Bitpanda hat sich als vielseitige Plattform für Investitionen etabliert und bietet Zugang zu einer breiten Palette von Anlageklassen. Von Kryptowährungen und Edelmetallen bis hin zu Aktien-Derivaten und innovativen Finanzprodukten – die Möglichkeiten sind vielfältig. Angesichts dieser Vielfalt ist es unerlässlich, die steuerlichen Implikationen jedes einzelnen Produkts zu verstehen, um den deutschen Steuergesetzen gerecht zu werden. Dieser Leitfaden beleuchtet die steuerliche Behandlung der verschiedenen Bitpanda-Produkte und bietet Orientierung für Anleger.
Bitpanda BEST Rewards: Steuerfreiheit beim Zufluss
Das Treueprogramm von Bitpanda, die BEST Rewards, belohnt Nutzer für ihre Aktivität auf der Plattform. Positiv für Anleger ist, dass diese Rewards beim Zufluss steuerfrei sind. Dies liegt daran, dass sie als Teil eines Treueprogramms keinen direkten Gegenwert darstellen und somit nicht als steuerpflichtiges Einkommen gewertet werden. Eine Steuerpflicht entsteht erst bei der Veräußerung der BEST Rewards, wobei die üblichen Regeln für private Veräußerungsgeschäfte gelten: Gewinne sind steuerpflichtig, wenn die Haltedauer unter einem Jahr liegt und der Gewinn die Freigrenze von 1.000 € übersteigt. Eine Besonderheit stellt die Migration von BEST zu VSN (Vision) dar. In Deutschland wird dies als Token-Migration betrachtet, bei der die ursprünglichen Haltedauern übernommen werden. Für die korrekte Verbuchung in Steuersoftware wie Blockpit empfiehlt sich die Kennzeichnung als “Token Migration”.
Bitpanda Card Cashback: Eine Grauzone mit Potenzial
Der Cashback, den Nutzer mit der Bitpanda Card erhalten, wirft steuerliche Fragen auf, da es hierfür noch keine abschließende rechtliche Klärung gibt. Grundsätzlich werden zwei Interpretationen diskutiert: Einerseits könnte Cashback als Minderung von Werbungskosten angesehen werden, was die steuerliche Last mindert. Andererseits kann er als “sonstige Einkünfte” nach § 22 Nr. 3 EStG gelten. In diesem Fall bleiben die erhaltenen Beträge bis zu einer jährlichen Freigrenze von 256 € steuerfrei. Übersteigt der Cashback diesen Betrag, wird das gesamte erhaltene Cashback steuerpflichtig.
Bitpanda Card Payments: Vielfältige steuerliche Behandlung
Die Möglichkeit, mit der Bitpanda Card direkt aus verschiedenen Assets zu bezahlen, führt zu unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen:
- Kryptowährungen: Jede Zahlung mit Kryptowährungen wird als Veräußerung gewertet. Entsteht dabei ein Gewinn und liegt die Haltedauer unter einem Jahr, wird dieser Gewinn steuerpflichtig, sofern die Freigrenze von 1.000 € überschritten wird.
- Edelmetalle: Ähnlich wie bei Kryptowährungen sind Gewinne aus Edelmetallen steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres verkauft werden und die Gewinne die Freigrenze überschreiten.
- Bitpanda Stocks: Zahlungen mit Bitpanda Stocks werden als Kapitaleinkünfte behandelt und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %. Die einjährige Spekulationsfrist, die für Kryptowährungen und Edelmetalle relevant ist, findet hier keine Anwendung. Gewinne und Verluste müssen in der Anlage KAP der Steuererklärung aufgeführt werden.
Bitpanda Cash Plus: Abgeltungsteuer auf Erträge
Bitpanda Cash Plus bietet Anlegern laufende Renditen auf ihr Euro-Guthaben, die nicht als klassische Zinsen, sondern über Derivatverträge auf Geldmarktfonds generiert werden. Diese Erträge werden steuerlich als Kapitaleinkünfte eingestuft und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %, zuzüglich des Solidaritätszuschlags. Sie sind in der Anlage KAP unter “ausländische Erträge, die nicht der Abgeltungsteuer unterlagen” zu deklarieren.
