Open Access revolutioniert den wissenschaftlichen Diskurs, indem er den freien und sofortigen Zugang zu Forschungsergebnissen ermöglicht. Dies fördert nicht nur interdisziplinäre Zusammenarbeit und den internationalen Austausch von Erkenntnissen, sondern verbessert auch den Zugang der Öffentlichkeit zu fundiertem Wissen. Gerade in Zeiten globaler Herausforderungen, wie der Corona-Pandemie, hat sich die Bedeutung des offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Daten und Publikationen für gesellschaftliche Innovationen und die Bewältigung drängender Probleme untermauert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erkennt diese Notwendigkeit und fördert aktiv den Wandel hin zu einer umfassenden Open-Access-Kultur im deutschen Wissenschaftssystem.
Förderung von Open Access: Ziele und Schwerpunkte
Das BMBF verfolgt mit seiner Open-Access-Strategie das Ziel, Open Access zum Standard wissenschaftlichen Publizierens zu machen. Dies geschieht durch gezielte Fördermaßnahmen, die darauf abzielen, eine lebendige und kollaborativ gestaltete Open-Access-Kultur zu etablieren. Diese Kultur soll Open Access als integralen Bestandteil des wissenschaftlichen Prozesses verankern und gleichzeitig die gesellschaftliche Teilhabe an Wissen stärken. Konkret konzentriert sich die Förderung auf drei Kernbereiche:
1. Finanzielle Etablierung nachhaltiger Finanzierungsmodelle
Ein zentrales Anliegen ist die Entwicklung und Erprobung wissenschaftsgetragener Finanzierungsmodelle für Open-Access-Publikationen. Ziel ist es, Modelle zu schaffen, die über die Förderdauer hinaus Bestand haben und eine nachhaltige Finanzierung wissenschaftlicher Veröffentlichungen im Open-Access-Format sicherstellen. Dies beinhaltet auch die Unterstützung von Publikationsformen, die bisher unterrepräsentiert sind, wie digitale Lehr- und Handbücher oder wissenschaftliche Blogs, sowie die Förderung innovativer Formate, die dynamische Elemente und Vernetzung nutzen.
2. Institutionelle und soziokulturelle Etablierung von Open Access
Dieser Schwerpunkt widmet sich der Erforschung und Stärkung der Anerkennung von Open Access innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft. Es sollen Forschungslücken geschlossen und Kriterien für eine nachhaltige Publikationsumgebung in einer Open-Access-Kultur definiert werden. Gefördert werden Projekte, die sich mit der empirischen Erforschung von Akzeptanzfaktoren, Reputationseffekten und den Auswirkungen von Open Access auf wissenschaftliche Karrieren beschäftigen. Darüber hinaus sollen Vorhaben unterstützt werden, die auf die Institutionalisierung von Open-Access-Strukturen in akademischen Einrichtungen abzielen, beispielsweise durch die Entwicklung von Unterstützungsangeboten für Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
3. Aufgreifen vielfältiger Bedarfe einer gelebten Open-Access-Kultur
Das dritte Themenfeld steht innovativen Projektideen offen, die nicht eindeutig den ersten beiden Schwerpunkten zugeordnet werden können, aber dennoch wertvolle Beiträge zur Etablierung einer lebendigen Open-Access-Kultur in Deutschland leisten. Dies umfasst die Entwicklung und Implementierung von Werkzeugen, Services oder Infrastrukturen, die Professionalisierung von Arbeitsabläufen sowie die Weiterentwicklung und Verbreitung bestehender Open-Access-Ansätze. Der Fokus liegt auf Projekten, die einen klaren Mehrwert bieten und dazu beitragen, Open Access breiter zu verankern.
Antragsberechtigte und Verfahren
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie nichtgewerbliche Institutionen in Deutschland. Die Förderung erfolgt als Projektförderung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wobei die maximale Fördersumme pro Projekt in der Regel 300.000 Euro beträgt. Die Antragsstellung erfolgt einstufig über das elektronische Antragssystem “easy-Online” bis zum 25. Januar 2023. Bei der Antragstellung sind detaillierte Projektbeschreibungen, Arbeitspläne und Verwertungs-/Nachhaltigkeitskonzepte einzureichen.
Die Förderung orientiert sich an den Vorgaben der EU-De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), welche die maximalen Beihilfeintensitäten und Kumulierungsregeln festlegen. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gelten dabei spezifische Regelungen hinsichtlich der beihilfefähigen Kosten und der Förderquoten.
Wissenschaftskommunikation und FAIR Data
Ein wichtiger Bestandteil der geförderten Vorhaben ist die Wissenschaftskommunikation. Zuwendungsempfänger werden angehalten, geeignete Maßnahmen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen an die breite Öffentlichkeit einzuplanen. Ebenso wird die Bereitstellung von gewonnenen Daten nach den FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) angestrebt, um die Nachvollziehbarkeit und Weiternutzung von Forschungsergebnissen zu gewährleisten. Die offene Bereitstellung von Quellcode für entwickelte Software wird ebenfalls begrüßt.
Die Förderrichtlinie des BMBF zur Förderung von Open Access ist ein entscheidender Schritt, um den wissenschaftlichen Fortschritt in Deutschland zu beschleunigen und den Zugang zu Wissen für alle zu verbessern. Sie unterstreicht die Bedeutung von Open Access als Fundament für Innovation und gesellschaftliche Teilhabe.

