Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen: Ein Leitfaden

Die Besteuerung von Kapitalerträgen aus Lebens- und Rentenversicherungen kann komplex sein, da sich die Regelungen über die Jahre mehrfach geändert haben. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Bestimmungen und gibt Ihnen einen Überblick, wie Sie Ihre Versicherungserträge korrekt versteuern und mögliche Steuervorteile nutzen können. Besonders relevant ist dies für Verträge, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, da hier Kapitalerträge grundsätzlich steuerpflichtig sind.

Der zu versteuernde Kapitalertrag berechnet sich als Differenz zwischen der ausgezahlten Versicherungssumme und der Summe der eingezahlten Beiträge. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und der Auszahlung nach Vollendung des 60. (bzw. 62. Lebensjahres für ab 2012 geschlossene Verträge) Lebensjahres, muss jedoch nur die Hälfte des Kapitalertrags versteuert werden. Für Verträge, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, gelten oft noch günstigere Regelungen, unter denen die Auszahlungen steuerfrei sein können, sofern bestimmte Kriterien bezüglich Laufzeit und Todesfallschutz erfüllt sind.

Automatische Steuerabführung durch den Versicherer

Wenn eine Lebensversicherung zur Auszahlung kommt, behält das Versicherungsunternehmen zunächst automatisch die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein und führt diese an das Finanzamt ab. Dies geschieht pauschal auf Basis des vollen Kapitalertrags, auch wenn im Rahmen der persönlichen Steuererklärung möglicherweise nur die Hälfte des Ertrags mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden muss.

Sollte der volle Ertrag steuerpflichtig sein, beispielsweise weil die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nicht eingehalten wurde, wirkt die einbehaltene Kapitalertragsteuer von 25 Prozent als Abgeltungsteuer. Diese ist endgültig, auch wenn Ihr persönlicher Steuersatz darunter liegt.

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Keine Steuernachzahlung zu befürchten

Sie erhalten von Ihrem Versicherungsanbieter eine Bescheinigung, die über die abgeführte Steuer Auskunft gibt und darüber, ob die Erträge voll oder zur Hälfte steuerpflichtig sind. In Fällen, in denen nur die Hälfte der Erträge zu versteuern ist und Sie möglicherweise zu viel Steuern gezahlt haben, können Sie dies über die “Anlage KAP” in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob Ihnen eine Steuererstattung zusteht. Wichtig ist: Die Günstigerprüfung kann niemals zu einer ungünstigeren Steuerlast für Sie führen. Wenn der halbe Unterschiedsbetrag der Besteuerung unterliegt, muss der volle Unterschiedsbetrag in der Steuererklärung in der “Anlage KAP” angegeben werden, getrennt von anderen Kapitalerträgen, die der Abgeltungsteuer unterlagen.

Viele Arbeitnehmer können zudem diverse Versicherungsbeiträge, wie beispielsweise für die private Altersvorsorge, in ihrer Steuererklärung geltend machen. Erfahren Sie hier, welche Versicherungsbeiträge Sie von der Steuer absetzen können.

Besteuerung von Riester-Renten und Rürup-Renten

Bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie Riester-Verträgen und der Rürup-Rente gelten besondere Regeln. Auszahlungen aus Riester-Verträgen, einschließlich staatlicher Zulagen und Erträge, müssen in voller Höhe versteuert werden, sofern die Beiträge durch Zulagen und/oder Sonderausgabenabzug gefördert wurden. Dies gilt auch für Verträge von Ehe- oder Lebenspartnern, die nur abgeleitet förderberechtigt sind. Wenn Beiträge nicht gefördert wurden, werden die Rentenleistungen mit ihrem Ertragsanteil versteuert.

Bei Riester-Renten haben Sie die Möglichkeit, zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Vorsorgevermögens als einmalige Kapitalabfindung zu entnehmen. Für Kleinbetragsrenten (bis 35,35 Euro/Monat, Stand 2024) kann sogar die gesamte Summe als Kapitalabfindung ausgezahlt werden, ohne die staatliche Förderung zu gefährden. Alternativ können Sie statt der monatlichen Rentenzahlungen eine einmalige Jahresrente wählen. In all diesen Fällen unterliegen die Auszahlungen der nachgelagerten Besteuerung mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

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Fazit: Frühzeitige Information sichert Steuervorteile

Die komplexe Welt der Versicherungsbesteuerung erfordert genaue Kenntnis der Vertragsdetails und der geltenden Gesetze. Durch frühzeitige Information und gegebenenfalls professionelle Beratung können Sie sicherstellen, dass Sie alle Steuervorteile nutzen und Ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen. Ob es um die Auszahlung einer klassischen Lebensversicherung oder um die Besteuerung von Riester-Renten geht, das Verständnis der Regelungen ist entscheidend. Planen Sie Ihre finanzielle Zukunft vorausschauend und informieren Sie sich über die für Sie relevanten steuerlichen Aspekte.