Die deutsche Bundesregierung hat mit dem Zwangsbereinigungsgesetz (ZRBG) eine Regelung geschaffen, die ehemaligen Zwangsarbeitern im nationalsozialistischen Ghetto eine Rente zuspricht. Diese Leistung ist eine Anerkennung für das Leid und die erbrachten Zwangsarbeiten während des Holocausts. Der Antragsprozess kann komplex sein, doch die folgenden Informationen sollen Ihnen als Leitfaden dienen.
Antragsformulare und zusätzliche Informationen
Für die Antragstellung stehen verschiedene Formulare zur Verfügung, je nach Ihrer individuellen Situation und Ihrem Wohnort. Es ist wichtig, das korrekte Formular auszuwählen, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden.
Antragsformulare für ehemalige Ghetto-Arbeiter:
- ZRBG 100En: Antragsformular für ehemalige Ghetto-Arbeiter, die außerhalb Deutschlands leben (Englisch/Deutsch).
- ZRBG 110En: Kurzversion des Antragsformulars für ehemalige Ghetto-Arbeiter, die außerhalb Deutschlands leben (Englisch/Deutsch).
Antragsformulare für Hinterbliebene:
- ZRBG 500En: Antragsformular für Witwen/Witwer von ehemaligen Ghetto-Arbeitern, die außerhalb Deutschlands leben (Englisch/Deutsch).
- ZRBG 510En: Kurzversion des Antragsformulars für Witwen/Witwer von ehemaligen Ghetto-Arbeitern, die außerhalb Deutschlands leben (Englisch/Deutsch).
Diese Formulare können heruntergeladen und ausgefüllt werden. Zusätzlich werden weiterführende Informationen in verschiedenen Sprachen angeboten, darunter Deutsch, Englisch, Französisch, Hebräisch, Russisch, Tschechisch, Slowakisch und Ungarisch.
Offizielle Informationen und Kontaktstellen
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist die zuständige Behörde für die Abwicklung der Ghetto-Rente. Sie bietet umfassende Informationen und Unterstützung für Antragsteller.
Kontaktdaten der Deutschen Rentenversicherung Bund:
- Anschrift: Fehrbelliner Platz 5, 10707 Berlin-Wilmersdorf, Deutschland
- Telefon (Ausland): +49 (0)30-868880
- Telefon (Inland): 0800 -100048070
- Fax: +49/(0)30/ 865 27240
- E-Mail: drv@drv-bund.de
- Website: www.deutsche-rentenversicherung.de
Die Website der Deutschen Rentenversicherung bietet detaillierte Informationen zum ZRBG-Programm und weiteren Leistungen.
Zuständige Regionalbehörden
Abhängig von Ihrem aktuellen Wohnort können spezifische regionale Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung für Ihren Antrag zuständig sein. Die Verwaltung von Rentenleistungen erfolgt in der Regel nach dem Land des aktuellen Wohnsitzes.
| DRV Bund | Zuständige Behörde für alle Staaten |
|---|---|
| Tel. +49 (0)30-20247780 | Telefonate können auch in Englisch, Polnisch und Russisch beantwortet werden |
| DRV Rheinland | Zuständig insbesondere für Personen mit Wohnsitz in Belgien, Chile und Israel |
| Tel. 08000-100048013 (Inland) / +49 (0)211-937-0 (Ausland) | |
| DRV Nord | Zuständig insbesondere für Personen mit Wohnsitz in Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Kanada, Lettland, Litauen, Norwegen, Schweden und den USA |
| Tel. +49 (0)40-5300-0 | |
| DRV Rheinland-Pfalz | Zuständig insbesondere für Personen mit Wohnsitz in Frankreich und Luxemburg |
| Tel. +49 (0)6232-17-2459 | |
| DRV Bayern Süd | Zuständig insbesondere für Personen mit Wohnsitz in Österreich, der Slowakei und der Tschechischen Republik |
| Tel. +49 (0)871-81-2154 | |
| DRV Mitteldeutschland | Zuständig insbesondere für Personen mit Wohnsitz in Ungarn |
| Tel. +49 (0)361-482-4000 | |
| DRV Knappschaft-Bahn-See | Zuständig für Personen aus allen Staaten |
| Tel. +49 (0)234-304-23001 |
Schutz der Ghetto-Rentenleistungen
Die Leistungen aus dem ZRBG genießen in verschiedenen Ländern einen besonderen Schutz und werden bei der Berechnung von Sozialleistungen häufig nicht angerechnet.
Schutz in Israel
In Israel sind ZRBG-Zahlungen von der Anrechnung bei der Ermittlung des Anspruchs auf ergänzende Einkommensleistungen des National Insurance Institute ausgeschlossen. Ebenso werden sie bei der Berechnung des Anspruchs auf Pflegegeld nicht berücksichtigt. Auch bei der Berechnung von Eigenbeteiligungen für bedürftige Seniorenheime werden diese Renten teilweise ausgenommen.
Schutz in den USA
In den Vereinigten Staaten sind alle Entschädigungs- und Wiedergutmachungszahlungen im Zusammenhang mit dem Holocaust durch Bundesgesetzgebung aus dem Jahr 1994 geschützt. Diese Zahlungen werden von der Anrechnung bei der Ermittlung von bundesstaatlichen Leistungen ausgeschlossen.
Schutz in Deutschland
Die Zahlungen im Rahmen des ZRBG für Holocaust-Überlebende (“Ghetto-Rente”) sind in Deutschland steuerfrei. Dies gilt sowohl für monatliche Zahlungen als auch für nachschüssige Einmalzahlungen. Es müssen keine Steuererklärungen für diese Zahlungen in Deutschland eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis: Die Claims Conference ist nicht an der Verwaltung oder Bearbeitung von Anträgen für die Ghetto-Rente beteiligt. Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und als allgemeine Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Individuelle Situationen können variieren, daher wird dringend empfohlen, individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen und sich bei spezifischen Fragen direkt an die zuständigen Stellen oder Beratungszentren zu wenden.

