Die wichtigsten Sozialversicherungsbeiträge und Rechengrößen in Deutschland

Deutschland verfügt über ein komplexes, aber essenzielles System der sozialen Sicherung, das auf Beiträgen zur Sozialversicherung basiert. Dieses System deckt Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab und wird regelmäßig durch Anpassungen von Beiträgen und Rechengrößen aktualisiert. Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen und zukünftigen Werte, die für die Beitragsberechnung und Leistungsansprüche relevant sind, Stand 1. Juli 2025.

Beiträge zur Sozialversicherung ab dem 1. Juli 2025

Die Beiträge zur Sozialversicherung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die jeweils einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens umfassen:

  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent
  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeiträge)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,60 Prozent
  • Pflegeversicherung: 3,6 Prozent (für Kinderlose erhöht sich dieser Satz auf 4,2 Prozent)

Diese Sätze sind grundlegend für die Finanzierung der jeweiligen Sozialleistungen und werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist entscheidend für die Berechnung der Rentenhöhe. Ab dem 1. Juli 2025 beträgt dieser monatlich 40,79 Euro. Dieser Wert wird jährlich angepasst und spiegelt die allgemeine Lohnentwicklung wider.

Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gibt an, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze sind beitragsfrei. Die Bezugsgröße ist relevant für die Berechnung von Beiträgen und Leistungen, insbesondere für freiwillig Versicherte und in der Rentenversicherung.

BereichStatusJanuar 2023 (monatlich)Januar 2024 (monatlich)Januar 2025 (monatlich)Januar 2026 (monatlich)
BeitragsbemessungsgrenzeWest7.300 Euro7.550 Euro
Ost7.100 Euro7.450 Euro
Einheitlich8.050 Euro8.450 Euro
Beitragssatz Rentenversicherung18,7 %18,6 %18,6 %18,6 %
BezugsgrößeWest3.395 Euro3.535 Euro
Ost3.290 Euro3.465 Euro
Einheitlich3.745 Euro3.955 Euro
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Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Unterscheidung zwischen West- und Ostdeutschland für die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße.

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist maßgeblich für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Wer mit seinem Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, kann sich privat versichern.

Grenze202320242025
Allgemeine JAEG (§ 6 Abs. 6 SGB V)66.600 Euro69.300 Euro73.800 Euro
Besondere JAEG (§ 6 Abs. 7 SGB V)59.850 Euro62.100 Euro66.150 Euro

Beiträge für Selbstständige und Freiwillig Versicherte

Auch für Selbstständige und freiwillig Versicherte gibt es spezifische Beitragsregelungen. Die Mindest- und Höchstbeiträge sowie die Regelbeiträge variieren jährlich.

Pflichtversicherte Selbstständige (ab 01.01.2025 einheitlich)

Beitrag2023202420252026
Mindestbeitrag (Euro)96,72100,07103,42112,16
Regelbeitrag (Euro)631,47657,51696,57735,63
Halber Regelbeitrag (Euro)315,74328,76348,29367,82
Höchstbetrag (Euro)1.357,801.404,301.497,301.571,70

Für Selbstständige in den neuen Bundesländern galten bis 2024 gesonderte Regelungen, ab 2025 sind die Beiträge bundeseinheitlich.

Freiwillig Versicherte

JahrMindestbeitrag (Euro)Höchstbeitrag (Euro)
202396,721.357,80
2024100,071.404,30
2025103,421.497,30
2026112,161.571,70

Aufteilung der Beiträge aus Sozialleistungen

Die Verteilung der Beiträge zwischen dem Regionalträger und der Deutschen Rentenversicherung Bund hat sich im Laufe der Jahre verändert und wird weiterhin angepasst.

JahrBeitragsanteil Regionalträger (%)Beitragsanteil DRV Bund (%)
202352,40547,595
202452,50347,497
202552,53747,463
202652,66047,340

Hinzuverdienstgrenzen

Die Regelungen zum Hinzuverdienst bei Renten sind komplex und haben sich insbesondere seit dem 1. Januar 2023 geändert.

  • Vorgezogene Altersrenten: Bis Ende 2022 gab es eine Verdienstgrenze. Ab 2023 entfällt diese Grenze für vorgezogene Altersrenten.
  • Erwerbsminderungsrenten:
    • Bis Ende 2022 galt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro für volle Erwerbsminderung und eine individuell berechnete Mindestgrenze für teilweise Erwerbsminderung.
    • Ab dem 1. Januar 2023 gelten dynamische Hinzuverdienstgrenzen. Für 2025 liegen diese bei rund 19.661,25 Euro für volle Erwerbsminderung und rund 39.322,50 Euro für teilweise Erwerbsminderung.
    • Bei der Anrechnung von Sozialleistungen als Hinzuverdienst wird das zugrunde liegende Arbeits- oder Arbeitseinkommen berücksichtigt.
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Wichtiger Hinweis: Die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten waren in den Jahren 2021 und 2022 temporär auf 46.060 Euro erhöht worden, um Personalengpässe aufgrund der Corona-Pandemie auszugleichen.

Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten

Die Anrechnung von eigenem Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf Witwen- oder Witwerrenten sowie Erziehungsrenten ist an bestimmte Freibeträge gebunden.

  • Witwen-/Witwerrente: Bei Todesfällen nach dem 31.12.1985 erfolgt keine Anrechnung, wenn das eigene Einkommen (pauschaliert ermittelt) bestimmte Freibeträge nicht übersteigt. Überschreitendes Einkommen wird zu 40 Prozent angerechnet.
  • Waisenrente: Seit dem 1. Juli 2015 findet keine Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf Waisenrenten mehr statt.
  • Erziehungsrente: Ähnlich wie bei der Witwenrente gibt es Freibeträge, deren Überschreitung zu 40 Prozent angerechnet wird.

Geringfügigkeitsgrenzen

Die Geringfügigkeitsgrenze, bis zu der eine Beschäftigung versicherungsfrei in der Rentenversicherung ist, wird regelmäßig angepasst:

  • Bis 31.12.2022: 450,00 Euro pro Monat
  • 2023: 520,00 Euro pro Monat
  • 2024: 538,00 Euro pro Monat
  • Ab 01.01.2025: 556,00 Euro pro Monat
  • Ab 01.01.2026: 603,00 Euro pro Monat

Diese Werte sind entscheidend für die Gestaltung von Minijobs und die damit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Folgen. Das deutsche Sozialversicherungssystem ist dynamisch und wird fortlaufend an die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst, um seine Funktionsfähigkeit und Gerechtigkeit zu gewährleisten.