Seit ihrer Gründung hat sich die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) der Sicherung und Förderung der Religionsausübung ihrer Mitglieder verschrieben. Ein Eckpfeiler dieses Engagements ist der Bildungsbereich, dessen kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung – sei es im Unterricht, beim Personal oder in der Organisation – von entscheidender Bedeutung ist. Dieser Prozess ist eine stetige Bemühung, um den hohen Anforderungen an eine zeitgemäße und fundierte religiöse Bildung gerecht zu werden.
Die Notwendigkeit einer zentralen Koordinationsstelle führte im Jahr 2021 zur Etablierung des Bildungsamtes innerhalb des Präsidialbüros der IGGÖ. Diese Einrichtung markiert einen strategisch wichtigen Schritt zur Bündelung aller schul- und bildungspolitischen Interessen der Glaubensgemeinschaft. Unter der Leitung einer/eines erfahrenen Bildungsamtsleiter*in, die/der im direkten Auftrag des Präsidenten der IGGÖ agiert, fungiert das Bildungsamt als unverzichtbare Schnittstelle zwischen allen Bildungseinrichtungen der IGGÖ. Seine Gründung unterstreicht das Bestreben, die Qualität der islamischen Bildungsangebote nachhaltig zu sichern und zu steigern.
Gründung und strategische Bedeutung des Bildungsamtes
Die Einrichtung des Bildungsamtes im Jahr 2021 war eine direkte Antwort auf die wachsenden Anforderungen an die islamische Religionsgemeinschaft in Österreich. Angesichts einer dynamischen Bildungslandschaft und der Diversität der muslimischen Gemeinschaft war es entscheidend, eine Institution zu schaffen, die die Bildungsagenden professionell und strategisch vorantreibt. Die Leitung des Bildungsamtes übernimmt dabei die umfassende Vertretung der schul- und bildungspolitischen Anliegen der IGGÖ nach außen und koordiniert gleichzeitig die internen Akteure. Diese zentrale Stellung gewährleistet eine kohärente Strategie und eine effiziente Umsetzung aller bildungsrelevanten Projekte.
Rechtsgrundlagen und transparente Geschäftsführung
Der Geschäftsablauf des Bildungsamtes ist durch eine detaillierte Geschäftsordnung klar geregelt. Diese Geschäftsordnung trat mit Beschluss des Obersten Rates in seiner 24. Sitzung am 18. Dezember 2021 in Kraft und bildet die rechtliche Basis für alle Aktivitäten des Amtes. Sie sichert Transparenz, legt Verantwortlichkeiten fest und schafft einen verbindlichen Rahmen für die Arbeit aller Beteiligten. Dies ist essenziell, um das Vertrauen innerhalb der Glaubensgemeinschaft und gegenüber staatlichen Bildungsinstitutionen zu stärken und die Professionalität der Bildungsarbeit zu gewährleisten.
Vielfältige Aufgabenbereiche des Bildungsamtes (§ 6 der Geschäftsordnung)
Gemäß § 6 der Geschäftsordnung ist das Bildungsamt mit einer Reihe von entscheidenden Aufgaben betraut, die das gesamte Spektrum der islamischen Bildung in Österreich abdecken:
Strategische Ausrichtung und bildungspolitische Gestaltung
Das Bildungsamt ist dafür verantwortlich, grundsätzliche Angelegenheiten zu bearbeiten und strategische, bildungs- oder rechtspolitische Ziele auszuarbeiten. Diese Ausarbeitungen dienen dem Präsidenten und dem Obersten Rat als wichtige Entscheidungsgrundlage. Dies umfasst beispielsweise die Entwicklung von Lehrplankonzepten, die Positionierung der IGGÖ in bildungspolitischen Debatten und die Sicherstellung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Religionsausübung im Bildungskontext. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit und Relevanz der islamischen Bildung zu gewährleisten.
Interne Regulierung und Kommunikation
Für alle im Wirkungsbereich des Bildungsamtes Tätigen werden interne Ordnungen erlassen und Rundschreiben ausgesendet. Dies gewährleistet eine einheitliche und koordinierte Arbeitsweise, informiert über aktuelle Entwicklungen und sorgt für die Einhaltung gemeinsamer Standards in der gesamten Bildungslandschaft der IGGÖ.
