Zukunftssicherung: Absicherung und Steuervorteile für Ihre Mitarbeiter

Die Zukunftssicherung, eine in § 3 (1) Z 15a EStG verankerte Vorsorgelösung, bietet Unternehmen eine ausgezeichnete Möglichkeit, ihre Mitarbeiter finanziell abzusichern und gleichzeitig von attraktiven Steuervorteilen zu profitieren. Diese Form der Absicherung schützt bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall und stärkt damit die Mitarbeiterbindung sowie die Attraktivität als Arbeitgeber. Die Prämien können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, was zu einer erheblichen Entlastung der Lohnsteuer und Lohnnebenkosten führt.

Leistung: Steuerliche Vorteile und umfassender Schutz

Unternehmen, die in die Zukunft ihrer Mitarbeiter investieren, profitieren von einer doppelten Win-Win-Situation. Einerseits wird die Mitarbeiterzufriedenheit durch eine solide Absicherung im Ernstfall erhöht. Andererseits ergeben sich klare finanzielle Vorteile für das Unternehmen durch steuerliche Absetzbarkeit der Prämien. Diese können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, was die Steuerlast reduziert.

Wer profitiert von der Zukunftssicherung?

Die Zukunftssicherung steht prinzipiell allen Arbeitnehmern offen. Dies umfasst:

  • Arbeitnehmer und angestellte Familienmitglieder
  • Geschäftsführer und Gesellschafter mit einer Beteiligung von bis zu 25 Prozent
  • Vorstandsmitglieder, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen
  • Bundes-, Landes- und Vertragsbedienstete

Bei der Einrichtung von Gruppen ist auf ausgewogene und sachliche Kriterien bei der Auswahl zu achten.

Zusätzliche Flexibilität: Die Zukunftssicherung kann auch in Kombination mit einer Unfall- oder Krankenversicherung abgeschlossen werden, um den Schutz individuell anzupassen.

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Steuerliche Hinweise: Die steuerliche Behandlung basiert auf der Rechtslage von Juli 2022. Änderungen oder der Wegfall steuerlicher Begünstigungen können nicht ausgeschlossen werden. Eine Versicherungssteuer von 4 Prozent auf die Prämie fällt an. Im Ablebensfall fallen keine zusätzlichen Steuern wie Kapitalertrag- oder Einkommensteuer an. Die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitspension ist erst dann steuerpflichtig, wenn die Pensionsleistungen den Wert der Gegenleistung übersteigen.

Optionen zur Finanzierung

Die Finanzierung der Zukunftssicherung kann auf zwei Hauptwegen erfolgen, je nach Präferenz des Unternehmens und der Mitarbeiter:

1. Finanzierung durch das Unternehmen (Freiwillige Sozialleistung)

Hierbei übernimmt das Unternehmen die vollständige Prämienzahlung. Diese wird als freiwillige Sozialleistung für die Mitarbeiter behandelt und ist als Betriebsausgabe absetzbar. Ein wesentlicher Vorteil für das Unternehmen ist, dass keine zusätzlichen Lohnnebenkosten oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Erfahren Sie mehr über die Zukunftssicherung als Sozialleistung.

2. Finanzierung durch die Mitarbeiter (Bezugsumwandlung)

Bei diesem Modell wandeln Mitarbeiter einen Teil ihres Bruttogehalts (bis zu 25 Euro monatlich) in die Prämienzahlung um. Dies führt zu einer Reduzierung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage für die Mitarbeiter und senkt gleichzeitig die Lohnnebenkosten für das Unternehmen. Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben unverändert.

Entdecken Sie die Vorteile der Bezugsumwandlung.

Leistungsbeispiele in der Praxis

Die Zukunftssicherung schützt und unterstützt in entscheidenden Lebenssituationen:

Beispiel Markus (Berufsunfähigkeit):
Markus, 28 Jahre alt, wird durch einen Unfall dauerhaft berufsunfähig. Dank der von seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Zukunftssicherung erhält er eine Berufsunfähigkeitspension, da seine Arbeitsunfähigkeit seit über 6 Monaten mehr als 50 Prozent beträgt. Während seiner Berufsunfähigkeit übernimmt die Versicherung zudem die Prämienzahlungen für den Ablebensschutz, was Markus zusätzliche Sicherheit gibt.

Beispiel Deniz (Ablebensfall):
Deniz verstirbt unerwartet im Alter von 45 Jahren und hinterlässt ihre Familie. Die von ihrem Arbeitgeber abgeschlossene Zukunftssicherung bietet finanzielle Entlastung durch die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme an die Hinterbliebenen. Dies hilft, unmittelbare Ausgaben wie die Begräbniskosten zu decken und sichert die finanzielle Zukunft der Familie.

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Zusätzliche Services und Informationen

Um den maximalen Nutzen aus Ihrer Versicherung zu ziehen, bietet Generali umfassende Zusatzleistungen und Informationsmaterialien:

Häufig gestellte Fragen zur Zukunftssicherung

Die Zukunftssicherung ist eine flexible Lösung, die entweder als Altersvorsorge oder als Risikovorsorge gestaltet werden kann.

  • Altersvorsorge: Bei Pensionsantritt wird die angesparte Kapitalleistung ausbezahlt.
  • Risikovorsorge: Im Falle einer Berufsunfähigkeit (mindestens 50% für 6 Monate oder länger) wird eine Pension ausbezahlt. Bei Ableben der versicherten Person erhalten die Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung.

Die Wahl zwischen Alters- und Risikovorsorge ist exklusiv, eine Kombination ist nicht möglich. Allerdings kann die Zukunftssicherung durch den Abschluss einer Unfall- und/oder Krankenversicherung ergänzt werden.

Die beiden Finanzierungsmodelle, freiwillige Sozialleistung und Bezugsumwandlung, stellen Varianten dar, wie die Zukunftssicherung umgesetzt werden kann:

  • Bei der freiwilligen Sozialleistung schließt der Arbeitgeber ein Zukunfts­sicherungsmodell für seine Mitarbeiter ab. Monatlich bis zu 25 Euro werden steuerfrei in eine Lebensversicherung eingezahlt. Das Unternehmen spart Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Die Bezugsumwandlung schafft den Rahmen für ein arbeitnehmer­finanziertes Modell. Mitarbeiter können bis zu 25 Euro ihres Bruttobezugs für die Zukunftssicherung verwenden. Die Prämie wird vom Unternehmen in eine Lebensversicherung eingezahlt, was die Lohnsteuerbemessungsgrundlage der Mitarbeiter reduziert und die Lohnnebenkosten für das Unternehmen senkt.

Weitere Vorsorgemöglichkeiten für Unternehmen

Generali bietet eine Reihe weiterer maßgeschneiderter Lösungen für Unternehmen:

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Bietet eine monatliche Pension im Falle der Berufsunfähigkeit und unterstützt bei der Fortführung der Lebensfinanzierung.
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Key Person Versicherung

Schützt das Unternehmen vor den finanziellen Folgen, wenn Schlüsselpersonen ausfallen.
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Betrieb PLUS Ablebensversicherung

Schafft finanzielle Entlastung im Todesfall von Geschäftsführern, Einzelunternehmern oder Freiberuflern.
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Kontakt und Beratung

Bei Fragen oder dem Wunsch nach einer persönlichen Beratung steht Ihnen Generali gerne zur Verfügung: