zu gewährleisten. Anbieter von ESG-Ratings, die Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen zukünftig von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden. Dies soll die Qualität und Verlässlichkeit der Dienstleistungen sicherstellen und damit Anleger schützen sowie die Marktintegrität wahren. Fragen und Antworten zu diesem Vorschlag sind ebenfalls verfügbar.
Förderung der Finanzierung des Übergangs
Das Maßnahmenpaket zielt auch darauf ab, die Finanzierung des Übergangs zu nachhaltigeren Wirtschaftsmodellen zu erleichtern. Unternehmen, die in ihre Nachhaltigkeitswende investieren möchten, sollen mit adäquaten Instrumenten und Unterstützung versorgt werden.
Orientierungshilfen für Unternehmen
Die Kommission hat Empfehlungen zur Finanzierung des Übergangs veröffentlicht, die Unternehmen und dem Finanzsektor als Orientierungshilfe dienen sollen. Diese enthalten Praxisbeispiele, wie die verschiedenen Instrumente des EU-Rahmens für nachhaltiges Finanzwesen freiwillig genutzt werden können, um Investitionen in den Übergang zu lenken und Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Umweltzerstörung zu bewältigen. Ein besonderer Fokus liegt darauf, auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei diesem Prozess zu unterstützen, die oft vor besonderen Herausforderungen stehen. Ein Factsheet bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Aspekte.
Zeitplan und nächste Schritte
Die neu genehmigten delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie werden nach ihrer Veröffentlichung in allen EU-Amtssprachen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt und sollen voraussichtlich ab Januar 2024 Anwendung finden.
Für den Vorschlag einer Verordnung über Anbieter von ESG-Ratings wird die Kommission nun Gespräche mit dem Europäischen Parlament und dem Rat aufnehmen.
Das vorgestellte Paket ergänzt die kürzlich gestartete viermonatige Rückmeldefrist für erste Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen. Diese verbindlichen Standards werden sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsinformationen transparent und vergleichbar sind. Nach ihrer Annahme werden diese Standards für Unternehmen relevant, die der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) unterliegen. Dies markiert einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen EU-Wirtschaft. Weitere Rechtstexte sind ebenfalls verfügbar.
Die Europäische Kommission unterstreicht mit diesem Paket ihr Engagement, die Rahmenbedingungen für nachhaltige Finanzierungen kontinuierlich zu verbessern und die Finanzierung der Transformation hin zu einer grüneren und zukunftsfähigeren Wirtschaft zu ermöglichen.

