Die Direktversicherung ist eine attraktive Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen Vorteile bietet. Sie ermöglicht den Aufbau einer zusätzlichen finanziellen Absicherung für den Ruhestand, oft mit steuerlichen und sozialabgabenrechtlichen Vergünstigungen während der Beitragszahlungsphase. Dieser Ratgeber beleuchtet, wie eine Direktversicherung funktioniert, welche Finanzierungsmodelle es gibt und worauf Sie bei Vertragsabschluss und im Leistungsfall achten sollten.
Was ist eine Direktversicherung?
Die Direktversicherung gehört zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Dabei schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine klassische Kapital- oder Rentenversicherung ab. Die Finanzierung erfolgt entweder durch Beiträge des Arbeitgebers oder durch die sogenannte Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers direkt in die Altersvorsorge fließt. Ein wesentlicher Vorteil der Entgeltumwandlung ist, dass die Beiträge – bis zu bestimmten Höchstgrenzen – steuer- und sozialabgabenfrei sind. Dies reduziert die Lohnsteuer und die Abgaben zur Sozialversicherung, was den Nettoverzicht für den Arbeitnehmer spürbar mindert. Zusätzlich sind Arbeitgeber seit einiger Zeit verpflichtet, auf die Beiträge des Arbeitnehmers einen Zuschuss von mindestens 15 % zu leisten.
Ein Mann schaut auf seinen Laptop, auf dem Informationen zur Altersvorsorge angezeigt werden.
Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung
Bei der Finanzierung einer Direktversicherung gibt es zwei Hauptmodelle:
- Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge vollständig aus eigener Tasche zusätzlich zum Gehalt. Dies ist oft eine freiwillige Leistung des Unternehmens, um qualifizierte Mitarbeiter zu binden.
- Arbeitnehmerfinanzierte bAV (Entgeltumwandlung): Der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber, einen Teil seines Bruttogehalts direkt in die Altersvorsorge einzuzahlen. Dies geschieht steuer- und sozialabgabenbegünstigt. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Beiträge zur bAV über die Entgeltumwandlung zu leisten.
Selbst wenn im Unternehmen noch keine betriebliche Altersversorgung existiert, haben Arbeitnehmer das Recht, die Einrichtung einer Direktversicherung zu verlangen.
Direktversicherung: So funktioniert’s
Einzahlung
Der erste Schritt zur Direktversicherung ist die Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung. Dort erfahren Sie, ob das Unternehmen bereits einen bAV-Tarif anbietet und über welchen Versicherer dies geschieht.
Um Beiträge einzuzahlen, muss eine Entgeltumwandlungsvereinbarung ausgefüllt werden. In dieser Erklärung legt der Arbeitnehmer fest, wie hoch der monatliche oder jährliche Beitrag sein soll und ob gegebenenfalls auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld dafür verwendet werden können.
Die Höhe der Beiträge ist bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei:
- Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung sind die Beiträge sozialabgabenfrei.
- Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze sind die Beiträge zudem steuerfrei.
Für das Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in Westdeutschland bei 90.600 € jährlich (7.550 € monatlich) und in Ostdeutschland bei 89.400 € jährlich (7.450 € monatlich). Dies ermöglicht erhebliche steuerliche und sozialabgabenrechtliche Vorteile.
Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € monatlich könnten beispielsweise 302 € steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Durch den Arbeitgeberzuschuss von 15 % auf den Arbeitnehmerbeitrag (ca. 45 €) und die Steuerersparnis reduziert sich der tatsächliche Nettoverzicht für den Arbeitnehmer erheblich.
Auszahlung
Mit Beginn des Rentenalters (in der Regel 67 Jahre) erfolgt die Auszahlung der Direktversicherung. Die Vertragsgestaltung bestimmt, ob dies in Form einer lebenslangen monatlichen Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung geschieht. Da während der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben gespart wurden, fallen diese nun im Alter an. In der Regel ist der Steuersatz im Ruhestand jedoch niedriger.
- Altverträge (bis 31.12.2004): Unter bestimmten Voraussetzungen können diese bei einer Pauschalbesteuerung steuerliche Vorteile bieten.
- Neuverträge (ab 01.01.2005): Hier erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung. Eine Kapitalauszahlung kann aufgrund der hohen Summe zu einer höheren Steuerlast führen, weshalb eine Beratung durch einen Steuerberater ratsam ist.
Eine lebenslange Rentenzahlung sichert ein Einkommen bis zum Lebensende. Bei einer Kapitalauszahlung ist es wichtig, die finanzielle Planung für den Ruhestand entsprechend anzupassen. Hinterbliebenenabsicherungen sind ebenfalls oft Bestandteil der Verträge.
Eine Frau nutzt eine App auf ihrem Smartphone zur Verwaltung von Versicherungen.
Unternehmenswechsel
Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, bleiben die eigenen Beiträge zur bAV immer erhalten (“unverfallbar”). Beiträge des Arbeitgebers werden unter bestimmten Voraussetzungen (Alter und Betriebszugehörigkeit) unverfallbar. Im Falle eines Wechsels gibt es mehrere Optionen:
- Beitragsfreie Stellung: Der Vertrag ruht, das angesparte Vermögen entwickelt sich weiter.
- Übertragung auf den neuen Arbeitgeber: Dies erfordert die Zustimmung des neuen Unternehmens.
- Private Weiterführung: Der Vertrag kann mit eigenen Nettobeiträgen fortgeführt werden, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist.
Rente oder Kapitalauszahlung?
Die Entscheidung zwischen einer monatlichen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung hängt von persönlichen Präferenzen, der Vertragslaufzeit und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
- Verträge vor 2005: Eine Kapitalauszahlung kann steuerfrei sein, wenn bestimmte Bedingungen (Vertragslaufzeit, Einzahlungsdauer, pauschale Besteuerung der Beiträge) erfüllt sind.
- Verträge ab 2005: Bei einer Kapitalauszahlung kann die Steuerlast aufgrund des progressiven Steuersatzes hoch ausfallen. Eine frühzeitige Beratung ist hier essenziell.
Eine vorzeitige Auszahlung ist in der Regel erst ab 60 oder 62 Jahren möglich, abhängig von der vertraglichen Vereinbarung und dem Beruf. Dies führt jedoch meist zu einer Minderung der späteren Altersleistung.
Eine betriebliche Altersvorsorge abschließen
Um eine Direktversicherung abzuschließen, ist der erste Ansprechpartner der Arbeitgeber. Seit 2002 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung, und seit 2022 ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % verpflichtend.
Wenn Ihr Arbeitgeber noch keine bAV anbietet, können Sie die Einrichtung einer Direktversicherung verlangen. Die Experten von CLARK beraten Sie und Ihr Unternehmen gerne unverbindlich zu den besten Tarifen und Konditionen.
Nächste Schritte
- Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung über betriebliche Altersvorsorgemöglichkeiten.
- Kontaktieren Sie die CLARK Experten – entweder direkt über die CLARK App oder per Hinterlassen Ihrer Kontaktdaten.
- Lassen Sie sich und/oder Ihren Arbeitgeber unverbindlich beraten und erhalten Sie ein individuelles Angebot.
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