AXA kündigen: So geht’s richtig!

Die AXA ist ein bekannter Anbieter von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten in Deutschland. Das Leistungsspektrum für Privatkunden ist breit gefächert und umfasst unter anderem Fahrzeugversicherungen, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen, Produkte rund um Haus und Wohnen, çeşitli Gesundheitsleistungen sowie Altersvorsorge- und Geldanlageoptionen. Wenn Sie erwägen, Ihren Vertrag bei der AXA zu kündigen, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Kündigungsfristen und -zeitpunkte bei der AXA

Die Kündigungsfristen für Versicherungs- und Anlageprodukte bei der AXA richten sich grundsätzlich nach den spezifischen vertraglichen Vereinbarungen. Es ist daher unerlässlich, Ihren individuellen Vertrag oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genau zu prüfen.

Bei den meisten Versicherungsverträgen verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Das gängige Ende des Versicherungsjahres ist der Stichtag, zu dem die Kündigung spätestens eingegangen sein muss. Bei Bausparverträgen ist oft eine jederzeitige Kündigung unter Einhaltung der Frist möglich, jedoch sollten Sie sich über mögliche Nachteile informieren.

Beispiel: Ein Versicherungsvertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, der am 15. September 2016 abgeschlossen wurde, endet jedes Jahr am 14. September. Wenn Sie nun kündigen möchten und die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, muss Ihr Schreiben spätestens am 14. Juni des laufenden Jahres bei der AXA eingegangen sein. Andernfalls verlängert sich der Vertrag erneut um ein Jahr.

Manche Verträge sehen eine Mindestlaufzeit vor, nach der eine Kündigung erst nach zwei oder drei Jahren möglich ist. Gesetzlich ist jedoch festgelegt, dass jeder Versicherungsvertrag nach spätestens drei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündbar sein muss. Bestimmte Verträge, wie beispielsweise die Rürup-Rente, können nicht direkt gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt werden.

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Eine wichtige Ausnahme bildet das Widerrufsrecht: Dieses kann in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ausgeübt werden, wobei die reguläre Kündigungsfrist hierbei keine Anwendung findet.

So kündigen Sie bei der AXA

Die Kündigung bei der AXA muss ausschließlich schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per Fax ist nicht möglich, ebenso wenig wie eine Online-Kündigung über die Webseite, per App oder telefonisch.

Die sicherste Methode ist die schriftliche Kündigung per Brief. Wenn die Zeit für die Einhaltung der Kündigungsfrist knapp wird, empfiehlt sich der Versand per Einwurfeinschreiben, da dies im Zweifelsfall einen Nachweis über den rechtzeitigen Zugang ermöglicht.

Die Adressen für Ihre Kündigung lauten wie folgt:

  • Lebensversicherung: AXA Lebensversicherung AG, 51172 Köln
  • Krankenversicherung: AXA Krankenversicherung AG, 50592 Köln
  • Sonstige Verträge: AXA Versicherung AG, 51171 Köln

Eine Kündigung per E-Mail ist ebenfalls eine Option. Nutzen Sie hierfür die Adresse service@axa.de und bitten Sie um eine Eingangsbestätigung. Eine Kündigung über ein allgemeines Kontaktformular ist nicht möglich.

Es ist wichtig zu prüfen, ob Ihr Vertrag in Kooperation mit anderen Unternehmen zustande gekommen ist, wie beispielsweise BHW beim Bausparen oder ROLAND bei der Rechtsschutzversicherung. In solchen Fällen muss die Kündigung direkt an den entsprechenden Vertragspartner gerichtet werden.

Worauf Sie bei der AXA-Kündigung achten müssen

Für eine reibungslose Kündigung sollten folgende Angaben in Ihrem Schreiben enthalten sein:

  • Vollständiger Name und Adresse
  • Bezeichnung der Versicherung
  • Versicherungs- oder Kundennummer
  • Datum des Schreibens
  • Die Formulierung, dass Sie “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” kündigen.
  • Eine Aufforderung zur Bestätigung des Vertragendes.

In besonderen Situationen, wie beispielsweise bei Beitragserhöhungen, besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, die fristlos erfolgen kann. Geben Sie in diesem Fall unbedingt den Kündigungsgrund an und kennzeichnen Sie das Schreiben als “außerordentliche Kündigung”.

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Prüfen Sie, ob ein Beitragsrückstand oder ein Guthaben besteht und klären Sie die Modalitäten zur Verrechnung. Falls Sie einen Dauerauftrag für die Beitragszahlung eingerichtet haben, beenden Sie diesen rechtzeitig. Abonnements für Newsletter können in der Regel über den Abmeldelink im Newsletter selbst beendet werden.

Checkliste für Ihre AXA-Kündigung

Um sicherzustellen, dass Sie alle wichtigen Punkte berücksichtigt haben, nutzen Sie diese Checkliste:

  • [ ] Kündigungsfrist und -zeitpunkt überprüft?
  • [ ] Korrekter Vertragspartner ermittelt und Adresse angegeben?
  • [ ] Vollständiger Name und Adresse im Schreiben?
  • [ ] Versicherungsvertragsnummer eingefügt?
  • [ ] Bei außerordentlicher Kündigung: Grund klar benannt?

Kosten und Formulare für die AXA-Kündigung

Für die reine Vertragsauflösung erhebt die AXA keine zusätzlichen Gebühren. Es fallen lediglich die Kosten für das Porto an, wenn Sie die Kündigung per Post versenden.

Zur Vereinfachung des Prozesses können Sie auf vorgefertigte Kündigungsvorlagen zurückgreifen. Anbieter wie aboalarm stellen Formulare bereit, in die Sie Ihre persönlichen und Vertragsdaten eintragen. Anschließend können Sie das Kündigungsschreiben ausdrucken und per Post versenden oder direkt online über die Plattform absenden.