Bildung und Teilhabe: Individuelle Lernförderung an Nürnberger Schulen

Deutschland, insbesondere die Stadt Nürnberg, legt großen Wert auf Chancengleichheit im Bildungssystem. Ein zentrales Instrument zur Verwirklichung dieses Ziels ist die “Lernförderung” im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). Das Institut für Projektmanagement und Systementwicklung (IPSN) fungiert hierbei als wichtiger Partner der Schulen, um eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Lernförderung direkt vor Ort zu organisieren und weiterzuentwickeln. Dieses Angebot richtet sich gezielt an Schülerinnen und Schüler aus finanziell benachteiligten Familien, um ihnen zusätzliche Unterstützung zu bieten und ihnen zu ermöglichen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und spezialisierten Lernförderkräften bildet dabei die Grundlage für den Erfolg. Die BuT-Lernförderung integriert zudem moderne pädagogische Konzepte wie selbstgesteuertes Lernen und die Stärkung der Selbstwirksamkeit, um die Lernprozesse zeitgemäß zu gestalten.

Das Angebot der BuT-Lernförderung über das IPSN

Das IPSN unterstützt seine Partnerschulen in Nürnberg aktiv bei der Organisation und Weiterentwicklung von schulnahen Lernförderangeboten. Dies umfasst eine breite Palette an Dienstleistungen:

  • Pädagogische Beratung und Begleitung: Das IPSN steht den Schulen beratend zur Seite, um die Lernförderung optimal zu gestalten.
  • Vermittlung und Betreuung qualifizierter Lernförderkräfte: Es wird sichergestellt, dass erfahrene und gut ausgebildete Fachkräfte zum Einsatz kommen.
  • Regelmäßiger Austausch: Ein kontinuierlicher Dialog mit den Ansprechpersonen der Partnerschulen fördert die Qualitätssicherung und -entwicklung.
  • Organisation des “Runden Tisches”: Gemeinsam mit verschiedenen Dienststellen wie Schulämtern und dem Sozialamt werden Strategien zur Verbesserung der Lernförderung erarbeitet.
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Die Lernförderung findet direkt an den Schulen statt, was eine enge Einbindung in den Schulalltag ermöglicht. Jede Partnerschule benennt eine Ansprechperson, die für die Koordination vor Ort zuständig ist. Die Förderung kann sowohl ajax technologie in Einzel- als auch in Kleingruppen stattfinden und wird individuell an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst. Es ist wichtig zu betonen, dass die Lernförderkräfte keine reine Hausaufgabenbetreuung anbieten, sondern gezielt an den individuellen Schwachstellen arbeiten.

Vorteile für Schulen und Lernförderkräfte

Schulen profitieren von einem direkten Überblick über die Lernfortschritte ihrer Schülerinnen und Schüler und können durch die gezielte Vertiefung von Unterrichtsinhalten die Lernerfolge steigern. Der enge Kontakt zu den qualifizierten Lernförderkräften ermöglicht eine effektive Zusammenarbeit.

Für die Lernförderkräfte bietet die Kooperation mit dem IPSN klare und sichere Rahmenbedingungen. Sie können sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren, da Räumlichkeiten, Organisation und Materialien durch die Schule bereitgestellt werden. Ein direkter Austausch mit den Lehrkräften und die Konzentration auf die pädagogische Arbeit sind weitere Vorteile. Unsere Lernförderkräfte sind sorgfältig ausgewählt und erfüllen strenge Voraussetzungen. Dazu gehören die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit einem Verhaltenskodex, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses alle drei Jahre, ein pädagogischer Hintergrund oder langjährige Nachhilfeerfahrung sowie die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen.

Voraussetzungen und Antragstellung für die BuT-Lernförderung

Um die BuT-Lernförderung über das IPSN in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Kind besucht eine der teilnehmenden 25 Partnerschulen in Nürnberg.
  • Sie oder Ihr Kind beziehen mindestens eine Sozialleistung.
  • Es besteht eine schulische Notwendigkeit für zusätzliche Lernförderung.

Der Antragsprozess beginnt mit der Stellung eines Antrags auf Leistungen für Bildung und Teilhabe/Lernförderung beim zuständigen Sozialamt. Die Lehrkraft der Schule muss den Förderbedarf auf diesem Antrag bestätigen. Nach Genehmigung stellt das Sozialamt sogenannte „BuT-Gutscheine“ aus, und die Schulansprechperson sucht eine passende Lernförderkraft. Da die Bewilligungszeiträume oft befristet sind, ist es ratsam, rechtzeitig Folgeanträge zu stellen, um eine kontinuierliche Förderung zu gewährleisten. Die Leistungen sind für die Familien kostenfrei, da sie durch das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden.

