Der Ruhestand ist ein wichtiger Lebensabschnitt, und die deutsche Rentenversicherung bietet verschiedene Wege, diesen gut abgesichert zu genießen. Insbesondere für diejenigen, die lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, gibt es spezielle Altersrenten, die einen früheren Renteneintritt ohne oder mit geringen Abschlägen ermöglichen. Dieser Leitfaden beleuchtet die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre) und erklärt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre) sind zwei zentrale Säulen, die langjährigen Beitragszahlern in Deutschland zugutekommen. Die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, hängt maßgeblich von der Dauer Ihrer Versicherungsjahre und Ihrem Geburtsjahr ab, da das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird. freiberufler rentenversicherung
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren
Um die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mindestens 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen. Für Versicherte, die zwischen 1949 und 1963 geboren wurden, ist es unter bestimmten Umständen möglich, noch vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters von 67 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Für jüngere Jahrgänge, ab 1964, liegt das reguläre Renteneintrittsalter auch nach 35 Versicherungsjahren bei 67 Jahren.
Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist ab einem Alter von 63 Jahren möglich, jedoch ist hierbei mit Rentenabschlägen zu rechnen. Für jeden Monat, der vor dem regulären Rentenalter in Anspruch genommen wird, reduziert sich die Rente um 0,3 Prozent, was einem maximalen Abschlag von 14,4 Prozent entspricht. Diese Abschläge bleiben dauerhaft bestehen.
Zur Ermittlung Ihrer individuellen Möglichkeiten können Sie den „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ der Deutschen Rentenversicherung nutzen. volle erwerbsunfähigkeitsrente
Berücksichtigte Zeiten für die 35-Jahres-Rente
Die 35 Versicherungsjahre setzen sich aus einer Vielzahl von anrechenbaren Zeiten zusammen:
- Beitragszeiten: Dies umfasst Beiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld (I), Übergangsgeld und bis Ende 2010 auch Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden.
- Freiwillige Beiträge: Beiträge, die Sie selbstständig und freiwillig entrichtet haben.
- Kindererziehungszeiten: Die ersten 2,5 bis 3 Lebensjahre eines Kindes werden angerechnet.
- Pflegezeiten: Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege von Angehörigen.
- Versorgungsausgleich: Berücksichtigungsfähige Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
- Minijobs: Beiträge aus Minijobs werden anteilig berücksichtigt, wenn sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteile gezahlt wurden.
- Rentensplitting: Zeiten aus einem Rentensplitting zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Ersatzzeiten: Zeiten, die aufgrund politischer Verfolgung (z.B. in der DDR) entstanden sind.
- Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen aus persönlichen Gründen keine Beiträge gezahlt werden konnten, z.B. wegen Krankheit, Schulbesuch oder Studium.
- Berücksichtigungszeiten: Zeiten, die der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag dienen.
Detaillierte Informationen zu Ihren persönlichen rentenrechtlichen Zeiten erhalten Sie in Ihrer Rentenauskunft, die Ihnen ab dem 55. Geburtstag automatisch zugesendet wird. Meine Post von der Rente
Altersrente nach 45 Jahren
Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, hat Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Rente wird oft noch als “Rente mit 63” bezeichnet, da Geburtsjahrgänge vor 1953 tatsächlich abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Ab Geburtsjahrgang 1964 liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.
Ein wichtiger Unterschied zur 35-Jahres-Rente ist, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht vorzeitig und auch nicht mit Abschlägen in Anspruch genommen werden kann.
Auch hier bietet der „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ eine gute Möglichkeit, sich über die persönlichen Rentenmöglichkeiten zu informieren.
Berücksichtigte Zeiten für die 45-Jahres-Rente
Für die 45 Versicherungsjahre werden folgende Zeiten angerechnet:
- Pflichtbeiträge: Aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit.
- Minijobs: Anteilig, wenn Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile gezahlt wurden.
- Kindererziehungszeiten: Bis zum 10. Geburtstag des Kindes.
- Pflegezeiten: Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege.
- Wehr- und Zivildienst: Pflichtzeiten.
- Bezug von Sozialleistungen: Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von z.B. Krankengeld. Beachten Sie: Leistungen der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen nur, wenn die Arbeitslosigkeit auf einer Insolvenz oder Betriebsaufgabe beruhte.
- Ersatzzeiten: Wie z.B. Zeiten politischer Verfolgung in der DDR.
- Freiwillige Beiträge: Werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.
Nicht berücksichtigte Zeiten für die 45-Jahres-Rente
Bestimmte Zeiten werden bei der 45-Jahres-Rente explizit ausgeschlossen:
- Beiträge aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Arbeitslosenhilfe.
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung.
- Zeiten aus einem Rentensplitting.
- Anrechnungszeiten (z.B. wegen Krankheit, Schulbesuch, Studium).
Auch für diese Rentenart gilt: Ihre Rentenauskunft ab 55 Jahren liefert die genauen Informationen zu Ihren individuellen Ansprüchen. Meine Post von der Rente
Hinzuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand
Die Regeln für den Hinzuverdienst zu einer vorgezogenen Altersrente wurden angepasst. Für das Jahr 2022 galt noch eine Verdienstgrenze von 46.060 Euro. Ab dem 1. Januar 2023 entfällt diese Grenze für Altersrenten, sodass Rentnerinnen und Rentner ihre Rente unabhängig von der Höhe ihres Hinzuverdienstes in voller Höhe beziehen können. Dies vereinfacht die Planung für den Ruhestand erheblich. rentenversicherung versicherungspflicht
Rentenantrag rechtzeitig stellen
Um Ihre Rentenleistung pünktlich zum gewünschten Rentenbeginn zu erhalten, ist die rechtzeitige Antragstellung unerlässlich. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt zu stellen. Dies gibt genügend Zeit für die Bearbeitung und vermeidet unerwünschte Verzögerungen. volle erwerbsunfähigkeitsrente
Sie können Ihren Rentenantrag bequem online stellen, was den Prozess beschleunigt und vereinfacht. volle erwerbsunfähigkeitsrente
Der Ruhestand ist eine wohlverdiente Phase im Leben. Mit einer frühzeitigen Information und Planung können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Rentenansprüche optimal nutzen und Ihren wohlverdienten Ruhestand sorgenfrei genießen können.

