Die Lebensarbeitszeit wird in Deutschland zunehmend flexibler gestaltet, und die Altersteilzeit stellt eine bedeutende Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen dar, ihren Übergang in den Ruhestand schrittweise zu gestalten. Sie ermöglicht eine Reduzierung der Arbeitszeit, während gleichzeitig finanzielle und rentenrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Dieser Leitfaden beleuchtet die Funktionsweise, Voraussetzungen und verschiedenen Modelle der Altersteilzeit und bietet praktische Ratschläge für die Planung.
Was ist Altersteilzeit und für wen kommt sie in Frage?
Altersteilzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung, die durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt ist. Sie basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht, auch wenn Regelungen oft in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen zu finden sind. Grundsätzlich können Arbeitnehmer*innen ab dem 55. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen, sofern sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II werden hierbei angerechnet. Wichtig ist, dass die Altersteilzeit mindestens bis zu dem Zeitpunkt andauern muss, ab dem eine Altersrente frühestmöglich bezogen werden kann. Auch Teilzeitbeschäftigte können eine Altersteilzeitvereinbarung treffen.
Wie funktioniert Altersteilzeit?
Während der Altersteilzeit wird die wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte reduziert, die versicherungspflichtige Beschäftigung wird jedoch fortgesetzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt aufzustocken und zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten, um die Renteneinbußen abzufedern.
Verschiedene Zeitmodelle der Altersteilzeit
Es gibt verschiedene Modelle, wie die Arbeitszeitreduzierung in der Altersteilzeit gestaltet werden kann:
- Gleichverteilungsmodell: Die Arbeitszeit wird über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit gleichmäßig halbiert. Dies kann durch kürzere Arbeitstage oder weniger Arbeitstage pro Woche geschehen.
- Blockmodell: Die Altersteilzeit gliedert sich in zwei gleich lange Phasen: eine Arbeitsphase, in der die bisherige Arbeitszeit geleistet wird, und eine Freistellungsphase, in der der Arbeitnehmer vollständig von der Arbeit freigestellt ist.
- Individuelles Modell: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch andere Verteilungsmodelle vereinbaren, beispielsweise eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit.
Gehaltsberechnung und finanzielle Aspekte
Das Gehalt in der Altersteilzeit wird halbiert. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag von 20 Prozent des reduzierten Gehalts. Dieser Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass er bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen berücksichtigt wird. Der Arbeitgeber muss zudem mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge zahlen, um die Renteneinbußen zu minimieren. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld können in der Altersteilzeit entfallen, dies hängt von den individuellen Vereinbarungen ab.
Fragen und Antworten zur Altersteilzeit
Ab wann kann ich in Altersteilzeit gehen?
Ab 55 Jahren, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit?
Nein, das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) sieht keinen Rechtsanspruch vor. Die Vereinbarung ist freiwillig und basiert auf einer Einigung mit dem Arbeitgeber.
Welche Altersteilzeit-Modelle gibt es?
Die gängigsten Modelle sind das Gleichverteilungsmodell und das Blockmodell, aber auch individuelle Vereinbarungen sind möglich.
Wie lange kann die Altersteilzeit dauern?
Es gibt keine Mindestlaufzeit. Der Arbeitgeber muss Aufstockungsbeträge und Rentenbeiträge jedoch maximal sechs Jahre lang zahlen.
Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf meinen Rentenanspruch aus?
Durch das reduzierte Gehalt sind Renteneinbußen möglich, die durch die Aufstockungszahlungen und die Beiträge des Arbeitgebers zur Rentenversicherung jedoch abgefedert werden.
Planung der Altersteilzeit: Drei Schritte zum Erfolg
Die Organisation der Altersteilzeit erfordert sorgfältige Planung:
- Information und Berechnung: Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung umfassend beraten. Telefonisch ist die Auskunft unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 erreichbar. Prüfen Sie, ob sich die Altersteilzeit für Sie finanziell lohnt und welche Einbußen zu erwarten sind. Der Teilzeitrechner des BMAS kann hierbei eine erste Orientierung bieten.
- Gespräch mit dem Arbeitgeber: Klären Sie frühzeitig, ob betriebliche Regelungen zur Altersteilzeit bestehen. Besprechen Sie mögliche Zeitmodelle, die Höhe der Aufstockungsleistungen und die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge.
- Vertragsabschluss: Nach Klärung aller Details schließen Sie die Altersteilzeitvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber ab. Dieser meldet die Umstellung anschließend bei der Rentenversicherung.
Keine staatliche Förderung mehr seit 2010
Für Arbeitnehmer*innen, die ihre Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben, war eine staatliche Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit möglich. Diese Förderung ist seitdem entfallen.
Alternative: Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Eine weitere Option für einen früheren Renteneintritt ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese richtet sich an Personen, die mindestens 45 Jahre rentenversichert waren und die entsprechende Altersgrenze erreicht haben. Sie ermöglicht einen abschlagsfreien Ruhestand vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur schrittweisen Anhebung der Altersgrenzen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Nutzen Sie die Informationen und Rechner der Deutschen Rentenversicherung, um Ihren Rentenbeginn und Ihre Rentenhöhe zu ermitteln und Ihre Altersteilzeit optimal zu planen.