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Ablauf und Inhalte der Lernförderung

Die Lernförderung selbst findet direkt in den Räumlichkeiten der Schule statt, entweder unterrichtsbegleitend oder im Anschluss an den regulären Unterricht. Die Organisation in Einzel- oder Kleingruppen wird von der Schule und den Lehrkräften entschieden. Die Lernförderkräfte stimmen sich eng mit den unterrichtenden Lehrkräften ab, um die Förderung optimal auf die individuellen Bedürfnisse und Lernlücken der Schülerinnen und Schüler abzustimmen.

Der Fokus der Förderung liegt in der Regel auf den Hauptfächern Deutsch (auch Deutsch als Zweitsprache), Mathematik und Englisch. An weiterführenden Schulen kann gegebenenfalls auch eine Förderung in Fächern wie Physik, Französisch oder Latein angeboten werden. Die genauen Fächer und Inhalte werden von den Lehrkräften basierend auf den schulischen Leistungen und dem festgestellten Förderbedarf festgelegt. Die Lernförderung ist keine bloße Hausaufgabenbetreuung, sondern zielt darauf ab, konkrete Wissenslücken zu schließen und die Lernkompetenzen zu stärken.

Unterstützung und Kontakt bei Fragen

Bei Fragen zur Teilnahme an der Lernförderung können sich Eltern und Schüler direkt an die Ansprechpersonen an den Partnerschulen wenden. Diese sind in der Regel auf den Schreiben des Sozialamtes vermerkt oder können über die Klassenleitung oder das Sekretariat erfragt werden. Bei Fragen zur Beantragung der Leistungen ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner.

Das IPSN bietet auch Praktika für Studierende im pädagogischen Bereich an, um Einblicke in die Abläufe der BuT-Lernförderung zu ermöglichen und praktische Erfahrungen zu sammeln. Dies kann eine wertvolle Möglichkeit sein, die zukunft technologie im Bildungssektor hautnah zu erleben.

Teilnehmende Schulen

Das Programm der BuT-Lernförderung wird an einer Vielzahl von Schulen in Nürnberg angeboten, darunter:

  • Grundschulen: Michael-Ende-Schule, Grundschule Laufamholz, Grundschule Paniersplatz, Grundschule Wiesenschule, Georg-Paul-Amberger-Schule, Grundschule Insel Schütt, Friedrich-Wanderer-Schule, Grundschule Knauerschule, Carl-von-Ossietzky-Schule, Grundschule Eibach, Friedrich-Hegel-Schule, Bauernfeindschule, Thusneldaschule, Bismarckschule, Konrad-Groß-Schule.
  • Mittelschulen: Sperberschule, Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule, Mittelschule Schlössleinsgasse, Konrad-Groß-Schule.
  • Förderzentren: Sonderpädagogisches Förderzentrum Jean-Paul-Platz, Sonderpädagogisches Förderzentrum Paul-Moor-Schule.
  • Realschulen und Gymnasien: Sigena-Gymnasium, Neues Gymnasium Nürnberg.
  • Berufliche Schulen: Berufliche Schule, Direktorat 5; Berufliche Schule, Direktorat 7.
  • Wirtschaftsschulen: Städtische und Staatliche Wirtschaftsschule Nürnberg.
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Diese breite Abdeckung stellt sicher, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler von diesem wichtigen Bildungsangebot profitieren können. Die enge Vernetzung mit den Schulen ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg des Programms und spiegelt die Bemühungen wider, die displaytechnologien in allen Bildungsbereichen zu verbessern.

Fazit: Stärkung der Bildungschancen durch gezielte Förderung

Die BuT-Lernförderung, organisiert durch das IPSN in Kooperation mit den Nürnberger Schulen, leistet einen entscheidenden Beitrag zur Förderung der Chancengerechtigkeit im Bildungssystem. Durch die Bereitstellung qualifizierter Lernförderkräfte und die enge Abstimmung mit den Schulen wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler, die zusätzliche Unterstützung benötigen, diese auch erhalten. Dies stärkt nicht nur ihre schulischen Leistungen, sondern auch ihr Selbstvertrauen und ihre Motivation. Eltern, die sich über dieses Angebot informieren möchten oder Fragen zur Antragstellung haben, werden ermutigt, sich direkt an die zuständigen Stellen zu wenden.