Bitpanda Commodities und Leverage: Kapitaleinkünfte mit 25% Steuer
Investitionen in Bitpanda Commodities, die eine Partizipation an der Preisentwicklung von Rohstoffen wie Öl oder Gas ermöglichen, sowie Gewinne aus Bitpanda Leverage-Positionen, bei denen mit Hebel auf Kursbewegungen gesetzt wird, werden steuerlich wie Kapitaleinkünfte behandelt. Das bedeutet, dass auch hier die Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) anfällt. Die einjährige Spekulationsfrist ist nicht anwendbar, und die Gewinne sind in der Anlage KAP zu melden.
Bitpanda Crypto Index: Rebalancing und Spekulationseinkünfte
Der Bitpanda Crypto Index bündelt verschiedene Kryptowährungen und passt deren Gewichtung monatlich an (Rebalancing). Gewinne, die durch Veräußerungen oder dieses Rebalancing innerhalb eines Jahres entstehen, gelten als Spekulationseinkünfte und werden mit dem progressiven Einkommensteuersatz besteuert. Verluste können nur mit Einkünften aus derselben Kategorie verrechnet werden.
Bitpanda Metals: Steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer
Investitionen in digitale Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium über Bitpanda Metals bieten eine attraktive steuerliche Regelung. Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen sind steuerfrei, sofern die Haltedauer mindestens ein Jahr beträgt. Innerhalb eines Jahres unterliegen sie dem progressiven Einkommensteuersatz, sobald die Gewinne die Freigrenze von 1.000 € erreichen.
Bitpanda Spotlight und Spot Trading: Einkommensteuer mit Freigrenzen
Bitpanda Spotlight, das Zugang zu neuen Kryptowährungen oft über Airdrops bietet, unterliegt beim Zufluss keinen Steuern, solange keine Gegenleistung vorliegt. Veräußerungsgewinne fallen unter die üblichen Regeln für Kryptowährungen. Beim Spot Trading, dem direkten Kauf und Verkauf von Vermögenswerten zum aktuellen Marktpreis, gelten Einkünfte dem persönlichen Einkommensteuersatz (0-45%). Sie bleiben steuerfrei, wenn die jährlichen Gewinne unter 1.000 € liegen (ab Steuerjahr 2024) oder die Assets länger als ein Jahr gehalten wurden.
Bitpanda Staking und VSN-Staking: Einkommensteuerpflichtige Erträge
Die Erträge aus dem Staking von Kryptowährungen werden als sonstige Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Sie unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz, wenn die jährlichen Einkünfte aus Kryptowährungen die Grenze von 256 € überschreiten. Beim VSN-Staking über die Bitpanda DeFi Wallet wird der Tausch von VSN in sVSN als steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang betrachtet, mit Beginn einer neuen Haltefrist für sVSN. Die Erträge fließen direkt in den Wert von sVSN ein und werden erst bei der Rückumwandlung in VSN realisiert.
Bitpanda Stocks und Steelcoin: Konsistente Besteuerung als Kapitaleinkünfte
Sowohl Bitpanda Stocks als auch Steelcoin, ein tokenisiertes Investment in Stahl, werden steuerlich gleich behandelt. Sie gelten als Kapitaleinkünfte und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die einjährige Spekulationsfrist ist hierbei nicht relevant, und Gewinne sowie Verluste sind in der Anlage KAP anzugeben.
Fazit: Bitpanda intelligent nutzen – Steuern mit Blockpit vereinfachen
Die Bandbreite der Investmentprodukte bei Bitpanda bringt unterschiedliche steuerliche Behandlungen mit sich. Eine genaue Kenntnis dieser Regeln ist entscheidend für eine korrekte Steuererklärung. Blockpit, ein enger Partner von Bitpanda, bietet eine nahtlose Lösung: Durch die API-Anbindung können alle Transaktionen automatisch importiert werden, was die Erstellung eines steuerkonformen Berichts erleichtert. Nutzen Sie die Vorteile von Bitpanda und sichern Sie sich mit der richtigen steuerlichen Handhabung ab.

