Die Debatte um das Tagfahrlicht im Straßenverkehr ist in Europa vielschichtig. Während in vielen Ländern das ganzjährige Fahren mit Licht eine Selbstverständlichkeit ist, nimmt Deutschland hier eine Sonderrolle ein. Dieser Artikel beleuchtet die Regelungen zum Tagfahrlicht in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und erklärt, welche Beleuchtung am Fahrzeug zulässig ist.
Tagfahrlichter: Ein Überblick über europäische Regelungen
Das Tagfahrlicht, auch bekannt als Daytime Running Light, wurde erstmals Anfang der 1970er Jahre in Finnland und Schweden zur Pflicht. Mittlerweile haben sich 24 europäische Länder für eine entsprechende Regelung entschieden. Dazu gehören unter anderem Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Montenegro, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, die Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Ungarn und die Tschechische Republik. In einigen dieser Länder, wie Italien, Rumänien, Russland und Ungarn, gilt die Regelung nur außerhalb geschlossener Ortschaften. In Portugal ist die Tagfahrlichtpflicht sogar nur auf bestimmten Routen vorgeschrieben.
Österreich hob seine allgemeine Pflicht zum Fahren mit Licht auf den Straßen Anfang 2008 wieder auf, doch das Fahren mit Licht am Tag ist dort weiterhin freiwillig möglich. In der Schweiz besteht die Pflicht zum Tagfahrlicht seit Januar 2014, ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1970 zugelassen wurden. Frankreich und Deutschland sind die einzigen beiden europäischen Länder, die das Fahren mit Tagfahrlichtern ausdrücklich nur empfehlen und nicht vorschreiben.
Was gilt für ausländische Fahrzeuge in Deutschland?
Die Frage, was mit ausländischen Fahrern geschieht, deren Beleuchtung im Heimatland erlaubt ist, in Deutschland jedoch ganz oder teilweise verboten wird, ist durch die deutsche Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Gemäß § 20 FZV dürfen Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zugelassen sind, unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Eine Voraussetzung ist, dass für sie eine gültige Zulassungsbescheinigung von der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedsstaates ausgestellt wurde und sie keinen regelmäßigen Standort in Deutschland haben.
Diese Regelung wird durch entsprechende Vorschriften in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ergänzt. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, müssen bei vorübergehender Teilnahme am deutschen Straßenverkehr den Vorschriften der StVZO entsprechen und betriebs- und verkehrssicher sein. Dennoch kann es zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, wenn die Ausstattung der Fahrzeuge eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellt, selbst wenn sie im Ausland ordnungsgemäß zugelassen sind.
Die deutsche Gesetzgebung zur Fahrzeugbeleuchtung
Die deutsche Gesetzgebung regelt präzise, welche Beleuchtung Kraftfahrzeuge haben dürfen. Grundsätzlich gilt: Nach vorne dürfen Fahrzeuge weißes und gelbes Licht abstrahlen, nach hinten rotes Licht. Nach den Seiten ist weißes und gelbes Licht erlaubt. Zur Pflichtausstattung gehören neben dem Abblendlicht und Fernlicht auch die Parkleuchten und Fahrtrichtungsanzeiger.
Zusätzlich sind weitere Beleuchtungseinrichtungen zulässig:
- Parkleuchte: Dient der Kennzeichnung des abgestellten Fahrzeugs.
- Nebelscheinwerfer: Verbessern die Sicht bei Nebel und starkem Regen.
- Abbiegelicht: Leuchtet beim Abbiegen zusätzlich die Kurve aus.
- Tagfahrlicht: Leuchtet tagsüber zur besseren Sichtbarkeit.
- Zusatzfernlicht: Erhöht die Reichweite des Fernlichts.
- Schlussleuchten: Machen das Fahrzeug im Dunkeln sichtbar.
- Bremsleuchten: Zeigen das Bremsen an.
- Blinkleuchten: Zeigen Fahrtrichtungsänderungen an.
- Reflektoren: Erhöhen die Sichtbarkeit im Dunkeln.
- Nebelschlussleuchte: Sorgt für gute Sichtbarkeit bei dichtem Nebel.
- Rückfahrscheinwerfer: Leuchtet beim Rückwärtsfahren.
- Kennzeichenbeleuchtung: Beleuchtet das hintere Kennzeichen.
Beleuchtung eines LKWs
Für Nebelscheinwerfer ist vorgeschrieben, dass sie weißes oder hellgelbes Licht aussenden dürfen. Sowohl beim Fernlicht und Abblendlicht als auch bei den Nebelscheinwerfern ist die Leuchtweite präzise definiert. Von Reflex-, Seitenmarkierungs- und Umrissleuchten bis hin zu allen anderen Lampen – jede einzelne Leuchte ist in der StVZ0 entsprechend berücksichtigt. Wichtig ist auch, dass das Fernlicht nur eine bestimmte maximale Helligkeit aufweisen darf.
Innenraumbeleuchtung und Nachrüstungen
Viele Fahrer wünschen sich im Fahrzeuginnenraum einen Komfort, der dem Zuhause gleicht. Der Zubehörhandel bietet hierfür zahlreiche Licht-Gimmicks an, die jedoch nicht immer den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen. Die Sicherheit hat auch im Innenraum oberste Priorität. So darf die Beleuchtung des Armaturenbretts den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Die Innenraumbeleuchtung muss automatisch erlöschen, wenn die Fahrertür geschlossen wird.
Blinkende Lichter und andere leuchtende Farben am Fahrzeug sind nicht zulässig und erhalten keine Zulassung vom TÜV (Technischer Überwachungsverein). Innerhalb der EU müssen alle Lichter am Auto mit einer Ziffernkombination für die offizielle Zulassung gekennzeichnet sein. Fehlt eine solche Prüfnummer auf einem Lichtelement des Fahrzeugs, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies gilt selbst für kleine zusätzliche Blinker an der Seite des Fahrzeugs. Bis zur Behebung der Mängel darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden.
Strafen bei illegaler Beleuchtung
Auch wenn ein LKW mit bunten und blinkenden Lichtern imposant aussehen mag: Grundsätzlich sind nur die Lichter am und im Fahrzeug erlaubt, die offiziell zugelassen sind und ein Prüfzeichen tragen. Werden Sie mit illegaler Beleuchtung von der Polizei angehalten, drohen Ihnen nicht nur die Stilllegung des Fahrzeugs, sondern auch empfindliche Bußgelder. Seien Sie daher ein “heller Kopf” und achten Sie auf die korrekte Beleuchtung Ihres Fahrzeugs.
Kommen Sie nach Deutschland und möchten dieses facettenreiche Land entdecken? Informieren Sie sich vorab über die spezifischen Verkehrsregeln, um eine reibungslose und sichere Reise zu gewährleisten.
