Die ordnungsgemäße Entsorgung von Altbatterien, Akkus und Elektroaltgeräten ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung in Deutschland. Jeder Verbraucher ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Produkte fachgerecht an zugelassenen Sammelstellen abzugeben, anstatt sie im Hausmüll zu entsorgen. Dies gewährleistet, dass wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und schädliche Substanzen sicher behandelt werden.
Batterien und Akkus umweltgerecht entsorgen
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten sowohl wertvolle Ressourcen als auch potenziell schädliche Stoffe. Daher ist die Rückgabe an Sammelstellen gesetzlich vorgeschrieben. Auf schadstoffhaltigen Batterien sind oft die chemischen Symbole Cd (Cadmium), Hg (Quecksilber) und Pb (Blei) zu finden. Das durchgestrichene Mülltonnensymbol auf Batterien weist darauf hin, dass sie nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Haushaltsübliche Batterien und Akkus können kostenlos in jedem OTTO-Shop sowie überall dort zurückgegeben werden, wo vergleichbare Produkte verkauft werden – unabhängig von Marke und Kaufort. Bei Hochleistungsbatterien, wie sie beispielsweise in Handys oder Laptops verwendet werden, empfiehlt es sich, die Pole vor der Abgabe abzukleben, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Defekte Batterien sollten direkt bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff- oder Recyclinghofs abgegeben werden. Detaillierte Informationen zu Sammlung, Recycling und Kosten finden Sie unter www.batterie-zurueck.de.
Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen
Elektrogeräte tragen ebenfalls das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, was bedeutet, dass sie nicht im Hausmüll landen dürfen. Diese Geräte enthalten sowohl wertvolle Rohstoffe als auch Schadstoffe. Die Abgabe bei zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestellen, wie lokalen Wertstoffhöfen, ist kostenlos. Dort werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Zugelassene Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.take-e-back.de. Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm werden dort unabhängig von der Anzahl kostenlos angenommen. Für größere Geräte ist die Annahme an take-e-back-Sammelstellen oft an den Erwerb eines Neugeräts gebunden, was durch einen Kaufbeleg nachgewiesen werden muss. Falls Sie keine Sammelstelle finden, kann die Kundenberatung weiterhelfen.
Kostenlose Abholung von Altgeräten
Beim Kauf eines Neugeräts bestimmter Kategorien (Wärmeüberträger, Bildschirme, Großgeräte) besteht gesetzlich die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Art kostenlos abholen zu lassen. Diese Option wird in der Regel direkt im Bestellprozess abgefragt. Sollte dieser Service nicht angeboten werden, greifen möglicherweise andere Entsorgungsmöglichkeiten.
Warum ist die Abgabe bei Sammelstellen wichtig?
Die Sammelstellen leiten Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe weiter. Dort wird geprüft, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung möglich ist. Wenn nicht, werden die Geräte fachgerecht behandelt, Schadstoffe entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dies schont die Umwelt und die begrenzten natürlichen Ressourcen.
Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den EU-Vorschriften hat die Abfallvermeidung Vorrang vor der Abfallbewirtschaftung. Bei Elektrogeräten bedeutet dies, die Lebensdauer durch Reparaturen zu verlängern oder funktionstüchtige gebrauchte Geräte weiterzuverkaufen, anstatt sie sofort zu entsorgen.
Batterien, Leuchtmittel und Betriebsstoffe vorab entfernen
Bitte entfernen Sie vor der Abgabe von Elektroaltgeräten lose Batterien und Akkus und entsorgen Sie diese separat gemäß den oben genannten Hinweisen. Ebenso sollten Lampen und Leuchtmittel, die sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, vorab entfernt und getrennt entsorgt werden. Bei benzinbetriebenen Artikeln ist eine vollständige Entleerung des Tanks vor der Rückgabe erforderlich.
Datenlöschen nicht vergessen
Jeder Verbraucher ist selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten von Elektro- und Elektronikgeräten vor der Abgabe zu löschen.
Leuchtmittel, Lampen und Leuchten umweltgerecht entsorgen
Die meisten Lampen und Leuchtmittel (wie Energiesparlampen, LED, Leuchtstoffröhren) enthalten Schadstoffe und Ressourcen und müssen daher an zugelassenen Sammelstellen abgegeben werden. Dies gilt auch für Leuchten. Kompaktleuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen Hautkontakt vermeiden, Bruchstücke vorsichtig aufnehmen und luftdicht verpacken. Der Raum sollte für ca. 30 Minuten gelüftet werden. Das Aufsaugen von Bruchstücken mit dem Staubsauger ist zu vermeiden. Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll. Bei Unsicherheit ist die Abgabe an einer Sammelstelle die sicherste Option.

