Die Axa Rentenversicherung ist ein Produkt, das vielen Menschen hilft, für das Alter vorzusorgen. Doch manchmal ändern sich Lebensumstände, oder das eigene Verständnis von finanzieller Vorsorge entwickelt sich weiter. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, über eine Kündigung der Axa Rentenversicherung nachzudenken. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte, die bei einer Kündigung zu beachten sind, von den Unterschieden zu kapitalbildenden Lebensversicherungen bis hin zu den Gründen, warum Kunden sich für eine Auflösung ihres Vertrags entscheiden. Zudem werden die Formen der Kündigung, der Rückkaufswert und die lukrativere Alternative des Widerrufs detailliert erläutert. Ein tieferes Verständnis von Finanzbildung kann hierbei von großem Vorteil sein.
1. Kapitalbildende Lebensversicherung vs. Private Rentenversicherung
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Lebens- und Rentenversicherungen oft gleichgesetzt. Rechtlich gesehen gehören jedoch beide zu den Lebensversicherungen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Art der Auszahlung des angesparten Vermögens. Bei beiden Policen gibt es eine Ansparphase, in der Beiträge gezahlt werden.
- Kapitalbildende Lebensversicherung: Am Vertragsende wird das angesparte Vermögen als Einmalzahlung ausgezahlt, womit der Vertrag erlischt.
- Private Rentenversicherung: Das Vertragsvermögen wird in eine lebenslange Leibrente umgewandelt. Diese lebenslange Zahlung sichert das Langlebigkeitsrisiko ab. Die Höhe der monatlichen Rente wird anhand von Sterbetafeln, welche statistische Durchschnittswerte der Lebenserwartung widerspiegeln, berechnet.
Die AXA Rentenversicherung bietet durch die lebenslange Auszahlung eine Sicherheit, die eine Einmalauszahlung nicht bieten kann, da die Gefahr besteht, dass das Kapital verbraucht wird. Der Versicherer übernimmt hierbei das sogenannte Ablaufmanagement gegen Gebühr. Bei der Wahl einer Rentenversicherung ist es wichtig, nicht nur auf die Rendite, sondern auch auf Kosten und Flexibilität zu achten, um eine lukrative und langfristige Altersvorsorge zu gewährleisten.
2. Form und Inhalt der Kündigung einer AXA Rentenversicherung
Bevor Sie Ihre AXA Rentenversicherung kündigen, ist ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den Versicherungsschein unerlässlich. Dort ist die vorgeschriebene Form der Kündigung festgelegt, welche für Sie bindend ist. Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen unterschieden:
- Schriftform: Eine Kündigung ist ausschließlich per Brief oder Fax möglich. Eine rein elektronische Form wird nicht anerkannt.
- Textform: Hierzu zählen auch elektronische Kündigungen, beispielsweise per E-Mail. Ältere Verträge der AXA schreiben oft nur die Schriftform vor, während neuere Policen auch elektronische Kündigungen oder Kündigungen über das Kundenportal zulassen.
Die Nichteinhaltung der Form kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, wodurch der Vertrag weiterhin Kosten verursacht und erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgelöst werden kann.
Für den Inhalt der Kündigung gibt es meist keine strengen Vorschriften, jedoch sollten zur reibungslosen Abwicklung folgende Punkte enthalten sein:
- Persönliche Daten: Vollständiger Name, Anschrift, Erreichbarkeit sowie Vertrags- und Versicherungsnummer.
- Eindeutige Kündigungserklärung: Verwenden Sie klar den Begriff „Kündigung“.
- Kündigungsgrund (bei Sonderkündigung): Bei einer außerordentlichen Kündigung nach § 40 VVG ist die Angabe des Grundes erforderlich. Bei ordentlichen Kündigungen ist dies optional.
- Konkreter Kündigungstermin: Oder die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
- Aufforderung zur Auszahlung: Bitte um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswertes nach § 169 Absatz 1 VVG.
- Bitte um Bestätigung: Sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Kündigung.
- Handschriftliche Unterschrift (bei schriftlicher Kündigung): Bei elektronischen Kündigungen entfällt dieser Punkt.
Um den Zugang Ihrer Kündigung nachweisen zu können, empfiehlt sich bei schriftlicher Kündigung der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder das Aufheben des Faxberichts.