Sicherstellung und Qualitätskontrolle des islamischen Religionsunterrichts (IRU)
Eine Kernaufgabe des Bildungsamtes ist die Sicherstellung der Verbreitung der Lehre des Islam gemäß den Vorgaben des theologischen Beratungsrates. Dies geschieht insbesondere im Religionsunterricht an allen Schulen des Bundesgebiets, wobei die Beachtung der Inhalte und Ziele des Religionsunterrichts im Fokus steht. Das Amt überwacht die Qualität und Authentizität des Unterrichts, um eine fundierte und werteorientierte Wissensvermittlung zu garantieren.
Logo des Islamischen Religionsunterrichts der IGGÖ
Personalentwicklung und Betreuung im Bildungsbereich
Die Koordination der im (schulischen) Religionsunterricht und in Religionsgemeinden der IGGÖ tätigen Personen ist von großer Bedeutung. Dies umfasst insbesondere deren Aus-, Fort- und Weiterbildung im fachlichen und spirituellen Bereich. Darüber hinaus koordiniert das Bildungsamt die Prozesse um ihre Ernennung, Bevollmächtigung, Bestellung und dienstrechtliche Stellung durch den Obersten Rat, um hochqualifiziertes und engagiertes Personal sicherzustellen.
Unterstützung und Koordination islamischer Privatschulen
Das Bildungsamt ist auch für die Bearbeitung aller Angelegenheiten der islamischen Privatschulen zuständig. Dies beinhaltet insbesondere die Kontaktpflege zu deren Interessengruppen und Schulerhaltern. Es agiert als zentrale Anlaufstelle und fördert den Austausch sowie die Zusammenarbeit, um die Entwicklung und den Erfolg dieser wichtigen Bildungseinrichtungen zu unterstützen.
Organisationseinheiten zur effektiven Umsetzung der Bildungsziele
Um die vielschichtigen Aufgaben effektiv umzusetzen und die Ziele der Geschäftsordnung zu verwirklichen, sind innerhalb des Bildungsamtes verschiedene Organisationseinheiten und Einrichtungen angesiedelt:
Das Schulamt: Administrative Schaltzentrale
Gemäß § 7 (1) der Geschäftsordnung ist das Schulamt für die Verwaltung der Aufgaben betreffend den islamischen Religionsunterricht an Schulen zuständig. Es kümmert sich um die organisatorischen Aspekte und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf.
Das Fachinspektorat: Qualitätssicherung und pädagogische Aufsicht
Das Fachinspektorat gemäß § 7 (2) ist für die unmittelbare Aufsicht über den islamischen Religionsunterricht zuständig. Es spielt eine zentrale Rolle bei der Qualitätssicherung und der pädagogischen Weiterentwicklung des IRU in ganz Österreich.
Institut für Islamische Religion (KPH Wien/Krems): Herzstück der Lehrerbildung
Als zuständige Stelle für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Religionslehrer*innen fungiert das Institut für Islamische Religion an der Kirchlich Pädagogischen Hochschule in Wien. Die Kooperation zwischen der IGGÖ und der KPH Wien/Krems, geregelt durch § 1 des Kooperationsvertrages, ist entscheidend für die akademische und pädagogische Fundierung der islamischen Religionslehrer*innen.
Islamische Fachschule für Soziale Bildung: Eigene Privatschule der IGGÖ
Die Islamische Fachschule für Soziale Bildung ist eine eigene Privatschule, bei der die IGGÖ als Schulerhalter auftritt. Diese Schule trägt maßgeblich zur Entwicklung sozialer Bildungskompetenzen bei und erweitert das Bildungsangebot der Glaubensgemeinschaft.
Bildungsreferate in den Bundesländern: Regionale Koordination informellen Lernens
Die Bildungsreferate der Islamischen Religionsgemeinden in den Bundesländern sind gemäß § 7 (6) für die Koordination des informellen Lernangebotes zuständig. Sie stellen sicher, dass auch außerhalb des formalen Schulsystems hochwertige religiöse Bildung auf regionaler Ebene angeboten wird.
Das Bildungsamt der IGGÖ steht somit im Zentrum der Bemühungen, eine hochwertige, authentische und zukunftsfähige islamische Bildung in Österreich zu gewährleisten. Durch seine strategische Ausrichtung, die klare rechtliche Fundierung und die Bündelung spezialisierter Organisationseinheiten trägt es maßgeblich zur Stärkung der muslimischen Gemeinschaft und zur gesellschaftlichen Integration bei. Für detaillierte Informationen und aktuelle Entwicklungen laden wir Sie ein, die offiziellen Kanäle der IGGÖ zu besuchen.
Weiterführende Links
- Geschäftsordnung des Bildungsamtes der IGGÖ (PDF)
