Die Risikolebensversicherung (RLV) spielt eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Ein zentraler Aspekt dabei ist das Bezugsrecht. Dieses regelt, wer im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme erhält. Anders als bei anderen Versicherungsarten, bei denen der Versicherungsnehmer oft selbst der Begünstigte ist, sollte bei einer RLV eine andere Person, in der Regel ein naher Angehöriger, als Bezugsberechtigter eingesetzt werden. Eine klare Regelung des Bezugsrechts ist essenziell, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Leistung im Ernstfall zweckgebunden ankommt. Die beste Risikolebensversicherung kann hier finanzielle Sicherheit bieten.
Die Bedeutung des Bezugsrechts
Das Bezugsrecht bei einer Risikolebensversicherung ist von großer Bedeutung, da es die Versicherungssumme aus dem Nachlass des Verstorbenen herauslöst. Normalerweise würde das Vermögen einer verstorbenen Person auf die gesetzlichen oder testamentarischen Erben übergehen und unterliegt damit der Erbmasse. Durch die explizite Benennung eines Bezugsberechtigten in der Police wird die Versicherungssumme jedoch direkt an diese Person ausgezahlt. Dies geschieht unabhängig von der Erbschaftsregelung und kann somit einen schnellen und unkomplizierten finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen gewährleisten.
Wer kann bezugsberechtigt sein?
Grundsätzlich kann jede Person als Bezugsberechtigter eingesetzt werden. Am häufigsten sind dies Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder oder andere enge Familienmitglieder. Es ist jedoch wichtig, dass der Versicherungsnehmer die bezugsberechtigte Person eindeutig identifiziert. Dies geschieht am besten durch die Angabe von vollständigem Namen und Geburtsdatum.
Wichtige Überlegungen bei der Festlegung des Bezugsberechtigten:
- Textform: Die Erklärung des Bezugsrechts ist in der Regel nur gültig, wenn sie dem Versicherer in Textform (schriftlich oder per E-Mail) mitgeteilt wird.
- Mehrere Bezugsberechtigte: Wenn mehrere Personen begünstigt werden sollen, ist es ratsam, die prozentualen Anteile der Versicherungssumme klar zu definieren.
- Information der Begünstigten: Die potenziell bezugsberechtigte Person sollte über ihre Begünstigung informiert werden, damit sie über ihre Ansprüche Bescheid weiß.
- Änderungen der Lebensumstände: Bei wichtigen Lebensereignissen wie Geburt, Heirat oder Scheidung sollte der Versicherungsnehmer die getroffene Bezugsrechtsregelung überprüfen und gegebenenfalls anpassen lassen.
- Versterben des Bezugsberechtigten: Sollte die ursprünglich benannte bezugsberechtigte Person versterben, ist es wichtig, schriftlich einen neuen Begünstigten bei der Versicherung zu benennen. Eine Änderung in einem privaten Dokument ist hierfür nicht ausreichend.
- Keine Benennung: Wenn keine bezugsberechtigte Person im Versicherungsvertrag festgehalten ist, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass und wird nach den allgemeinen Erbschaftsregeln verteilt.
Formulierungen und mögliche Probleme
Unklare Formulierungen im Versicherungsvertrag oder Verweise auf ein Testament, das nur allgemeine Erben benennt, können zu Streitigkeiten führen. In solchen Fällen ist die Versicherung oft unsicher, an wen die Leistung auszuzahlen ist, und kann die Auszahlung verzögern, bis eine Klärung durch ein Nachlassgericht erfolgt ist. Daher ist eine präzise Benennung im Versicherungsvertrag unerlässlich. Die Wahl der richtigen Absicherung ist hier entscheidend, beispielsweise im Rahmen von Risikolebensversicherung bei Hauskauf.
Steuerliche Aspekte
Die Auszahlung einer Versicherungssumme aus einer reinen Risikolebensversicherung unterliegt grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Allerdings kann sie der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Hierbei gibt es jedoch bestimmte Freibeträge, deren Höhe von der Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Bezugsberechtigten abhängt.
Besondere Konstellationen, wie die sogenannte „Über-Kreuz-Versicherung“, können dazu führen, dass keine Erbschaftsteuer anfällt. Dieses Modell ist auch für unverheiratete Paare eine interessante Option, um finanzielle Sicherheit zu schaffen. Die Wahl zwischen einer Risikolebensversicherung fallend oder konstant kann ebenfalls steuerliche Auswirkungen haben.
Fazit
Das Bezugsrecht ist ein kritischer Bestandteil der Risikolebensversicherung. Eine sorgfältige und klare Festlegung der bezugsberechtigten Person(en) direkt im Versicherungsvertrag ist entscheidend, um die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen zu gewährleisten und potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die Regelungen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um den sich ändernden Lebensumständen Rechnung zu tragen. Risikolebensversicherung für Paare Vergleich kann helfen, die passende Police zu finden.

