Die deutsche Gehaltsabrechnung, auch Lohnabrechnung genannt, kann auf den ersten Blick komplex erscheinen. Viele Abkürzungen wie KV, AV, RV, UV und PV sind Ihnen vielleicht schon aufgefallen. Diese Kürzel stehen für verschiedene Versicherungsbeiträge, die von Ihrem Bruttogehalt abgezogen werden und sich somit auf Ihr Nettogehalt auswirken. Im Durchschnitt können etwa 40 % Ihres Bruttogehalts für Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherung aufgewendet werden. Dieser Artikel beleuchtet die Bedeutung dieser Abzüge, ihre Unterschiede und wie sie berechnet werden, um Ihnen Klarheit über Ihre Lohnabrechnung zu verschaffen.
Was ist der KV-Beitrag?
KV steht für Krankenversicherung. Der KV-Beitrag ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragshöhe wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt und richtet sich nach einem Prozentsatz Ihres Einkommens. Im Jahr 2025 beträgt dieser Satz 14,6 % Ihres Einkommens. Davon trägt die Hälfte Ihr Arbeitgeber, sodass etwa 7,3 % von Ihrem monatlichen Einkommen abgezogen werden.
Zusätzlich zu diesem allgemeinen Beitragssatz gibt es den sogenannten Zusatzbeitrag, dessen Höhe von jeder Krankenkasse individuell festgelegt wird und zur Deckung zusätzlicher Kosten dient. Eine Übersicht über die Unterschiede und Beiträge verschiedener Anbieter finden Sie auf unserer Seite zur gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt jedoch eine Beitragsbemessungsgrenze: maximal werden Beiträge bis zu einem Einkommen von 5.512,50 € pro Monat oder 66.150 € pro Jahr erhoben. Dies bedeutet, dass Ihr monatlicher Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung höchstens etwa 630 € beträgt.
Für Personen, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 € (Stand 2025) verdienen und bestimmte Kriterien erfüllen, kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung eine Alternative sein, die oft umfangreichere Leistungen zu geringeren Kosten bietet.
Was ist der AV-Beitrag?
AV steht für Arbeitslosenversicherung. Der AV-Beitrag ist die Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung, die sicherstellen soll, dass Sie im Falle einer Arbeitslosigkeit finanziell abgesichert sind. Dieser Beitrag wird von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die Sozialversicherung abgeführt. Der Beitragssatz beträgt 2,4 %.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung unterscheidet sich leicht zwischen den Bundesländern: in Westdeutschland liegt sie bei 7.300 € pro Monat bzw. 87.600 € pro Jahr, in Ostdeutschland bei 7.100 € pro Monat bzw. 85.200 € pro Jahr. Aktuelle Informationen zu den Beitragsbemessungsgrenzen finden Sie hier: Rechengrößen 2025.
Das System der Arbeitslosenversicherung bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern kann auch in besonderen Situationen wie der Kurzarbeit greifen, die während der Pandemie zur Stützung von Unternehmen und Arbeitnehmern eingesetzt wurde.
Was ist der RV-Beitrag?
RV steht für Rentenversicherung. Der RV-Beitrag ist Ihre Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Beiträge sind entscheidend, um im Alter eine Rente zu erhalten. Um Anspruch auf eine deutsche Altersrente zu haben, müssen Sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Der Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt 18,6 %. Auch hier übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Ähnlich wie bei der Arbeitslosenversicherung gibt es auch für die Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenzen: In den westlichen Bundesländern liegen diese bei 7.550 € pro Monat oder 90.600 € pro Jahr, in den östlichen Bundesländern bei 7.450 € pro Monat oder 89.400 € pro Jahr.
Falls Sie Deutschland vor Erreichen des Rentenalters verlassen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, sich Ihre Rentenbeiträge erstatten zu lassen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel: So bekommen Sie Ihre Rentenbeiträge zurück. Weitere Informationen zum deutschen Rentensystem und zur Altersvorsorge finden Sie auf unserer Webseite.
Was ist der UV-Beitrag?
UV steht für Unfallversicherung. Der UV-Beitrag ist die Beitragszahlung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Versicherung schützt Sie bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden in der Regel vollständig vom Arbeitgeber getragen. Die Höhe des Beitrags ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Gefahrenklasse des Betriebs und der Lohnsumme.
Die meisten Arbeitnehmer sind über ihre gesetzliche Rentenversicherung auch unfallversichert. Genauere Informationen zu den Details der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Unfallversicherung im Überblick.
Was ist der PV-Beitrag?
PV steht für Pflegeversicherung. Der PV-Beitrag ist die Beitragszahlung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese Versicherung ist für alle in Deutschland verpflichtend, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Ziel ist es, die Kosten für die notwendige Pflege im Alter oder bei Krankheit abzudecken.
Der Beitragssatz beträgt 3,05 % des Bruttogehalts und wird zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze entspricht der der Krankenversicherung, also 5.512,50 € pro Monat oder 66.150 € pro Jahr. Weitere Details zur Langzeitpflegeversicherung in Deutschland können Sie auf unserer Webseite nachlesen.
Um eine genaue Schätzung Ihrer Abzüge zu erhalten, können Sie einen Brutto-Netto-Rechner nutzen, der die einzelnen Pflichtbeiträge für Sie berechnet.

