Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alpenaquafarm Tirol GmbH

Die Alpenaquafarm Tirol GmbH (im Folgenden als Auftragnehmer, AN, bezeichnet) verkauft und liefert ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB). Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber (AG) ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden. Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, die der Auftragnehmer im Rahmen eines Auftrages durchführt.

1. Angebote und Preise

Alle Angebote des Auftragnehmers sind ab Lager gültig, sofern nicht anders vermerkt. Eine Online-Bestellung, per E-Mail, Post oder Telefon stellt ein verbindliches Angebot dar, das erst durch eine Auftragsbestätigung oder Lieferung vom Auftragnehmer angenommen wird. Der Auftragnehmer behält sich den Zwischenverkauf vor. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, jedoch exklusive Versandkosten und sonstiger Abgaben. Bei Lieferungen in Nicht-EWR-Länder können zusätzliche Kosten anfallen, die vom Auftraggeber zu tragen sind. Die Berechnung der Preise erfolgt in EURO und basiert auf den Preisen am Tag der Lieferung. Waren, die nicht ständig auf Lager sind, werden in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet.

2. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von diesem bestimmten Dritten über. Teillieferungen sind möglich. Beanstandungen wegen Transportschäden sind unverzüglich, spätestens binnen acht Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich beim Transportunternehmen und beim Auftragnehmer vorzubringen. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung, insbesondere Lieferfristüberschreitungen, gelten als vorweg genehmigt. Höhere Gewalt oder unvorhergesehene Hindernisse entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Bei Überschreitung einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist kann der Auftraggeber unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelagerte Ware unverzüglich nach Verständigung abzuholen. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen und ist vom Auftraggeber ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Auftragnehmer wählt die Art der Versendung. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

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3. Gewährleistung und Haftung

Bei Mängeln der gelieferten Ware kann der Auftraggeber zunächst nur Verbesserung oder Austausch verlangen. Sind diese unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig, hat der Auftraggeber Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei beweglichen Sachen muss bei Unternehmern binnen sechs Monaten, bei Verbrauchern binnen zwei Jahren gerichtlich erfolgen. Unternehmer haben die Ware bei Auslieferung sofort auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu kontrollieren. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind, außer für Personenschäden, ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.

4. Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht

Für Verbraucher gilt ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen bei Fernabsatzverträgen oder Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Wareninbesitznahme. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Bei Waren, die schnell verderben können (wie Garnelen), kundenspezifisch angefertigt werden oder aus Hygienegründen versiegelt sind und deren Versiegelung entfernt wurde, besteht kein Rücktrittsrecht. Der Widerruf bedarf der Schriftform. Bei wirksamem Widerruf erstattet der Auftragnehmer erhaltene Zahlungen, einschließlich Lieferkosten, binnen vierzehn Tagen zurück. Der Auftraggeber trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

5. Zahlung

Die Rechnungslegung erfolgt nach Lieferung, Zahlungen sind ohne Abzug und spesenfrei fällig. Die Zahlung kann per Kreditkarte, PayPal, Vorauskasse oder anderen vereinbarten Verfahren erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Mahn- und Inkassospesen

Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle entstandenen vorprozessualen Kosten, wie Anwalts- und Inkassokosten, zu erstatten. Ein pauschaler Betrag von EUR 40,– kann als Entschädigung für Betreibungskosten gefordert werden.

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7. Eigentumsrecht

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen. Bei Pfändung oder Beschlagnahmung der Ware hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.

8. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber seine Forderungen gegenüber Dritten, die aus der Veräußerung der Waren entstehen, zahlungshalber an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.

9. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler wurde im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart. Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die Vertragssprache ist Deutsch.

11. Datenschutz und Adressenänderung

Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Adressenänderungen bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig erfüllt ist.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es werden sodann Regelungen getroffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Höhere Gewalt entbindet von der Erfüllungspflicht. Der Auftraggeber verzichtet auf die Anfechtung der AGB.