3. Gründe für die Kündigung einer AXA Rentenversicherung
Immer mehr Kunden entscheiden sich zur Kündigung ihrer AXA Rentenversicherung. Die Hauptgründe hierfür sind:
- Hohe Kosten: Abschluss- und Verwaltungskosten können in den ersten Jahren bis zu 20-30% der Beiträge ausmachen. Bei niedrigen Zinsen ist es oft schwierig, diese Verluste auszugleichen, sodass die Ablaufleistung unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen kann.
- Niedrige Zinsen und Überschüsse: Garantiezinsen werfen oft kaum Rendite ab. Die Versicherer müssen zudem Rücklagen bilden, um ältere, höher verzinste Verträge bedienen zu können.
- Mangelnde Flexibilität: Kunden haben kaum Einfluss auf die Anlageentscheidungen ihrer Beiträge.
Diese Faktoren machen viele Lebens- und Rentenversicherungen unrentabel, insbesondere aufgrund der hohen initialen Kostenabzüge.
4. Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Ähnlich wie bei anderen Verträgen kann auch eine AXA Rentenversicherung ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Die Rahmenbedingungen sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt, ergänzt durch die spezifischen Vorgaben des Versicherers.
Ordentliche Kündigung
Bei der ordentlichen Kündigung muss die vom Versicherer vorgegebene Kündigungsfrist eingehalten werden, die sich nach dem Ende der Versicherungsperiode richtet. Bei der AXA beträgt diese Frist in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Ein verspäteter Zugang führt dazu, dass die Kündigung erst zum Ende der darauffolgenden Versicherungsperiode wirksam wird. Der Zugang des Schreibens beim Versicherer ist entscheidend für die Fristwahrung.
Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht)
Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn ein entsprechender Kündigungsgrund vorliegt. Gemäß § 40 VVG sind dies beispielsweise:
- Reduzierung oder Streichung von Leistungen bei gleichbleibenden Beiträgen.
- Erhöhung der Beiträge ohne entsprechende Leistungsverbesserung.
Diese Vertragsanpassungen zum Nachteil des Versicherungsnehmers berechtigen zur außerordentlichen Kündigung. Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderungen informieren, innerhalb dieser Frist kann die Sonderkündigung erfolgen.
5. Der Rückkaufswert der Police
Bei Kündigung einer AXA Rentenversicherung wird der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser berechnet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 169 VVG) und ergibt sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich Risikoanteile (z.B. für Berufsunfähigkeitsschutz), Abschluss- und Verwaltungskosten, zuzüglich erzielter Überschüsse und Zinsen.
Die Formel lautet vereinfacht:
Rückkaufswert = Eingezahlte Beiträge – Risikoanteile – Kosten + Überschüsse/Zinsen
Es gelten Mindestgrenzen (50% der eingezahlten Beiträge) und Abzüge für Stornopauschalen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Der Rückkaufswert wird in der Regel etwa zwei Wochen nach dem Stichtag der Versicherungsperiode ausgezahlt.
6. Kündigung vs. Widerruf
Bevor Sie Ihre AXA Rentenversicherung kündigen, sollten Sie Alternativen prüfen. Oftmals ist die Kündigung die teuerste und am wenigsten rentable Option, da der Rückkaufswert durch die Kostenabzüge erheblich geringer ausfallen kann als die eingezahlten Prämien.
Ein lukrativerer Weg kann der Widerruf der Rentenversicherung sein. Grundsätzlich haben Sie nach Abschluss des Vertrags 30 Tage Zeit, diesen zu widerrufen. Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung durch den Versicherer kann jedoch ein unbefristetes Widerrufsrecht bestehen. Dies bedeutet, dass der Vertrag vollständig rückabgewickelt wird, wobei alle Beiträge und Kosten verzinst zurückgezahlt werden. Ein Widerruf ist oft vorteilhafter als eine Kündigung, da keine Kosten abgezogen werden und die Auszahlung in der Regel höher ausfällt.
Erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht können Ihre AXA Rentenversicherung prüfen, um festzustellen, ob ein erfolgreicher Widerruf möglich ist. Bei helpcheck fällt nur im Erfolgsfall ein Honorar an, wodurch für den Kunden kein Kostenrisiko entsteht. Nutzen Sie die Chance, Ihr Geld zurückzuholen!
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