Die betriebliche Altersvorsorge kündigen: Was Sie wissen müssen

Betriebliche Altersvorsorge: Eine Frau berechnet die Kosten auf einem Taschenrechner.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein für die finanzielle Sicherheit im Alter. Doch was passiert, wenn unerwartete finanzielle Bedürfnisse auftreten und man über eine Kündigung nachdenkt? Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten und Tücken einer vorzeitigen Auflösung der bAV und gibt wertvolle Tipps für Ihre finanzielle Zukunft.

Wann kann die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt werden?

Grundsätzlich ist die betriebliche Altersvorsorge dazu gedacht, Sie im Rentenalter finanziell abzusichern. Daher ist eine Auszahlung erst mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters vorgesehen. Dies ist eine zentrale Bedingung, die der Gesetzgeber festgelegt hat, um die zusätzliche Altersvorsorge zu fördern und sicherzustellen, dass die Gelder tatsächlich für den Lebensabend bestimmt sind. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die staatliche Förderung, die sich in Form von Steuer- und Sozialabgabenvorteilen manifestiert, ihren Zweck erfüllt.

Ausnahmen: Nur in Einzelfällen möglich

Es gibt nur wenige, eng definierte Ausnahmen, unter denen eine Kündigung der bAV überhaupt in Betracht gezogen werden kann. Eine solche Ausnahme stellt die sogenannte Kleinstanwartschaft dar. Liegt die voraussichtliche monatliche Rentenzahlung aus der bAV unter einer bestimmten Grenze, kann eine vorzeitige Auszahlung geprüft werden. Im Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 35,35 Euro für Westdeutschland und 34,65 Euro für Ostdeutschland.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Klärung der Vertragsinhaberschaft. Ist der Arbeitgeber der offizielle Vertragspartner bei der Versicherung, können Sie die bAV nicht eigenmächtig kündigen. In diesem Fall ist die schriftliche Zustimmung Ihres Arbeitgebers erforderlich, um seine Rolle als Versicherungsnehmer an Sie zu übertragen. Haben Sie die Beiträge hingegen im Rahmen einer Entgeltumwandlung direkt aus Ihrem Bruttoeinkommen geleistet, sind Sie selbst Vertragspartner und können theoretisch eine Kündigung anstreben. Dennoch bleibt die Regelung der späteren Auszahlung im Rentenalter in der Regel bestehen.

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Die Kosten einer vorzeitigen Kündigung

Sollte eine Kündigung wider Erwarten möglich sein, ist Vorsicht geboten, da dies erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen kann. Anders als bei einer Lebensversicherung gibt es bei der bAV keinen klassischen Rückkaufswert. Die Konsequenzen einer Kündigung können gravierend sein:

  • Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben: Die Steuervorteile und Sozialabgabenersparnisse, die während der Ansparphase genutzt wurden, werden rückwirkend fällig. Da der Grund für die Vergünstigung – die Altersvorsorge – durch die Kündigung entfällt, müssen diese Beträge nun nachgezahlt werden.
  • Verwaltungskosten der Versicherung: Die Versicherungsgesellschaft erhebt in der Regel Gebühren für die Abwicklung der Kündigung.
  • Potenzieller Verlust: Im ungünstigsten Fall können die Summe aus Steuernachzahlungen, Sozialabgaben und Verwaltungskosten die angesparte Summe übersteigen. Das bedeutet, dass Sie nicht nur kein Geld erhalten, sondern möglicherweise sogar noch eine Nachzahlung leisten müssen.

Betriebliche Altersvorsorge: Eine Frau berechnet die Kosten auf einem Taschenrechner.Betriebliche Altersvorsorge: Eine Frau berechnet die Kosten auf einem Taschenrechner.

Die bessere Alternative: Beitragsfreistellung

Wenn Sie vorübergehend finanzielle Schwierigkeiten haben oder einfach die monatlichen Beiträge reduzieren möchten, ist die Beitragsfreistellung eine deutlich bessere Option als eine Kündigung. Dabei bleibt Ihr Vertrag bestehen, jedoch zahlen Sie entweder gar keine oder nur noch reduzierte Beiträge ein. Sobald Ihre finanzielle Situation es wieder zulässt, können Sie die Zahlungen wieder aufnehmen. Beachten Sie jedoch, dass auch bei einer Beitragsfreistellung die spätere Rentenzahlung auf Basis der bis dahin eingezahlten Beiträge berechnet wird. Eventuell fallen auch hier Verwaltungsgebühren an.

Fazit: Eine Kündigung gut überdenken

Die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge ist in den meisten Fällen nicht möglich und auch finanziell nicht ratsam. Sie ist nicht als Mittel zur kurzfristigen Überbrückung finanzieller Engpässe gedacht. Bevor Sie eine solche Entscheidung treffen, sollten Sie die Konsequenzen sorgfältig abwägen und sich gegebenenfalls professionellen Rat bei einer unabhängigen Finanzberatung einholen.

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