Alkoholexzesse während der Schwangerschaft: Ein unterschätztes Risiko für Ihr Kind

Der 9. September ist jedes Jahr der “Tag des alkoholgeschädigten Kindes”. Anlässlich dieses Tages rücken der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Thema in den Fokus, das gravierende Folgen für die Gesundheit von Neugeborenen haben kann: Alkoholkonsum während der Schwangerschaft. Die Zahlen sind alarmierend: Jedes Jahr werden in Deutschland über 10.000 Kinder mit Schädigungen geboren, die auf mütterlichen Alkoholkonsum zurückzuführen sind. Viele dieser Kinder sind ihr Leben lang von Verhaltensauffälligkeiten betroffen, und bei etwa 3.000 von ihnen liegt das schwere Fetale Alkoholsyndrom (FAS) vor, das mit Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten, des Gesichts sowie Herz- und Nierenproblemen einhergehen kann.

Die Gefahren von Alkohol in der Schwangerschaft

Die Botschaft ist eindeutig und wird von Experten wie Burkhard Blienert, dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, unmissverständlich kommuniziert: “In der Schwangerschaft ganz auf Alkohol zu verzichten, sollte für werdende Mütter selbstverständlich sein.” Dennoch zeigen die Statistiken, dass Aufklärung und Prävention weiterhin unerlässlich sind. Alkohol ist die häufigste Ursache für nicht-genetisch bedingte Fehlbildungen bei Neugeborenen. Wenn eine schwangere Frau Alkohol trinkt, gelangt dieser über die Blutbahn zum ungeborenen Kind und kann dort zu irreversiblen Schäden, insbesondere im sich entwickelnden Gehirn, führen. Diese Schäden sind zu 100% vermeidbar, wenn während der gesamten Schwangerschaft auf Alkohol verzichtet wird.

FASD und FAS: Ein Spektrum von Schäden

Fetale Alkoholspektrum-Störungen (FASD) umfassen eine Bandbreite von Beeinträchtigungen, die durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft verursacht werden. Das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) ist die schwerste Form dieser Störung. Kinder mit FAS leiden oft unter Wachstumsstörungen, charakteristischen Gesichtsmerkmalen wie einer feinen Oberlippe und schmalen Lidspalten, sowie Fehlbildungen innerer Organe. Hinzu kommen häufig neurologische Defizite, die sich in Lernschwierigkeiten, Aufmerksamkeitsdefiziten, Hyperaktivität und sozialen Problemen äußern können. Diese Beeinträchtigungen bleiben ein Leben lang bestehen und stellen eine enorme Herausforderung für die Betroffenen und ihre Familien dar. Es ist daher entscheidend, dass schwangere Frauen sich der Risiken bewusst sind, um ihre Kinder vor diesen lebenslangen Folgen zu schützen.

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Unterstützung und Prävention durch die BZgA

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) engagiert sich aktiv in der Präventionsarbeit und bietet umfassende Unterstützung für werdende Eltern und ihr Umfeld. Die Kampagne “Alkohol? Kenn dein Limit.” unter www.kenn-dein-limit.de liefert wichtige Informationen über die Gefahren von Alkohol In Der Schwangerschaft und gibt praktische Ratschläge, wie der Alkoholverzicht gelingen kann. Für schwangere Frauen, denen der Verzicht schwerfällt, steht das Online-Programm “IRIS” unter www.iris-plattform.de zur Verfügung, das anonyme und individuelle Unterstützung bietet.

Darüber hinaus stellt die BZgA umfassendes Informationsmaterial für medizinisches Fachpersonal wie Gynäkologinnen, Gynäkologen und Hebammen bereit. Diese Materialien, darunter Broschüren und Leitfäden, können kostenlos bestellt und im Wartebereich ausgelegt oder im persönlichen Gespräch mit Patientinnen genutzt werden. Um auch junge Menschen für das Thema zu sensibilisieren, werden in Kooperation mit der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e. V. Informationsstunden für Schulklassen zum Thema Fetales Alkoholsyndrom (FASD) angeboten.

Wo finden Sie weitere Hilfe und Informationen?

Die BZgA bietet auf ihren Plattformen eine Fülle von Ressourcen:

Bestellung von kostenlosen Materialien der BZgA:
Sie können die Informationsmaterialien der BZgA kostenlos über das Online-Bestellsystem unter https://shop.bzga.de oder per E-Mail an bestellung(at)bzga.de bestellen.

Telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung der BZgA:
Für persönliche Beratung steht die Suchtpräventions-Hotline der BZgA unter der Rufnummer 0221 – 89 20 31 zur Verfügung. Die Beratung ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr.

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Die Entscheidung, während der Schwangerschaft vollständig auf Alkohol zu verzichten, ist eine der wichtigsten, die werdende Eltern für die Gesundheit ihres Kindes treffen können. Nutzen Sie die vielfältigen Unterstützungsangebote, um diesen wichtigen Schritt erfolgreich zu gehen und Ihrem Kind einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen.